Der lange Schatten des Friedensvertrages von Neuilly-sur-Seine mit Bulgarien 1919

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Björn Opfer-Klinger, Leipzig


Nachdem die Geschichtswissenschaft in den vergangenen Jahren intensiv das hundertjährige Erbe des Ersten Weltkrieges beschäftigt hat, jährt sich nun auch zum 100. Male die Pariser Friedensordnung. Lange Zeit hätte kaum jemand gedacht, dass uns diese viel länger und viel folgenschwerer begleiten würde, als die improvisierte Ordnung des Potsdamer Abkommens von 1945. Und doch holen uns seit einiger Zeit die Folgen der Friedensschlüsse von 1919/20 wieder ein, sei es in Ostmitteleuropa, auf dem Balkan, im Nahen Osten oder im Kaukasus. Entsprechend mannigfaltig ist die Auswahl neuerer wissenschaftlicher Studien und Überblicksdarstellungen. Erwähnt seien an dieser Stelle allein Die große Illusion des Marburger Historikers Eckart Conze1Eckart Conze: Die große Illusion. Versailles 1919 und die Neuordnung der Welt. München: Siedler Verlag 2018., die ins Deutsche übersetzte Abhandlung von Margaret MacMillan‘s Peacemaker. Six Months that Changed the World2Margaret MacMillan: Die Friedensmacher. Wie der Versailler Vertrag die Welt veränderte. Berlin: Propyläen 2015. und Der überforderte Frieden des Freiburger Historikers Jörn Leonhard.3Jörn Leonhard: Der überforderte Frieden. Versailles und die Welt 1918–1923. München: C. H. Beck 2018.

Trotz der wachsenden Zahl an wissenschaftlichen Veranstaltungen und Publikationen sowie medialer Wissenssendungen bleibt der Fokus noch immer selektiv auf den angeblichen „Schand-“ und „Diktatfrieden“ von Versailles fokussiert. Selbst die unter deutscher Federführung im Frühjahr 1918 diktierten Friedensschlüsse von Brest-Litowsk mit Sowjetrussland (3. März 1918) und von Bukarest mit Rumänien (7. Mai 1918) sind weitgehend vergessene oder verdrängte Stiefkinder der deutschen Erinnerungskultur. Es ist sicherlich kein Zufall, dass gerade in einer Zeit, in der Nationalismus und Rechtspopulismus in vielen Ländern Europas eine erschreckende Renaissance erleben, auch dort wieder verstärkt an das Erbe der Pariser Friedensordnung erinnert wird. Dazu zählt der ungarische Staat unter den nationalkonservativ-rechtspopulistischen Regierungen von Viktor Orbán ebenso wie die neoosmanische Außen- und Kulturpolitik der Türkei der Ära Recep Tayyip Erdoğan. Ein weiteres Beispiel stellt die Erinnerung an den hier näher zu beleuchtenden Frieden von Neuilly-sur-Seine mit Bulgarien dar, wo ebenfalls ein gesellschaftlicher Rechtsruck unübersehbar ist. Erst vor wenigen Jahren begrüßten bulgarische „Fußballfans“ anlässlich eines Freundschaftsspiels die serbische Nationalmannschaft mit einem Banner mit der Aufschrift „Wir haben Neuilly nicht vergessen“.4Valentin Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine aus bulgarischer Sicht. In: Harald Gröller, Harald Heppner (Hgg.): Die Pariser Vororte-Verträge im Spiegel der Öffentlichkeit. Wien: LIT Verlag 2013, S. 101–114, hier: S. 114. In kleinerem Rahmen ereignen sich in Bulgarien zu jedem Jahrestag des Friedensvertrages von Neuilly am 27. November Demonstrationen und Fackelumzüge seitens bulgarischer Nationalisten. Letztes Jahr beispielsweise wieder in Blagoevgrad.V5ăzglasite „Dolu Nyoj!“ Oteknaha v Sandanski. [Schreie „Nieder Neuilly!“ erschallten in Sandanski] 27.11.2018, <http://infomreja.bg/vyzglasite-dolu-nyoj-oteknaha-v-sandanski-58833.html> bzw. <http://www.blagoevgrad.utre.bg/2018/11/26/521280-vuzglasite_dolu_nyoy_oteknaha_v_sandanski>, 3.1.2019. Gleichzeitig ähneln der Inhalt des Vertrages von Neuilly-sur-Seine einerseits und dessen politische und gesellschaftliche Folgen andererseits erheblich jenen Entwicklungen in Deutschland nach dem Versailler Vertrag 1919.

Vom Berliner Kongress 1878 zu den Balkankriegen 1912/13

Der südliche Teil des Balkanraumes gehörte bereits seit der Jahrhundertwende infolge der Machtrivalitäten der Großmächte und dem gesellschaftlichen Wandel im Zuge des Nationalismus zu den großen Krisenherden Europas. Es war darüber hinaus eine Region, die in hohem Maße durch ethnopolitische Gewalt sowie von Flucht- und Vertreibungsprozessen geprägt war. Ein wichtiger Akteur war dabei das auf dem Berliner Kongress von 1878 entstandene bulgarische Fürstentum, das als ein Kompromiss zu dem eigentlich von Russland geplanten Großbulgarien unter russischer Vorherrschaft ins Leben gerufen wurde. Dieses junge Fürstentum erlebte seit Beginn des 20. Jahrhunderts einen spürbaren wirtschaftlichen Aufschwung und erlangte 1908 seine endgültige Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich. Der aus dem deutschen Adelsgeschlecht Sachsen-Coburg-Gotha stammende Fürst Ferdinand betitelte sich fortan als Zar von Bulgarien. Unter den nationalen Eliten Bulgariens, sowohl im Militär als auch in den meisten politischen Parteien, entwickelte sich die Überzeugung, dass Bulgarien eine zentrale Rolle als regionale Hegemonialmacht zukomme. Ähnlich wie Wilhelm II. in Deutschland, erschien Zar Ferdinand I. in vielerlei Hinsicht als plakativer Ausdruck derartiger Vorstellungen. Ferdinand wurde von vielen zeitgenössischen Beobachtern einerseits als gewiefter Taktiker, andererseits als äußerst eitel und wankelmütig charakterisiert. Ganz im Stile des romantisch-verklärten Historismus des Fin-de-Siècle steigerte er sich besonders zu Beginn des Ersten Balkankrieges im Herbst 1912, als bulgarische Truppen siegreich in Richtung Istanbul vordrangen, in das Selbstbild eines neuen orthodoxen Imperators von Byzanz hinein.6Hans Roger Madol: Ferdinand von Bulgarien. Der Traum von Byzanz. Berlin: Universitas Deutsche Verlags-Aktiengesellschaft 1931, S. 140; Stephan Constant: Foxy Ferdinand, 1861–1949. Tsar of Bulgaria. London: Sidgwick and Jackson1979, S. 259, S. 286.

Als nationales Ideal galt vielen jener bereits erwähnte, mittelalterliche Großbulgarische Staat, der während der Orientkrise 1877/78 eine Kernforderung des russischen Diktatfrieden von San Stefano gegenüber dem Osmanischen Reiches darstellte, dann jedoch auf Druck der anderen Großmächte nicht zustande kam. Ein Vergleich zur Megali Idea des griechischen Nationalismus oder zum Traum deutscher Chauvinisten vom „Platz an der Sonne“ seit den 1890er-Jahren liegt dabei nahe.

Neben den Hegemonieträumen radikaler bulgarischer Nationalisten spielte auch eine Nationalbewegung eine wichtige Rolle, die in den 1890er-Jahren im osmanischen Makedonien entstanden war und sich im Laufe der Jahre immer mehr in Richtung des bulgarischen Nationalismus entwickelte, die Innere Makedonische Revolutionäre Organisation (IMRO, bulg. Vnatrešna Makedonska Revolucionerna Organizacija, VMRO). Diese bekämpfte mit bewaffneten Guerillaverbänden den Osmanischen Staat, aber auch rivalisierende Nationalbewegungen wie jene der Griechen oder Serben. Nicht zuletzt infolge der wachsenden, einflussreichen Diaspora südslawischer Auswanderer und Flüchtlinge aus Makedonien in Bulgarien, gewann auch die IMRO im bulgarischen Staat und Gesellschaft erheblichen Einfluss. Dies sollte auch eine Rolle bei der Umsetzung des Friedens von Neuilly 1919 spielen.

Im Jahre 1912 war Bulgarien im Vergleich zu Serbien, Montenegro und Griechenland das bevölkerungsreichste und militärisch mit Abstand stärkste Land in Südosteuropa. Entsprechend bedeutsam war seine Rolle im Ersten Balkankrieg (Oktober 1912–Mai 1913). Die bulgarische Armee drängte erfolgreich in Ostthrakien7Unter Ostthrakien wird geographisch in etwa der heutige europäische Teil der Türkei verstanden. die Hauptmacht der osmanischen Streitmacht bis vor die Tore Istanbuls zurück. Entsprechend hoch waren die bulgarischen Verluste, während die serbischen, griechischen und montenegrinischen Truppen in Makedonien und Albanien relativ schnell große Gebiete erobern konnten.8Makedonien war damals kein klar definiertes Gebiet. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde mit dem Begriff jene drei osmanischen Provinzen verbunden, in denen auf Druck der Großmächte nach 1903 Reformen zugunsten der christlichen Bevölkerung durchgeführt werden sollten: Selânik (Saloniki), Manastır (Bitola) und Üsküb (Skopje). Die entsprach in etwa dem heutigen Nordgriechenland, einem kleinen Teil Ostalbaniens, der heutigen Republik Mazedonien sowie dem heutigen Südwestbulgarien. Siehe dazu Henry Robert Wilkinson: Maps and Politics. A Review of the Ethnographic Cartography of Macedonia. Liverpool: University Press 1951; Fikret Adanır: Die Makedonische Frage. Ihre Entstehung und Entwicklung bis 1908. Wiesbaden: Franz Steiner Verlag 1979. Letztlich wurde das Osmanische Reich nahezu gänzlich aus seinen letzten europäischen Territorialbesitzungen verdrängt. Als die bulgarische Regierung jedoch in den nachfolgenden Friedensgesprächen ihre Maximalforderungen nicht durchsetzen konnte, entschloss sich die bulgarische Führung Ende Juni 1913 zu einem Überraschungsschlag gegen die Partner von gestern. Dieser Zweite Balkankrieg mündete nach wenigen Wochen in einer militärischen Katastrophe Bulgariens, die am 10. August 1913 im Frieden von Bukarest besiegelt wurde. Diese als ein erstes nationales Trauma empfundene Niederlage bewirkte zusätzliche Verbitterung dadurch, dass überraschend auch der nördliche Nachbar Rumänien in den Zweiten Balkankrieg eingetreten war und die fruchtbare, mehrheitlich von bulgarischer Bevölkerung besiedelte südliche Dobrudscha (rum. Dobrogea, bulg. Dobrudža) mit ihren urbanen Zentren Dobrič (rum. Bazargic) und Silistra annektierte. Diese Region sollte für fast zwei Jahrzehnte ein Brennpunkt zwischen beiden Staaten bleiben. Auch in Ostthrakien, dessen Zentrum die Stadt Edirne (bulg. Odrin) bildete, musste die bulgarische Regierung wichtige Gebiete wieder an den verhassten türkischen Nachbarn zurückgegeben. Schien eben noch die regionale Führungsrolle greifbar nahe, glaubten sich bulgarische Nationalisten um die verdiente Befreiung und Annexion „bulgarischer“ Gebiete vom „türkischen Joch“ betrogen. Dieses Trauma wurde in allen Staaten des südlichen Balkans, darunter auch Bulgarien, über Generationen dadurch wachgehalten, dass die Balkankriege 1912/13 für Hunderttausende Menschen zum Gewalt-, Flucht- und Vertreibungserlebnis wurden. Viele Muslime mussten unter Druck der neuen christlichen Herrschenden Serbiens, Montenegros, Griechenlands und Bulgariens nach Anatolien fliehen, wo sie einen wichtigen Nährboden für die jungtürkische9Die Jungtürken zählten zunächst zu den vielen, Ende des 19. Jahrhunderts entstandenen Reformbewegungen im orientalischen Raum, ähnlich den Jungägyptern oder Jungafghanen. 1908 erreichten sie mittels einer Revolution die Wiedereinführung der Reformverfassung von 1876 und somit die Umwandlung des Osmanischen Reiches in eine konstitutionelle Monarchie. Während des Ersten Balkankrieges 1912/13 putschten sich allerdings jungtürkische Offiziere an die Macht, die türkisch-nationalistische bzw. turko-rassistische Vorstellungen vertraten und 1915 eine genozidale Politik gegenüber verschiedenen christlichen Bevölkerungsgruppen innerhalb des Osmanischen Reiches verfolgten. Genozidpolitik ab 1915 unter anderem gegen die christlich-armenische Bevölkerung bildeten. Ebenso mussten aber auch viele Anhänger der bulgarisch-orthodoxen Kirche aus den von Serbien, Griechenland und Rumänien annektierten Gebieten nach Bulgarien fliehen. Aber auch bulgarische Akteure übten ihrerseits gegen „unerwünschte“ Bevölkerungsgruppen wie den Anhängern des griechischen Patriachats oder Muslimen Gewalt aus. All dies sollte in den Friedensverhandlungen von Neuilly-sur-Seine 1919 und Lausanne 1923 eine Rolle spielen.

Der südliche Balkan hatte nach dem Bukarester Frieden 1913 keine Chance zur Ruhe zu kommen. Sowohl Bulgarien als auch Serbien und Griechenland begannen ihre 1913 hinzugewonnenen Gebiete in oft repressiver Form in ihrem Sinne zu nationalisieren. Darüber hinaus eröffnete die IMRO von Bulgarien aus Guerillaangriffe gegen serbische und griechische Einrichtungen in Makedonien.

Aber auch im serbisch-albanischen Grenzraum entstand ein dauerhaft schwelender Konfliktraum. All dies geschah parallel zu den Versuchen der miteinander um Einfluss rivalisierenden Großmächte, wieder die Regie über die politische Neuordnung Südosteuropas zu übernehmen.

Bulgarien im Ersten Weltkrieg

Es sollte nicht einmal mehr ein Jahr nach dem Bukarester Frieden vergehen, als am 28. Juli 1914 die österreichisch-ungarische Kriegserklärung an Serbien zu dem Funken wurde, der das Pulverfass Europa zur Explosion brachte.

Das nach dem Desaster von 1913 in Sofia an die Regierung gekommene Kabinett unter dem liberalen Politiker Vasil Radoslavov hielt zunächst an der Neutralität Bulgariens fest. Einerseits steckte das Land in großen wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten, andererseits war lange Zeit nicht abschätzbar, welche der beiden großen Kriegsparteien wahrscheinlich die Oberhand gewinnen würde. Dies änderte nichts an dem Guerillakrieg der IMRO gegen Serbien, der insgeheim aus Kreisen der bulgarischen Militärführung und verschiedener Parteien unterstützt sowie finanziell von Österreich-Ungarn gefördert wurde. Ziel dieser Partisanenaktivitäten, die von der bulgarischen Regierung mitunter begrüßt, nicht jedoch kontrolliert wurden, waren insbesondere seit Kriegsbeginn serbische Nachschub- und Kommunikationslinien in Makedonien. Das im Norden gegen Österreich-Ungarn kämpfende Serbien, das keinen eigenen Hafen als Zugang zum Weltmarkt besaß, war lebensnotwendig auf Nachschub über den griechischen Hafen Saloniki angewiesen. Die von dort nach Belgrad führende Bahnlinie gehörte zu den wichtigsten Zielen der IMRO. An ihrer größten Operation beteiligten sich mehr als 1.500 Bewaffnete. Diese Erfahrungen sollten maßgeblich dazu beitragen, dass 1919 die serbische Delegation in Neuilly nachdrücklich strategisch wichtige, westbulgarische Gebietsabtretungen einforderte.

Im November 1914 trat das mittlerweile vom ultranationalistischen Flügel der Jungtürken regierte Osmanische Reich auf Seite der Mittelmächte in den Krieg ein. Dies erhöhte für beide Kriegsparteien den Wert Bulgariens. Entsprechend überboten sich bald die Diplomaten der verschiedenen kriegführenden Mächte mit territorialen Versprechungen, sollte sich Bulgarien für die eine oder andere Seite entscheiden. Beide boten eine Teilrevision der Bukarester Friedensordnung an. So wurde von beiden Kriegsparteien eine Neuverteilung makedonischer Gebiete auf Kosten Serbiens ins Spiel gebracht. Die Entente hielt dazu nicht einmal Rücksprache mit ihrem serbischen Verbündeten, allerdings stellte sie auch vielmehr den Teil Ostthrakiens in Aussicht, der bereits im Ersten Balkankrieg als neue bulgarische Ostgrenze diskutiert worden war (sogenannte Enez-Midye-Linie).10Ostthrakien sollte auf der Linie von der Hafenstadt Enez an der Ägäisküste bis zum kleinen Ort Midye am Schwarzen Meer (dem heutigen Kıyıköy) geteilt werden. Siehe unter anderem Ivan Ilčev: Great Britain and Bulgaria‘s Entry into the First World War (1914–1915). In: Bulgarian Historical Review 1982/4, S. 29–48, hier: S. 36, sowie Diplomatičeski Dokumenti po namesta na Bălgarija v Evropejskata Vojna [Diplomatische Dokument über die Einmischung Bulgariens in den Europäischen Krieg]. Tom I., Sofija 1920, S. 327, S. 494. Den Ausschlag gaben die Erfolge der Mittelmächte gegenüber Russland im Sommer 1915 und die sich abzeichnende Niederlage der Ententemächte an der Meerenge von Gallipoli.

Als die Mittelmächte einen gemeinsamen Großangriff gegen Serbien vorbereiteten, erklärten sich Zar Ferdinand I. und die Regierung von Vasil Radoslavov zu einer Militärkonvention bereit. Sie ließen sich von den Mittelmächten erhebliche territoriale Zugewinne auf Kosten Serbiens zusagen und darüber hinaus das Versprechen geben, bei einem etwaigen Kriegseintritt Griechenlands oder Rumäniens von diesen ebenfalls territoriale Abtretungen zu erhalten.11Militärkonvention vom 6. September 1915, abgedruckt in Helmuth K. G. Ronnefarth (Hg.): Konferenzen und Verträge. Vertrags-Ploetz. Teil III, Würzburg: A.G. Ploetz Verlag 1958, S. 405. In der nachfolgenden Offensive im Herbst 1915 eroberten und besetzten bulgarische Truppen große Teile Südserbiens östlich des Flusses Morava, im Südostkosovo und in Ostalbanien sowie die 1913 unter Belgrader Herrschaft gefallenen Teile Makedoniens. Die Schmach des Zweiten Balkankrieges schien revidiert zu sein und doch zeigte sich bald, dass die Erwartungen der bulgarischen Führung nur teilweise aufgingen. Die Hoffnung, in einem schnellen Feldzug an der Seite der Mittelmächte seine alten Expansionsziele doch noch zu erreichen ohne anschließend weiter aktiv in den Krieg involviert zu sein, erfüllte sich nicht. Die Ententemächte intervenierten militärisch in dem eigentlich neutralen Griechenland und errichteten entlang der serbisch-griechischen Grenze eine neue Front. Auch wenn diese „Orientfront“ verhältnismäßig ruhig blieb, war Bulgarien gezwungen, bis Kriegsende unter immer größeren Mobilisierungsanstrengungen weiterzukämpfen.

Lange Zeit blieben der bulgarische Zarenhof, die Militärführung und die Regierung Radoslavov durchaus optimistisch. Im Spätsommer 1916 besetzten bulgarische Truppen Teile von Nordostgriechenland, und als wenig später Rumänien an der Seite der Entente in den Krieg eintrat, konnte Bulgarien nicht nur die 1913 verlorene Süddobrudscha zurückerobern, sondern fast die gesamte Dobrudscha bis zum Donaudelta besetzen. Das ersehnte Großbulgarien schien zum Greifen nahe. Manche Ultrachauvinisten träumten sogar nach den Revolutionen in Russland im Jahr 1917 und dessen sich abzeichnenden Ausscheiden aus dem Krieg von einer „bulgarischen Monroe-Doktrin“. Diese sollte neben den bereits eroberten Gebieten auch ein Protektorat über Albanien sowie die zusätzliche Okkupation der griechischen Hafenmetropole Saloniki und Teile Ostthrakiens umfassen.12Borislav Chernev: Twilight of Empire. The Brest-Litovsk Conference and the Remaking of East-Central Europe, 1917–1918. Toronto: University of Toronto Press 2017, S. 161–163.

Mit diesen oder ähnlichen Zielen fuhren die bulgarischen Delegierten zu den Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen mit Sowjetrussland sowie später zu den Friedensverhandlungen mit Rumänien. Zunächst hatte die bolschewistische Forderung nach einem Frieden ohne Annexionen und Kontributionen vom 9. November 1917 eine kurze Zeit in Sofia noch geradezu Panik hervorgerufen.13Gerhard Ritter: Staatskunst und Kriegshandwerk. Das Problem des „Militarismus“ in Deutschland. Bd. IV, München: Oldenbourg Wissenschaftsverlag 1968, S. 112. Es stellte sich jedoch bald heraus, dass auch die Mittelmächte gar nicht daran dachten, auf ihre weitreichenden Expansionsziele in Osteuropa zu verzichten. Bestärkt fühlte sich die bulgarische Führung zudem durch die 14 Punkte des US-Präsidenten Woodrow Wilson, die dieser am 8. Januar 1918 in Reaktion auf die bolschewistischen Friedensvisionen verkündete. In Punkt 11 forderte Wilson zwar einerseits die komplette Räumung der besetzten Gebiete in Serbien, Montenegro, Griechenland und Rumänien, andererseits sprach er sich aber für eine territoriale Neuregelung auf Basis der „freundschaftlichen Übereinkunft nach den bestehenden geschichtlichen Richtlinien der Zugehörigkeit und der Nationalität“ aus. Die bulgarische Regierung sah sich dahingehend gut gerüstet, hatte sie doch keinen Zweifel daran, die historische und ethnische Zugehörigkeit der angestrebten Gebiete zur bulgarischen Nation ohne Probleme nachweisen zu können. Ähnlich wie andere Staaten hatte auch Bulgarien frühzeitig damit begonnen, linguistische, ökonomische, ethnographische und historische „Beweise“ für die früher oder später stattfindenden Friedensverhandlungen zu sammeln.14Chernev: Twilight of Empire, S. 14. Hinzu kam der Umstand, dass sich Bulgarien mit den USA nicht im Kriegszustand befand und dort durchaus spürbar von Lobbygruppen der bulgarischen Diaspora in Amerika unterstützt wurde.

An den Friedensverhandlungen mit Sowjetrussland, die in den harten Diktatfrieden von Brest-Litovsk vom 3. März 1918 mündeten, hatte Bulgarien letztlich nur einen marginalen Anteil und verfolgte auch keine wesentlichen Ziele gegenüber Russland. Eine viel größere Bedeutung wurde hingegen den Verhandlungen mit Rumänien in Bukarest beigemessen. Der ebenfalls harte Siegfrieden (Vorfriede von Buftea vom 5. März, Friedensvertrag von Bukarest vom 7. Mai 1918) wurde als großer Erfolg für die „bulgarische Sache“ bejubelt, auch wenn die Frage nach der Zukunft der Dobrudscha bis wenige Tage vor dem Ausscheiden Bulgariens aus dem Krieg nicht abschließend geklärt wurde und ein spürbarer Reibungspunkt zwischen den vier Verbündeten blieb.15Siehe dazu: Elke Bornemann: Der Frieden von Bukarest 1918. Frankfurt am Main: P.I.E. Dez 1978; Björn Opfer-Klinger: Eine kleine Region spaltet den Vierbund – Die Dobrudscha als Konfliktregion im 1. Weltkrieg. In: Halbjahresschrift für südosteuropäische Geschichte, Literatur und Politik 23 (2014) H. 1–2, S. 38–63; Stefan Minkov: Der Rumänienfeldzug und die Dobrudscha-Frage 1916–1918 im Kontext des Verhältnisses zwischen Bulgarien und dem Osmanischen Reich. In: Gundula Gahlen, Deniza Petrova, Oliver Stein (Hgg.): Die unbekannte Front. Der Erste Weltkrieg in Rumänien. Frankfurt am Main: Campus Verlag 2018, S. 405–430. Auch kam es 1918 mit der jungtürkischen Regierung zu immer größeren Streitigkeiten um die Nachkriegsordnung. Im Gegenzug dafür, dass die bulgarischen Annexionsziele in Rumänien (die gesamte Dobrudscha), Griechenland (Ostmakedonien mit der Hafenstadt Kavala) und Serbien (Makedonien und Moravien) akzeptiert werden würden, pochte die jungtürkische Regierung auf Abtretungen westthrakischer Gebiete.16Wolfdieter Bihl: Zur Dobrudža-Frage im Ersten Weltkrieg. In: Miscellanea Bulgarica 12 (1998), S. 39–54, hier: S. 46.

Indessen zeichnete sich jedoch im Spätsommer 1918 ab, dass sich das Kriegsglück zuungunsten der Mittelmächte gedreht hatte. Auch Bulgarien war mit seinen Kräften am Ende. Im Laufe des Krieges war nahezu jeder diensttaugliche Mann zwischen 19 und 50 Jahren zum Militär eingezogen worden.17Georgi Markov: Goljamata vojna i bălgarskata straža meždu sredna Evropa i Orienta 1916–1919 [Der Erste Weltkrieg und die bulgarische Wache zwischen Mitteleuropa und dem Orient 1916–1919]. Sofija 2006, S. 383. Von den rund 850.000 mobilisierten Männern überlebten mehr als 100.000 den Krieg nicht. Hinzu kam die noch größere Zahl an Toten unter der Gesamtbevölkerung infolge der Spanischen Grippe und anderer Epidemien.18Valentin Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine aus bulgarischer Sicht. In: Gröller, Heppner (Hgg.): Die Pariser Vororte-Verträge, S. 101–114, hier: S. 103f. Dem wirtschaftlichen Druck, den die alliierte Handelsblockade verstärkte, der zunehmenden Not, besonders der Soldatenfamilien, und der wachsenden Zahl an Desertionen unter den eigenen Soldaten hatte die bulgarische Regierung nichts entgegenzusetzen.19Snezhana Dimitrova: Hunger, Diseases, and Bulgarian Women’s Revolts (1916–1918). In: Wolfgang Höpken, Wim van Meurs (Hgg.): The First World War and the Balkans: Historic Event, Experience, Memory / Der Erste Weltkrieg auf dem Balkan: Ereignis, Erfahrung und Erinnerung. Berlin: Peter Lang 2018, S. 116–161, hier: S. 133–136. Am 21. Juni 1918 musste das Kabinett Radoslavov abtreten. An seiner Stelle übernahm der Führer der Demokratischen Partei Aleksandăr Malinov die Regierungsbildung, doch auch ihm fehlten der Wille und die Unterstützung für einen Austritt aus der Kriegskoalition.

Am 15. September 1918 startete die alliierte Orientarmee an der Saloniki-Front ihre letzte große Offensive, die bereits nach wenigen Tagen zum Durchbruch führte. Nachdem Entente-Einheiten bereits die bulgarische Grenze überschritten hatten, musste eine bulgarische Delegation am 29. September einen Waffenstillstand unterzeichnen.20Cočo V. Bilkarski: Ot San Stefano do Pariš (1878–1947 g.) [Von San Stefano nach Paris (1878–1947)] Sofija 2009, Dok. No. 20, S. 140f. Bulgarien schied damit aus dem Krieg aus. Der Weg in Richtung Istanbul, Rumänien und Ungarn war nun für die Truppen der Entente offen, was innerhalb weniger Wochen zur Kapitulation des Osmanischen Reiches (Waffenstillstand von Moudros am 30. Oktober) und letztlich auch Österreich-Ungarns (Waffenstillstand von Villa Giusti am 3. November bzw. ungarisch-serbische Militärkonvention vom 13. November) führte.

Die Waffenstillstands- und Friedensbedingungen 1918/19 und der politische Umbruch in Bulgarien

Die bulgarische Regierung stimmte in den Waffenstillstandsbedingungen zu, unverzüglich ihre Truppen hinter die Grenzen von 1915 zurückzuziehen. Sämtliche Kriegsgefangenen und während des Krieges aus den besetzten Gebieten deportierten Zivilisten waren augenblicklich auf freien Fuß zu setzen und alle Militärangehörigen und Diplomaten der verbündeten Mächte des Landes zu verweisen.21Siehe dazu Snezhana Dimitrova: Bulgarian Prisoners of War and Prisoners of War in Bulgaria (1915–1918): Law, Practices and Everyday Life. In: Mustafa Daş, u. a.: First World War Centenary. Symposium Papers Book. Izmir 2015, S. 443–463. In vier Geheimklauseln musste Bulgarien darüber hinaus die Verpflichtung eingehen, sämtliche bulgarische Verkehrswege für alliierte Truppen freizugeben sowie einer Stationierung alliierter Einheiten an strategisch wichtigen Punkten in Bulgarien zuzustimmen. Die bulgarischen Häfen mussten sowohl für alliierte als auch für neutrale Schiffe geöffnet werden. Letzteres betraf die US-Marine. Weitere Auswirkungen hatte schließlich auch der deutsche Waffenstillstand von Compiègne vom 11. November 1918, in dem das Deutsche Reich die Annullierung der Friedensverträge von Brest-Litowsk und Bukarest akzeptierte, was gleichzeitig von den Siegermächten auch in Hinblick auf die anderen Mitunterzeichner der Verträge als gültig angesehen wurde, also auch für Bulgarien. Konkret bedeutete dies, dass die Dobrudscha nun wieder als Teil des Staatsterritoriums Rumäniens gewertet wurde. Ursprünglich war Bulgarien nach dem Waffenstillstand erlaubt worden, zunächst noch drei Divisionen zur Absicherung seiner Ostgrenze in der Dobrudscha stationiert zu belassen. Der Grund dafür lag darin, dass das Oberkommando der alliierten Orientarmee mit Blick auf den Bukarester Frieden von 1918 und das Ausscheiden Rumäniens aus dem Krieg diese Region zunächst noch als integralen Bestandteil des bulgarischen Staates ansah.22Andrea Schmidt-Rösler: Rumänien nach dem Ersten Weltkrieg. Die Grenzziehung in der Dobrudscha und im Banat und die Folgeprobleme. Frankfurt am Main: Peter Lang 1994, S. 40.

Zu diesem Zeitpunkt befand sich Bulgarien in einem tiefgreifenden Umbruchprozess. Noch während der Krieg andauerte, waren Teile der meuternden bulgarischen Truppen von der zusammenbrechenden Saloniki-Front in Richtung Sofia marschiert. Die Ereignisse lassen sich durchaus mit der Situation in Deutschland im Umfeld der Matrosenaufstände in Wilhelmshaven und Kiel vergleichen. Das Eingreifen des wichtigsten bulgarischen Oppositionsführers, Aleksandăr Stambolijski, beruhigte dann allerdings bald die Situation. Stambolijski war Anführer der Bulgarischen Nationalen Bauernunion (Bălgarski Zemedelski Naroden Sajuz) und hatte die meiste Zeit des Krieges als politischer Gefangener im Gefängnis verbracht. Er und seine Parteikollegen vertraten teilweise agrarrevolutionäre und antikapitalistische Ziele, hegten aber meist wenig Sympathie für die Kommunisten, die ihren Rückhalt in den Städten hatten. Dies sollte ein knappes Jahr später ein wichtiger Grund dafür sein, warum Stambolijski für die Siegermächte im Laufe der Friedensverhandlungen zu einem wichtigen Stabilitätsgaranten im Nachkriegsbulgarien wurde.

Am 3. Oktober dankte schließlich Zar Ferdinand ab und zog sich nach Ende des Krieges auf den Stammsitz seiner Familie in das fränkische Coburg zurück. An seiner Stelle bestieg sein erst 24jähriger Sohn als Boris III. den Zarenthron, der fortan lange Zeit eine sehr zurückhaltende Politik betrieb. Dies trug sicherlich dazu bei, dass sich, abgesehen von den Kommunisten, kein existenzgefährdender Unmut gegen die Monarchie in Bulgarien etablierte. Zwei Wochen später bildete sich ein Regierungsbündnis aus allen wichtigen bisherigen Oppositionsparteien, sowohl des bürgerlichen Spektrums als auch der Bauernunion und der gemäßigten Sozialdemokratischen Partei.

Zu diesem Zeitpunkt waren bereits, wie im Waffenstillstand von Saloniki vereinbart, zentrale strategische Punkte des Landes von italienischen, französischen und britischen Truppen besetzt worden, die zu der alliierten Donauarmee (Armée du Danube) gehörten. Auch dies trug wahrscheinlich mit dazu bei, dass die Meuterei vieler Frontsoldaten nicht zu einem Revolutionsversuch wie in Deutschland führte.

Die Verhandlungen über die Friedensbedingungen für das besiegte Bulgarien waren von den gleichen Rahmenbedingungen geprägt, die, mal mehr, mal weniger, auch die Verhandlungen über die Bedingungen für Deutschland, Österreich, Ungarn und das Osmanische Reich prägten. Alle beteiligten Staaten, egal ob Verlierer oder Gewinner, waren, mit Ausnahme der Hauptgläubigernation USA, hoch verschuldet. Die Umstellung der Kriegs- auf Zivilwirtschaft brachte große Probleme mit sich. Gleichzeitig war, dies wird in unserer heutigen Zeit oft vergessen, der Krieg 1918 längst nicht vorbei, sondern ging oft nahtlos in blutige Bürgerkriege, Revolutionen und Gegenrevolutionen über und betraf nahezu den gesamten Ostteil des Kontinents von Finnland bis Anatolien. Hinzu kam eine weit verbreitete paramilitärische Gewalt durch Guerilla- und Freikorpsbewegungen, die beispielsweise das im Dezember 1918 ausgerufene südslawische Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (S.H.S.-Staat), das nunmehr die Interessen Serbiens vertrat, belasteten. Im Mai 1919 begann der bewaffnete Widerstand der türkischen Nationalbewegung u. a. gegen die griechischen und französischen Besatzungstruppen, was wiederum Einfluss auf die Friedensverhandlungen in Paris hatte. Nach wie vor befanden sich französische, britische, italienische und US-amerikanische Truppen in Besatzungs- oder Kampfeinsätzen, sei es im Rahmen des Russischen Bürgerkrieges oder im Kampf gegen die türkische Nationalbewegung. In der jeweiligen kriegsmüden Heimat wurden hingegen die Stimmen, die eine Rückkehr der Soldaten forderten, immer lauter. Die Friedensverhandlungen standen daher unter einem zunehmenden Erfolgsdruck.

Gleichzeitig zeigte sich in den Verhandlungsrunden in Paris, dass sich die Siegermächte alles andere als einig waren und je nach Verhandlungsgegenstand ganz unterschiedliche Interessen verfolgten. Während beispielsweise für Frankreich oft sicherheitspolitische Ziele im Vordergrund standen, sah sich das innenpolitisch zunehmend instabile Italien mit dem jungen S.H.S.-Staat bzw. mit Griechenland in Konkurrenz um Einfluss im Adria- und westlichen Balkanraum. Die britische Delegation verfolgte nachdrücklich wirtschaftliche, aber auch strategische Ziele zur Stabilisierung ihrer Position im östlichen Mittelmeer und Westasien. Demgegenüber stand US-Präsident Woodrow Wilson unter erheblichem Druck der republikanischen Opposition und verschiedener nationaler sowie ökonomischer Lobbygruppen, aber auch der aggressiven „Red Scare“-Stimmung. Gemessen an seinen Schlagworten des Selbstbestimmungsrechtes der Völker und einer „gerechten“ neuen Weltordnung mit Gründung des Völkerbundes, dem die Verliererstaaten zunächst nicht beitreten durften, sah sich Wilson unter den „Großen Vier“ im Laufe der Verhandlungen immer stärker isoliert.

An den Beratungen der am 15. Januar 1919 eröffneten Pariser Friedenskonferenzen beteiligten sich insgesamt 32 Staaten. Die Verhandlungen über die Vertragsbedingungen gegenüber den Verliererstaaten wurden parallel durchgeführt und bestanden aus einer Vielzahl von Arbeitsgruppen. Die wichtigsten Entscheidungen wurden allerdings unter den „Großen Vier“, den Staats- bzw. Regierungschefs Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und den USA, gefällt. Vertreter der Verliererstaaten wurde zu den Beratungen gar nicht oder allenfalls nur punktuell schriftlich einbezogen. Bulgarien hatte dabei aus Sicht der Siegermächte als kleiner Staat die niedrigste Priorität. Allerdings verzögerten sich die Verhandlungen hinsichtlich Ungarns und des Osmanischen Reiches durch die dortigen innenpolitischen Krisen. Dies führte dazu, dass der Fall Bulgarien vorgezogen wurde. Nach dem Friedensschluss mit dem Deutschen Reich und parallel zu den Verhandlungen über die Zukunft Österreichs, wurde Bulgarien am 9. Juli aufgefordert, eine Delegation an die Seine zu entsenden. In ihr waren die führenden Politiker der an der bulgarischen Regierung beteiligten Parteien vertreten.23Edson James Drake: Bulgaria at the Paris Peace Conference. Washington: Georgetown University 1967, S. 210; siehe auch: Jordan Ivanoff: Les Bulgares devant le Congrès de la paix. Documents historiques, ethnographiques et diplomatiques, avec quarter cartes en couleurs [Die Bulgaren vor dem Friedenkongress. Historische, ethnographische und diplomatische Urkunden, mit vier Farblandkarten]. Berne: P. Haupt. 1919. Da jedoch viele Fragen hinsichtlich der Friedensbedingungen zwischen den Siegerstaaten nach wie vor ungeklärt waren, saßen die bulgarischen Abgesandten unter Leitung des damaligen Ministerpräsidenten und gleichzeitigen Außenministers Teodor Teodorov in ihrem Quartier im Pariser Vorort Neuilly fest. Unter Polizeiüberwachung, Zensur ihrer Post und ohne Möglichkeit nach Paris hineinzufahren, mussten dort die Bulgaren noch über zwei Monate weitgehend unbeachtet ausharren.24MacMillan: Die Friedensmacher, S. 199.

Bei den wenigen Gelegenheiten sich zu äußern bzw. in ihren Kontakten zur französischen Presse betonte die bulgarische Delegationsleitung, es habe in Bulgarien einen klaren politischen Bruch gegeben. Die Verantwortlichen für den Kriegseintritt Bulgariens auf Seite der Mittelmächte, als die in erster Linie Zar Ferdinand I. und die führenden Politiker der damaligen Regierung um Vasil Radoslavov dargestellt wurden, hätten abgedankt und seien teilweise außer Landes geflohen.25Josef L. Kunz: Die Revision der Pariser Friedensverträge. Eine völkerrechtliche Untersuchung. Wien: Springer 1932, S. 26. Die nunmehr regierenden Kräfte seien überzeugte Demokraten und würden alles dafür tun, sich des Vertrauens, so es ihnen geschenkt werden würde, würdig zu erweisen. Auch wurde betont, dass ohnehin viele Bulgaren während des ganzen Krieges in Wahrheit mit der Entente sympathisiert hätten. Als Beleg für diese Behauptung wurde auf die elf bulgarischen Generäle und über 100 Offiziere verwiesen, die sich 1914 freiwillig zum Dienst in der russischen Armee gemeldet hätten. Selbst die wachsende Zahl an Deserteuren in den bulgarischen Fronttruppen in den Jahren 1917/18 wurde als Beweis der Sympathie für die Entente herangezogen.26Robert Gerwarth: Die Besiegten. Das blutige Erbe des Ersten Weltkriegs. München: Siedler Verlag 2017, S. 268. Siehe auch den Brief von Ministerpräsidenten Teodorov, den dieser am 2. September 1919 an die Siegermächte richtete. Cočo Biljarski (Hg.): Nojskijat pogrom i terorăt nad bălgarite. Sbornik ot dokumenti i materiali [Das Neuilly-Pogrom und Terror gegen die Bulgaren. Sammelband von Dokumenten und Materialien]. Sofija 2009, S. 38.

Auch die harten Friedensbedingungen gegenüber dem Deutschen Reich im Versailler Vertrag vom 28. Juni und gegenüber der Republik Österreich im Vertrag von Saint-Germain am 10. September erschütterte die bulgarische Delegation nicht in der Überzeugung, dass Bulgarien einen „gerechteren“ Frieden mit gemäßigten Bedingungen erhalten werde. Diese Haltung beruhte auf vielerlei Gründen. Einerseits besaß Bulgarien durchaus ihm wohlgesonnene Fürsprecher auf Seiten der Siegermächte, in erster Linie in den USA. Andererseits vertrauten viele darauf, dass die neuen Grenzen auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts der Völker gezogen werden würden. Dies würde, so die Erwartung, nicht zuletzt mit Blick auf Makedonien, Thrakien und die Süddobrudscha, zu Entscheidungen zugunsten Bulgariens führen. Dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht unbedingt die wichtigste Leitlinie der Grenzregelungen bildete, hätten der bulgarischen Delegation allerdings bereits die Regelungen in den Friedensverträgen von Versailles und Saint-Germain zeigen müssen. Zwar spielte das Selbstbestimmungsrecht sehr wohl eine wichtige Rolle in den Arbeitsgruppen der Konferenz, allerdings taten sich die daran beteiligten Diplomaten, Politiker und „Experten“ schwer mit der Definition, was unter Völkern, konkret dem bulgarischen Volk, verstanden werden sollte.27MacMillan: Die Friedensmacher, S. 193. Das in West- und Mitteleuropa wichtige Kriterium der Sprache half nur bedingt weiter. Identitäten in Südosteuropa waren, nicht zuletzt durch die Herrschaftspraxis des Osmanischen Reiches, erheblich von der Religionszugehörigkeit geprägt. Abgesehen davon war ein großer Teil der Bevölkerung mehrsprachig, und es wäre nur schwer prüfbar gewesen, was jeweils als die primäre „Muttersprache“ zu verstehen sei, von dem individuellen Staatszugehörigkeitsbekenntnis ganz zu schweigen. Waren bulgarischsprechende Muslime in Thrakien als Bulgaren anzusehen, griechischsprachige Anhänger der bulgarisch-orthodoxen Kirchen aber nicht? Das Ergebnis sollte ganz und gar nicht den optimistischen Erwartungen der bulgarischen Delegation und Öffentlichkeit entsprechen.

Als am 19. September der bulgarischen Abordnung die zusammengestellten Friedensbedingungen vorgelegt wurden, wirkte dies wie ein Schock. Die bulgarische Presse zeigte sich entsetzt, es kam zu vielfältigen offenen Protesten und Regierungschef Teodorov verweigerte entrüstet seine Unterschrift. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings auch klar, dass er nicht mehr lange Regierungschef sein würde. Infolge der Instabilität der Regierungskoalition war es am 17. August zu Neuwahlen gekommen, in denen einerseits die Bauernunion mit über 27 % klar stärkste Partei wurde, allerdings diesmal die sogenannten „Engsozialisten“ (Kommunisten) mit 18,5 % zur zweitstärksten politischen Kraft aufstiegen. Die sozialdemokratischen „Breitsozialisten“ erlangten mit 13 % Platz 3. Bulgarien erlebte somit während der Friedensverhandlungen einen deutlichen Linksruck, was angesichts der revolutionären Unruhen und Bürgerkriege in Ost- und Ostmitteleuropa unter den Siegermächten natürlich Beunruhigung hervorrief. Am 10. Oktober bildete der Führer der Bauernunion Stambolijski eine Koalitionsregierung mit kleineren gemäßigten bürgerlich-liberalen Parteien, womit er sich als Stabilitätsgarant gegenüber den Siegermächten präsentierte. An deren Haltung zu den Friedensbedingungen änderte dies jedoch nichts. Delegationsführer Teodorov versuchte in dieser Situation noch einmal nachdrücklich die Hauptschuld am bulgarischen Kriegseintritt dem Ex-Zaren Ferdinand zuzuschreiben und die damalige Oppositionshaltung der nun regierenden Parteien zu betonen, ohne damit aber Gehör zu finden.28Léon Savadjian: La Bulgarie à la Conférence de la Paix [Bulgarien auf der Friedenskonferenz von Paris]. Paris: Édition de la „Revue des Balkans“ 1919, S. 8–24. Am 3. November wurde der bulgarischen Delegation mitgeteilt, dass man sich auf keinerlei weitere Diskussionen einlasse. Teodorov, der keine Regierungsverantwortung mehr zu tragen hatte und mittlerweile in die Rolle des Oppositionspolitikers gewechselt war, blieb bei seiner Weigerung, seine Unterschrift unter den Vertrag zu setzen. Diese Bürde übernahm nun der neue Ministerpräsident Aleksandăr Stambolijski. Letztlich hatte er, ebenso wie Deutsche und Österreicher vor ihm bzw. Ungarn und Osmanen nach ihm, keine Wahl.

Die Vertragsunterzeichnung in Neuilly-sur-Seine am 27. November 1919

Am Vormittag des 27. November unterschrieb Ministerpräsident Stambolijski im Rahmen einer kurzen Zeremonie im Rathaus von Neuilly unter den Augen der Vertreter der Siegermächte Großbritannien, Frankreich, Italien, den USA, der vier Dominions Australien, Neuseeland, Kanada und Südafrika sowie Japans, Belgiens, Chinas, Kubas, Griechenlands, des Hedschas, Polens, Portugals, Siams und der Tschechoslowakei den Friedensvertrag.29The Times. Correspondent Reporting from Sofia. Zusammengestellt von Kostadin Pandev und Valentin Alexandrov. Sofia: Sofia Press 1983, S. 174.

Die kanadische Historikerin Margaret MacMillan beschrieb diesen Akt treffend wie folgt: „Am 27. November 1919 fand im alten Rathaus von Neuilly eine schlichte Zeremonie statt. Auf der Treppe standen Wachen mit aufgepflanztem Bajonett Spalier, und eine neugierige Zuschauermenge wartete auf die Ankunft der Bulgaren. Stambolijski erschien allein, bleich und beklommen. Es wirkte, wie ein Amerikaner30Gemeint ist der kanadischstämmige Geograph Isaiah Bowman, der 1919 von der US-Regierung als Experte in die US-Delegation während der Friedenskonferenzen berufen worden war und der später seine Erinnerung niederschrieb. Edward Mandell House, Charles Seymour (Hgg.): Isaiah Bowman: Constantinople and the Balkans. In: What really happened at Paris: The story of the peace conference 1918–1919. By American delegates. New York: Charles Scribner’s Sons 1921, S. 140–175, hier: S. 163f. mitleidig anmerkte, „als wäre ein Laufbursche zu einer Besprechung mit dem Vorstand gerufen worden.“ Der als Vertreter seines Landes anwesende griechische Ministerpräsident Eleftherios Venizelos „bemühte sich, nicht zu zufrieden auszusehen“. Der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau, der von einem mit grünem Filz bespannten Tisch aus die Zeremonie leitete, brachte sie schnell über die Bühne. Athen beging das Ereignis mit einem Feiertag und einem Te Deum, während in Sofia trübselige Resignation herrschte.“31MacMillan: Die Friedensmacher, S. 199f.

Die territorialen Bestimmungen des Friedensvertrags

Begleitet von großen Protesten ratifizierte das bulgarische Parlament am 5. Januar 1920 den Vertrag. Dieser glich im Aufbau und in seinen wesentlichen Inhalten den Verträgen von Versailles und von Saint-Germain und entsprach den damals üblichen Vertragsmustern.32Andreas Zimmer: Friedensverträge im Völkerrecht. Koblenz: Siegfried Bublies Verlag 1989, S. 5–7. Allerdings beinhaltete der Vertrag von Neuilly, ähnlich wie auch die anderen Pariser Vorortverträge der Jahre 1919/20, eine bis dahin ungewöhnlich hohe Zahl gemischter, nach traditioneller Kategorisierung unüblicher Vertragsklauseln.33Roland Banken: Die Friedensverträge von Sèvres 1920 und Lausanne 1923. Münster: LIT Verlag 2013, S. 170.

Infolge der geschilderten, völlig abweichenden Erwartungen der bulgarischen Regierung und Öffentlichkeit gestaltete sich die Festlegung der neuen Grenzen Bulgariens als der psychologisch sicherlich härteste Teil der Verhandlungen. Vergeblich hatte die bulgarische Delegation in Neuilly im Sinne der Wilsonschen Visionen vorgeschlagen, die zukünftige territoriale Zugehörigkeit Makedoniens, Thrakiens und der Süddobrudscha mittels Volksabstimmungen zu ermitteln. Teilweise konnte sie dabei auf die Bestimmungen des Versailler Vertrages hinsichtlich durchzuführender Volksabstimmungen in Schleswig, Oberschlesien, Ost- und Westpreußen bzw. im Saargebiet, respektive auf den Vertrag von Saint-Germain hinsichtlich der Grenzziehung zu Ungarn und dem S.H.S.-Staat Bezug nehmen. Alternativ schlug sie die Bildung eines makedonischen Staates unter Völkerbundmandat vor, der allerdings aus der Perspektive Bulgariens quasi ein zweiter bulgarischer Staat gewesen wäre. All diese Optionen wurden in den Arbeitsgruppen nicht ernsthaft diskutiert.34Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine, S. 105f. Erschwerend kam hinzu, dass sich die US-Diplomatie, die zumindest teilweise als Fürsprecher bulgarischer Ansprüche auftrat, desillusioniert durch die Maximalforderungen der anderen großen Siegermächte, seit Spätsommer 1919 in den europäischen Streitfragen immer weniger Elan an den Tag legte.35MacMillan: Die Friedensmacher, S. 198. Allein die italienische Regierung unterstützte ansonsten punktuell, aus Rivalitätsgründen gegenüber dem südslawischen Staat und gegenüber Griechenland, bulgarische Positionen.

Völkerrechtlich war klar, dass Bulgarien auf die 1915 eroberten Gebiete Serbiens keinen Anspruch erheben konnte. Trotzdem hatte die Idee des Selbstbestimmungsrechts der Völker bei nicht wenigen bulgarischen Diplomaten und Politikern die Hoffnung hervorgerufen, doch noch die Zukunft des 1913 zu Serbien gekommenen Teils Makedoniens offen zu diskutieren. Auch seitens der USA wurde dies nicht grundsätzlich verweigert, jedoch sperrten sich sowohl Frankreich als auch Großbritannien gegen diese Idee. Zu groß schien die Gefahr, dass bei einer Infragestellung der Grenzen von 1913 eine Reihe alter Konflikte erneut aufbrechen könnten.36Ebenda. S. 197.

In der Frage der Grenzziehung zwischen Bulgarien und dem neu gegründeten S.H.S.-Staat bestand zwischen den Diplomaten der Großmächte erheblicher Dissens. Während die französischen, britischen und japanischen Vertreter geneigt waren, den serbischen Forderungen entgegenzukommen, traten ihre italienischen und US-amerikanischen Kollegen für eine Beibehaltung der Grenze von 1915 ein.37Drake: Bulgaria at the Paris Peace Conference, S. 235–242.

Dennoch erhob der S.H.S.-Staat territoriale Ansprüche gegen Bulgarien. Die südslawischen Delegierten forderten an vier Stellen der Grenze größere Abtretungen altbulgarischen Gebietes. Argumentiert wurde mit sicherheitspolitischen Gründen. Die Angriffe bulgarischer Guerillaverbände 1914/15 gegen die für das damalige Serbien militärisch und wirtschaftlich überlebenswichtige Eisenbahnlinie im Vardartal und der Angriff Bulgariens im Oktober 1915 hätten ihrer Meinung nach die Notwendigkeit gezeigt, die Verteidigungsmöglichkeit gegenüber Bulgarien zu verbessern. Darin wurden sie von der britischen und französischen Diplomatie unterstützt, auch wenn mittlerweile durch die Vereinigung mit Montenegro, Kroatien und Dalmatien der südslawische Staat über mehrere Häfen an der Adria und damit Zugang zum Mittelmeer verfügte und die besagte Eisenbahnlinie an Bedeutung verloren hatte. Durch eine Abtretung der geforderten Gebiete wäre hingegen Bulgarien einem Angriff des westlich Nachbarn schutzlos ausgeliefert gewesen, da es alle strategisch wichtigen Pässe im Grenzgebirge verloren hätte.38Georgi Genoff: Das Schicksal Bulgariens. Sein Kampf gegen das Friedensdiktat von Neuilly. Berlin: Heymann 1940, S. 33f. Den südslawischen Forderungen stand energischer Widerspruch der italienischen Diplomaten gegenüber, so dass der S.H.S.-Staat seine Ansprüche zwar nicht gänzlich aufgeben, aber doch spürbar reduzieren musste.39MacMillan: Die Friedensmacher, S. 198. Letztendlich wurde in dieser territorialen Frage eine internationale Kommission gebildet, an der britische, bulgarische, französische, japanische und serbische Delegierte beteiligt waren. Gemäß § 29 des Friedensvertrages musste Bulgarien letztendlich vier kleinere Gebiete am Fluss Timok und rund um die Städte Strumica, Bosilegrad und Caribrod mit insgesamt etwa 64.500 Einwohnern an den S.H.S.-Staat abtreten. Dass in diesem Gebiet eine überwiegend bulgarische bzw. teilweise walachische Bevölkerung lebte, blieb unberücksichtigt. Ähnlich wie auch aus anderen Gebieten wanderten in den 1920er-Jahren Tausende aus den „Westlichen Randgebieten“ nach Bulgarien bzw. teilweise von dort nach Übersee aus.

Gegenüber Griechenland musste Bulgarien letztlich vollständig auf das gesamte, 1912/13 unter hohen Verlusten eroberte Westthrakien40Unter Westthrakien ist an dieser Stelle jene osmanische Region an der Ägäisküste zu verstehen, die infolge der Balkankriege 1913 an Bulgarien fiel („Ägäisthrakien“). verzichten. Die Bedeutung dieses Gebietes lag für Bulgarien weniger in der angestrebten „Befreiung unterdrückter Bulgaren“, da dort zu einem erheblichen Teil verschiedensprachige Muslime lebten, die sich kaum als ethnische Bulgaren empfanden. Ohnehin waren die Interessen der muslimischen Bevölkerungsgruppe in Thrakien auf der Friedenskonferenz kein Thema. Ganz generell gestaltete sich die Frage der ethnischen Struktur der Region für die Siegermächte als sehr kompliziert, da es aufgrund der gravierenden Flucht- und Vertreibungsprozesse infolge der beiden Balkankriege keinerlei verlässliche Bevölkerungszahlen gab. Allerdings war Thrakien für Bulgarien auch weniger aus ethnisch-nationalen Gründen von großer Bedeutung, sondern wegen seiner fruchtbaren Böden und vor allem als Küstenregion. Mittels des dortigen Hafens Dedeagaç, dem heutigen Alexandroupoli, hätte die bulgarische Wirtschaft perspektivisch direkten Zugang zu den Märkten des Nahen Ostens erlangt. Die bulgarische Regierung verwies darüber hinaus darauf, dass die Großmächte 1913 die Angliederung Westthrakiens an Bulgarien als rechtmäßig anerkannt, ja sogar selbst 1915 eine zusätzliche territoriale Erweiterung nach Ostthrakien (Enez-Midye-Linie) als Preis für einen Kriegseintritt auf ihrer Seite angeboten hätten.41Paris Peace Conference (Hg.): Conditions of Peace with Bulgaria. Observations of the Bulgarian Delegation on the Conference of Peace with Bulgaria. Paris: Imprimerie H. Elias 1919, S. 48–50.

In den Verhandlungen wurde die Thrakien-Frage nicht separat behandelt, sondern war für die Siegermächte auch mit den parallel laufenden Diskussionen um die Zukunft der türkischen Meerenge von Gallipoli verbunden. Dies machte den Verhandlungsgegenstand noch komplexer. Ohnehin waren sich die Großmächte auch in Bezug auf Thrakien uneinig. Großbritannien und Frankreich verfolgten selbst weitreichende Interessen im zerfallenden Osmanischen Reich und waren daher an einem guten Verhältnis zu Griechenland interessiert, weswegen sie dessen Forderung nach einer Angliederung ganz Thrakiens mit Ausnahme eines kleinen Gebietsstreifens westlich von Istanbul unterstützten. Wieder einmal waren es die USA und Italien, die sich deutlicher hinter Bulgarien stellten, zumindest hinsichtlich der Forderung nach einem eigenen Hafen an der Ägäisküste. Allerdings gab Italien seine probulgarische Haltung auf, nachdem es am 29. Juli 1919 mit Griechenland einen Interessensausgleich bezüglich der jeweiligen Einflussgebiete im Ägäisraum erreicht hatte.42Roland Banken: Die Verträge von Sèvres 1920 und Lausanne 1923. Münster: LIT Verlag 2014, S. 210f.

Angesichts dieser Situation bemühte sich die US-Diplomatie im Laufe des August um einen letzten Alternativvorschlag. Darin schlug diese vor, die überwiegend von griechischer Bevölkerung besiedelten Gebiete um İskeçe (griech. Xanthi) Griechenland zuzuschlagen. Die ihrer Ansicht nach größtenteils von Bulgaren bewohnten Gebiete rund um den Hafen Dedeagaç könnten hingegen, zusammen mit der Eisenbahnlinie entlang des Marica-Flusses bis zur Stadt Edirne, in einen internationalen Kleinstaat unter Völkerbundmandat umgewandelt werden, um so Bulgarien einen Ägäiszugang ermöglichen zu können. Dieser Vorschlag wurde zumindest von Frankreich durchaus positiv aufgenommen.43Paul C. Helmreich: From Paris to Sèvres. The Partition of the Ottoman Empire at the Peace Conference of 1919–20. Ohio: Ohio State University Press 1974, S. 155–157; Edson James Drake: Bulgaria at the Paris Peace Conference: A Diplomatic History of the Treaty at Neuilly-sur-Seine. Georgetown University 1967 (Dissertation), S. 149–157; Nicholas Petsalis-Diomidis: Greece at the Paris Peace Conference 1919. Thessaloniki: Institute for Balkan Studies 1978, S. 269–273. Tatsächlich wurde Anfang September 1919 beschlossen, zunächst die 1913 zu Bulgarien gekommenen thrakischen Gebiete vorläufig einer internationalen Verwaltung zu unterstellen („Thrace Interalliée“). Zur endgültigen Festlegung der Grenze wurde eine internationale Kommission aus britischen, französischen und japanischen Abgesandten gebildet. Bulgarien musste sich verpflichten, die von der Kommission festgelegte Grenzziehung zu akzeptieren, während die Siegermächte im Friedensvertrag vage einen wirtschaftlichen Zugang zur Ägäis garantierten (Art. 27 und 48).44Drake: Bulgaria at the Paris Peace Conference, S. 156–158; Petsalis-Diomidis: Greece at the Paris Peace Conference, S. 286–289. Besprochen wurde ferner, dass Bulgarien das Recht erhalten sollte, unter vergünstigten Bedingungen (Transitrecht, Nutzung von Telefon- und Telegraphenverbindungen etc.) die westthrakischen Häfen nutzen zu können. Konkretisiert werden sollte dies später in bilateralen Abkommen, die jedoch nicht zustande kamen.45Banken: Die Verträge von Sèvres 1920 und Lausanne 1923, S. 214. Letztendlich wurde ein Jahr nach dem Neuilly-Vertrag im Frieden von Sèvres mit dem Osmanischen Reich dann doch nahezu ganz Thrakien bis kurz vor Istanbul Griechenland zugeschlagen, ohne dass hinsichtlich der festgeschriebenen Garantien für Bulgarien etwas Konkretes passiert wäre.

Lange Zeit offen blieb die Frage, ob nicht auch die Zukunft der Süddobrudscha auf der Friedenskonferenz diskutiert werden sollte. Noch am 10. November 1918, ein Tag vor dem Ende des Krieges, war Rumänien mit einer Kriegserklärung an das Deutsche Reich abermals offiziell in den Krieg eingetreten. Nach dem 11. November 1918 zog Bulgarien auf Anweisung der Siegermächte seine Truppen, wenig später auch seine Verwaltung aus der Dobrudscha ab. Damit entstand teilweise ein Sicherheitsvakuum, da sich die zunächst einrückenden alliierten französisch-italienischen Besatzungsverbände auf die größeren Ortschaften konzentrierten. Dies wurde insofern zum Problem, als bulgarische Einheiten bei ihrem Abzug Teile ihrer Waffen- und Munitionsbestände der lokalen bulgarischen Bevölkerung überließen, was die Herausbildung einer probulgarischen Guerilla begünstigte. Zusätzlich angeheizt wurde dies durch die diskriminierenden Maßnahmen der zurückkehrenden rumänischen Behörden. Schon nach kurzer Zeit begannen diese in der Dobrudscha mit der Einberufung Wehrpflichtiger, was unter anderem mit dem militärischen Vorgehen Rumäniens gegen die im April 1919 etablierte ungarische Räterepublik zusammenhing (Ungarisch-Rumänischer Krieg von April bis August 1919). Darüber hinaus belegte die rumänische Regierung die bulgarische und türkische Bevölkerung in der Dobrudscha mit höheren Steuern und zwang dieser wiederholte repressive Requirierungen auf. Zwar protestierten dagegen die Ententemächte, was jedoch die rumänische Regierung ignorierte.46Schmidt-Rösler: Rumänien nach dem Ersten Weltkrieg, S. 61–66.

Trotzdem gestatteten die Siegermächte im Mai 1919 Rumänien, wieder selbst die militärische Kontrolle über die Norddobrudscha zu übernehmen. Hinsichtlich des kleineren Südteils, der bis 1913 Bestandteil des bulgarischen Staates gewesen war, existierten unterschiedliche Ansichten. Vorerst blieb die Süddobrudscha noch von italienischen und französischen Einheiten besetzt, wobei Italien eine eher probulgarische, Frankreich hingegen eine deutlich prorumänische Haltung einnahm.47Ebenda, S. 52–55.

Dass die Dobrudscha in der Anfangsphase der Pariser Friedensverhandlungen zu einem Thema wurde, ist unter anderem auf die Aktivitäten bulgarischer Auslandsorganisationen in den USA und in der Schweiz zurückzuführen. Die US-amerikanische und die italienische Delegationen griffen das Thema auf und versuchten im März 1919, die rumänische Gesandtschaft zu Zugeständnissen in der Dobrudscha-Frage zu bewegen, und sprachen sich teilweise für eine Überprüfung der ethnografischen Gegebenheiten aus, was letztlich auf die alte Grenzziehung von 1878 hinausgelaufen wäre.48Ebenda, S. 84f. Die Idee eines rumänischen Entgegenkommen zugunsten Bulgariens in der Dobrudscha mit größeren Zugeständnissen in der Frage der Aufteilung des ungarischen Banats auszugleichen, scheiterte allerdings am Einspruch des S.H.S.-Staates und der mangelnden Begeisterung Rumäniens.49Margaret MacMillan: Die Friedensmacher, S. 193. Rumänien verweigerte ohnehin jede Diskussion über eine Veränderung der Grenze, da der Frieden von Bukarest vom Mai 1918 als annulliert angesehen wurde und aus rumänischer Perspektive Bulgarien keinerlei rechtliche Ansprüche besaß. Letztlich schuf Frankreich Fakten, da es noch vor dem Friedensschluss die Rückkehr rumänischer Militär- und Zivilverwaltungsstrukturen in der gesamten Dobrudscha ermöglichte.50Sherman David Spector: Romania at the Paris Peace Conference. A Study of the Diplomacy of Ioan I. C. Bratianu. New York: Bookman Associates 1962, S. 72. Am 3. September 1919 einigten sich die Siegermächte darauf, an der 1913 gezogenen und beim Kriegseintritt Bulgariens gültigen Grenze festzuhalten und diese somit im Friedensvertrag unberücksichtigt zu lassen.

Zusammengefasst kann man zu den territorialen Bestimmungen festhalten, dass Bulgarien einen Teil seiner Eroberungen aus dem Ersten Balkankrieg 1912/13 behalten durfte und vergleichsweise glimpfliche Bedingungen akzeptieren musste, vergleicht man die Bestimmungen mit den anderen Pariser Vorortverträgen mit Österreich, Ungarn und dem Osmanischen Reich. Die territorialen Veränderungen wurden letztlich vor allem deswegen als Schmach empfunden, weil damit Bulgarien mit seinen rund 4,8 Millionen Einwohnern in der Gesamtregion drastisch an Bedeutung verlor und nun faktisch als Kleinstaat wahrgenommen wurde. Besonders groß war die Verbitterung gegenüber dem südlich gelegenen Griechenland, das kaum aktiv am Weltkrieg beteiligt gewesen war, nun aber zu den großen Gewinnern zählte. Nach den Friedensverträgen von Neuilly-sur-Seine und Sèvres sah es so aus, als würde fast das gesamte Ägäische Meer zu einem griechischen Binnenmeer werden. Im Westen existierte nun ein großer südslawischer Staat mit ca. 12,6 Millionen Einwohnern, in dem Serbien den vorherrschenden Ton angab, während im Norden Großrumänien mit rund 18 Millionen Einwohnern gegründet worden war.51Vor den Balkankriegen umfasste Bulgarien 96.346 km² mit knapp 4,34 Millionen Einwohnern. 1920 waren es 103.146 km² mit 4,85 Millionen Einwohner. Valentin Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine aus bulgarischer Sicht. In: Gröller, Heppner (Hgg.): Die Pariser Vororte-Verträge, S. 101–114, hier: S. 109.

Weiteres Unbehagen wurde dadurch hervorgerufen, dass Bulgarien in den Artikeln 49–57 einen umfassenden Schutz für ethnische oder religiöser Bevölkerungsgruppen garantieren musste, im Gegenzug jedoch weder Griechenland noch der S.H.S.-Staat oder Rumänien Schutzgarantien für die bulgarischen Minderheiten auf ihrem Staatsterritorium abgaben.

Die militärischen Bestimmungen des Friedensvertrags

War bereits durch das neue Größenverhältnis an Bevölkerung und Staatsgebiet gegenüber den Nachbarstaaten Bulgarien drastisch in eine Unterlegenheitsposition versetzt worden, so wurde dieses Benachteiligungsgefühl zusätzlich durch militärische Auflagen verstärkt. Die einstige große Militärmacht Bulgarien wurde, ganz ähnlich wie das deutsche Heer, auf eine kleine, unbedeutende Verteidigungsstreitmacht reduziert. Die Wehrpflicht wurde durch den Friedensvertrag abgeschafft. Das bulgarische Heer hatte auf maximal 20.000 Soldaten und Offiziere zu schrumpfen. Um die Existenz eines „Schattenheeres“ ausgebildeter Kader zu verhindern wurde festgeschrieben, dass Offiziere wenigstens bis zu ihrem 40. Lebensjahr sowie Unteroffiziere und Mannschaften mindestens 12 Jahre hintereinander dienen sollten. Erst dann durften Militärangehörige durch neue Freiwillige ersetzt werden. Schwere Waffen wie großkalibrige Artillerie, Giftgas, gepanzerte Fahrzeuge, U-Boote und jegliche Form von Luftstreitkräften (Flugzeuge, Zeppeline) wurden verboten. Mögliche andere bewaffnete Einrichtungen wie Gendarmerie und Polizei waren nur in einem Umfang von maximal 10.000 Leichtbewaffneten erlaubt. Eine Vermehrung war fortan nur im Zusammenhang mit einer entsprechenden Zunahme der Bevölkerungszahl gestattet. Sowohl Beamten und Angestellten als auch Mitarbeitern der Eisenbahn wurde jegliche Teilnahme an militärischen Übungen verboten. Es wurde Bulgarien erlaubt, ein bewaffnetes Grenzwachkorps aufzubauen, welches jedoch auf 3.000 Angehörige beschränkt bleiben musste. Jegliche Form militärischer Ausbildungsmöglichkeiten an Schulen, Universitäten, Vereinen oder anderen Organisationen wurde untersagt. Artikel 79 legte fest, dass die Erzeugung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial fortan maximal in einer einzigen Fabrik in Bulgarien stattfinden dürfe. Die Einfuhr von Waffen, Munition und anderem Kriegsgerät war künftig nicht erlaubt.

Auch im Bereich der maritimen Rüstung wurden erhebliche Beschränkungen auferlegt. Zum Schutz der Donau und der Küste wurden Bulgarien insgesamt sechs Motorboote und vier Torpedoboote ohne Torpedos bis maximal 100 t Tonnage und mit lediglich leichter Armierung zugestanden.

Zur Überwachung der militärischen Bestimmungen des Friedensvertrages wurden ähnlich wie in Deutschland interalliierte Überwachungsausschüsse eingerichtet, die jederzeit Militäranlagen und -einrichtungen auf Einhaltung der Vertragsbestimmungen inspizieren durften und aus dem bulgarischen Staatshaushalt zu finanzieren waren.

Reparationszahlungen

Der Erste Weltkrieg hatte nicht nur weit über zehn Millionen Menschenleben gekostet, er hatte auch immense volkswirtschaftliche Ressourcen verschlungen. Die Verliererstaaten sollten diese Kosten abbezahlen. Zur Legitimierung dieser gewaltigen Reparationen und Kontributionen mussten bereits das Deutsche Reich in Versailles und Österreich in Saint Germain unterschreiben, die Alleinschuld für den Krieg zu tragen. Ähnlich wendeten die Siegermächte diese Praxis auch gegenüber Bulgarien an. In Artikel 121 heißt es im Vertrag von Neuilly-sur-Seine: „Bulgarien erkennt an, dass es durch den Anschluss an den Angriffskrieg, den Deutschland und Österreich-Ungarn gegen die alliierten und assoziierten Mächte eröffnet haben, diesen letzteren Verluste und Opfer aller Art verursacht hat, für die es volle Wiedergutmachung sicherstellen sollte. Andererseits erkennen die alliierten und assoziierten Regierungen an, dass die Hilfsmittel Bulgariens nicht ausreichen, um ihm die Verwirklichung dieser vollen Wiedergutmachung zu gestatten. Bulgarien verpflichtet sich demnach zur Zahlung und die alliierten und assoziierten Mächte verpflichten sich zur Annahme eines Betrages von zwei Milliarden zweihundertfünfzig Millionen (2.250.000.000) Franken in Gold als jener Entschädigung, die Bulgarien zu übernehmen imstande ist.“52<http://www.versailler-vertrag.de/neuilly/8.htm>, 3.1.2019. Bulgarien wurde damit in gleicher Weise wie Deutschland und Österreich als Kriegsschuldiger behandelt. Der einzige Unterschied bestand darin, dass im Vertrag von Neuilly-sur-Seine eine konkrete Entschädigungssumme festgeschrieben wurde. Diese Summe sollte zuzüglich Zinsen vom Jahre 1920 an in Raten über 37 Jahre gestreckt abgezahlt werden. Bereits seit Beginn der Friedensverhandlungen in Paris hatte die US-Regierung darauf gedrängt, den Verliererstaaten eine konkrete Gesamtsumme zu benennen, da dies ihrer Meinung nach eine Grundvoraussetzung für eine baldige finanzielle und damit auch wirtschaftliche Stabilisierung Europas darstelle. Mit diesem Standpunkt konnten sich die US-Diplomaten erst in den Verhandlungen über die Bedingungen gegenüber Bulgarien durchsetzen. In den Gesprächen über die Friedensbedingungen gegenüber Deutschland und Österreich verweigerten sich die französischen und britischen Delegierten einer definitiven Festlegung der zu entrichtenden Kriegsentschädigung.53Friedrich Glose: Der griechisch-bulgarische Streit vor dem Völkerbundsgerichtshof. Ein Beitrag zur Auslegung des Vertrags von Neuilly (Teil 9, Abschnitt V, Anhang § 4). Münster: Helios-Verlag 1928, S. 13.

Neu an den Pariser Friedensverträgen und damit auch am Neuilly-Vertrag war der Ansatz, dass zugleich auch sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche von einzelnen Staatsangehörigen aus den Siegerstaaten mit geregelt werden sollten. So verpflichtete sich der bulgarische Staat nicht nur zu Reparationszahlungen an die Siegermächte, sondern auch zur Erstattung von entstandenen Schäden an Privatpersonen. In diesem Zusammenhang behielten sich die Regierungen der Siegerstaaten das Recht vor, bulgarisches Eigentum auf ihrem Staatsgebiet einzuziehen, um eventuelle Entschädigungsansprüche ihrer Staatsbürger ausgleichen zu können. Konkret bedeutete dies, dass Eigentum von Bulgaren in den Siegerstaaten beschlagnahmt und veräußert werden konnte. Der daraus erzielte Erlös sollte auf ein Reparationskonto gezahlt werden, um daraus etwaige zivile Ansprüche begleichen zu können, wobei Naturalrestitutionen Vorrang vor Geldentschädigungen haben sollten (Art. 177).

Diese Regelung sollte später zu einem langen juristischen Streit zwischen Griechenland und Bulgarien führen. Das Königreich Griechenland war offiziell bis zum 27. Juni 1917 neutral geblieben. Es hatte sich jedoch zuvor in Saloniki im Oktober 1916 unter dem Politiker Eleftherios Venizelos eine republikanische Gegenregierung gebildet, die eigene Truppen aufgestellt und Bulgarien den Krieg erklärt hatte. Im Mai 1916 war die bulgarische Armee bei Kämpfen gegen die britisch-französische Orientarmee an einigen Stellen auf griechisches Staatsterritorium vorgedrungen. Auf diese Weise waren bereits ab diesem Zeitpunkt Personen- und Sachschäden und somit Ansprüche griechischer Staatsbürger gegenüber Bulgarien entstanden. Mit Verweis darauf begann der griechische Staat unmittelbar nach Kriegsende sowohl in Gebieten, die zum Zeitpunkt des bulgarischen Kriegseintritts bereits zu Griechenland gehört hatten (die 1913 von Griechenland annektierten Gebiete Makedoniens), als auch in den 1919 im Vertrag von Neuilly mit Bulgarien und 1920 im Vertrag von Sèvres mit dem Osmanischen Reich hinzugewonnenen Gebieten (Thrakien) das Eigentum dort lebender Bulgaren zu beschlagnahmen. Bulgarien wandte sich in dieser Frage später an das Völkerbundgericht, wo schließlich nach einem langjährigen Streit ein Kompromiss gefunden werden konnte.54Friedrich Glose: Der griechisch-bulgarische Streit, S. 73–78.

Eine zusätzliche Besonderheit stellte der Neuilly-Vertrag in Bezug auf die Reparationen dar. Der bulgarische Staat wurde rückwirkend verpflichtet, Teile der osmanischen Staatsschulden gegenüber den Siegermächten zu übernehmen (Art. 134–135). Dabei wurden die Höhe der Staatsschulden des Osmanischen Reiches zu Beginn des Ersten Balkankrieges am 17. Oktober 1912 zugrunde gelegt und anteilig auf die nach 1912 von Bulgarien annektierten ehemals osmanischen Territorien umgerechnet.55Banken: Die Verträge von Sèvres 1920 und Lausanne 1923, S. 313f. Dies waren in erster Linie Forderungen der damaligen Hauptgläubigernationen wie Frankreich oder Belgien.

Neben den finanziellen Zahlungsverpflichtungen musste Bulgarien allerdings auch er­heb­liche Sachleistungen an jene Staaten zahlen, die unter der bulgarischen Kriegsbeteiligung unmittelbar in Mitleidenschaft gezogen worden waren. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt wurden dabei Bulgarien unter den Verlierernationen sogar die höchsten Reparationen auferlegt. Allein an den S.H.S.-Staat sollten jedes Jahr 50.000 t Kohle, aber auch Eisenbahnausrüstung und große Stückzahlen Vieh übergeben werden.56Gerwarth: Die Besiegten, S. 268.

Neben den Reparationsverpflichtungen musste der bulgarische Staat ähnlich wie auch die anderen Verliererstaaten zusichern, im Handelsverkehr allen Siegermächten Vorzugsbedingungen (Meistbegünstigungsklauseln) zu garantieren (Art. 147–151). Dies betraf auch die Fischerei- und Schifffahrtsrechte in bulgarischen Gewässern (Art. 152–153).

Bestrafung bulgarischer Kriegsverbrecher

Die Auslieferung bzw. Aburteilung von Kriegsverbrechern gehörte zu den alliierten Kernforderungen in den Friedensverträgen von Versailles und später auch von Sèvres und war auch im Neuilly-Vertrag enthalten. Dies bedeutete einen eklatanten Bruch einer langen europäischen Tradition einer gegenseitigen Amnestiezusicherung („Oblivionsklausel“). In den mehr als vier Jahren des „totalen Kriegs“ hatte die Propaganda die Bevölkerung in einem Maße ideologisiert und die Verliererseite als „Verbrecher“ kriminalisiert, dass die Regierungen der Siegermächte die Bestrafung der Kriegsverbrechen auf Basis der Haager Landkriegsordnung einfordern musste.57Conze: Die große Illusion, S. 383f. Natürlich war die Aufarbeitung eigener Kriegsverbrechen nicht vorgesehen. Verschiedene betroffene Siegerstaaten meldeten konkrete Ansprüche zur juristischen Ahndung von Kriegsverbrechen an. Die ursprüngliche Forderung, die Verliererstaaten sollten die benannten Personen ausliefern, damit diese dann von Gerichten in den Siegerstaaten abgeurteilt werden konnten, ließ sich aber nicht durchsetzen. Letztlich übernahmen die Verliererstaaten in kleinem Rahmen die Anklage einer kleinen Zahl der Beschuldigten. Dies geschah im deutschen Fall vor dem deutschen Reichsgericht in Leipzig in den Jahren 1921–1927 bzw. seitens der osmanischen Regierung in den Istanbuler Prozessen 1919–1920.58Zu den Istanbuler Prozessen siehe Conze: Die große Illusion, S. 405f. Allerdings wurden stets nur wenige Anklagen erhoben, noch viel weniger Verurteilungen ausgesprochen und davon nur ein kleiner Teil auch durchgesetzt. In ganz ähnlicher Weise war dies auch in Bulgarien der Fall. Auch der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine sah die juristische Verfolgung der bulgarischen Kriegsverbrechen vor (Art. 118–120). So hatten sich verschiedene bulgarische Truppenteile, Besatzungsorgane und Einzelpersonen einer Reihe schwerer Kriegsverbrechen in den von ihnen besetzten Gebieten Rumäniens, Griechenlands und insbesondere Serbiens schuldig gemacht. Allein die Belgrader Regierung legte während der Friedensverhandlungen eine Liste von über 1.660 angeblicher Kriegsverbrecher vor, die seit Kriegsende auf dem Gebiet Bulgariens lebten. Dabei verwies sie unter anderem auf ein Massaker an 120 serbischen Kriegsgefangenen am 26. Oktober 1915 in der Nähe der Stadt Štip sowie auf die Ermordung mehrerer Tausend Serben in der Umgebung der serbischen Stadt Surdulica.59Mark Lewis: Birth of the New Justice. The Internationalization of Crime and Punishment, 1919–1950. Oxford: Oxford University Press 2014, S. 66; Milovan Pissari: Bulgarian Crimes against Civilians in Occupied Serbia during the First World War. In: Balcanica. Institute for Balkan Studies 44 (2013), S. 357–390; Andrej Mitrović, Serbia’s Great War, 1914–1918. West Lafayette, Indiana: Purdue University Press 2007, S. 222f; siehe auch: Report of the International Commission (1919); Album des crimes bulgares. Annexes aux documents relatifs aux violations des conventions de la Haye et du droit international en général, commises de 1915–1918 par les Bulgares en Serbie occupée [Album der bulgarischen Verbrechen. Anhänge zu Dokumenten über von den Bulgaren im besetzten Serbien zwischen 1915 und 1918 verübte Verstöße gegen die Haager Konventionen und das Völkerrecht im Allgemeinen]. Paris: Imprimerie Yougoslavia1919. Im Zentrum dieses Ansinnens standen 216 wichtige Aktivisten der IMRO.60Rodolphe Archibald Reiss: The Comitadji Question in Southern Serbia. London: Hazell, Watson & Viney, ld. 1924, S. 41. An oberster Stelle befanden sich die beiden führenden Köpfe der IMRO Todor Aleksandrov und Aleksandăr Protogerov. Gut mit den höchsten Militärkreisen vernetzt, gehörten sie zu den Drahtziehern, die ab 1915 viele IMRO-Funktionäre an Schaltstellen der bulgarischen Besatzungsverwaltung in Makedonien und Moravien platziert hatten. Protogerov zählte darüber hinaus 1917/18 als eine Art „Wirtschaftsdiktator“ zu den zentralen Akteuren der bulgarischen Regierung.61Bulgarien sah sich ab 1916 gezwungen, ähnlich wie auch andere Krieg führende Staaten, seine Wirtschaft zu zentralisieren und zu militarisieren. General Protogerov wurde Leiter der eingerichteten obersten Wirtschaftsbehörde. Dabei nutzte er diese Position auch, um IMRO-Funktionäre in zentrale wirtschaftliche Positionen einzusetzen. John Lampe: The Bulgarian Economy in the Twentieth Century. London: Palgrave Macmillan 1986, S. 43f., und Liljana Veleva: BRSDP (Obedinena) i usilijata za dăržavno regulirane na ikonomikata v bălgaeija prez Părvata Svetovna Vojna [VRSDR (vereinigte) und ihre Anstrengungen zur staatlichen Regulierung der Wirtschaft in Bulgarien während des Ersten Weltkrieges]. In: Voennoistoričeski Sbornik 1997/4, S. 39–54, hier: S. 44. Diese paramilitärische Guerillaorganisation begann sich 1919 in Bulgarien zu reorganisieren und wurde nicht ohne Grund als unmittelbare Bedrohung für den S.H.S.-Staat angesehen.

Aber auch die bulgarischen Kriegsverbrechen in der besetzten Dobrudscha wurden von der rumänischen Regierung in den Friedensverhandlungen eingebracht. Im Mai und Juni 1919 bildete sich zu dieser Frage im rumänischen Konstanza (rum. Constanța) eine rumänisch-französische Untersuchungskommission. Diese sammelte und dokumentierte Fälle von Massakern an der rumänischen Zivilbevölkerung, der Ermordung rumänischer Kriegsgefangener sowie der Zerstörung rumänischer Denkmäler und staatlicher Einrichtungen durch bulgarische Truppen.62Schmidt-Rösler: Rumänien nach dem Ersten Weltkrieg, S. 34, Anm. 82.

Tatsächlich bemühte sich die Regierung Stambolijski darum, die in ihren Augen Verantwortlichen für den Kriegseintritt und den Charakter der Kriegsführung juristisch zu belangen. Zu diesem Zweck verabschiedete die Regierung der Bauernunion am 22. November 1919 eigens ein „Gesetz zur Verurteilung der Schuldigen an der nationalen Katastrophe“. Allerdings drängte sich sehr bald die Vermutung auf, dass weniger die ehrliche Auseinandersetzung mit den begangenen bulgarischen Kriegsverbrechen, als vielmehr eine innenpolitische Machtsicherung der Bauernunion im Vordergrund der Bemühungen standen. Die meisten Gesuchten flohen für die Zeitdauer der Stambolijski-Regierung ins Ausland. Dazu zählten beispielsweise der 1915 amtierende Ministerpräsident Vasil Radoslavov und der damalige Generalstabschef der bulgarischen Armee Nikola Žekov. Da sich Radoslavov bereits Ende 1918 nach Deutschland geflüchtet hatte, verurteilte ihn ein bulgarisches Gericht 1922 in Abwesenheit als Kriegsverbrecher zum Tode. Auch Nikola Žekov setzte sich zunächst nach Deutschland ab, kehrte aber 1921 nach Bulgarien zurück, stellte sich der Anklage und wurde zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Nach dem Rechtsputsch gegen die Stambolijski-Regierung 1923 wurde er allerdings amnestiert. Auch Radoslavov, der 1929 nach Bulgarien zurückkehrte, profitierte von einer Amnestie. Sowohl Todor Aleksandrov als auch Aleksandăr Protogerov wurden am 4. November 1919 inhaftiert. Ihnen gelang jedoch bereits wenige Tage später die Flucht aus dem Gefängnis, und beide tauchten unter.63Nedju Nedev: Tri dăržavni prevrata ili Kimon Georgiev i negovoto vreme [Drei Staatsstreiche oder Kimon Georgiev und seine Zeit]. Sofija 2007, S. 93. Die auf lokaler Ebene Verantwortlichen für die in Neuilly benannten Kriegsverbrechen in Serbien und in der Dobrudscha wurden nicht belangt.64Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine, S. 111. Nach dem blutigen Ende der Bauernunion-Herrschaft endete in Bulgarien ohnehin die Bereitschaft, Kriegsverbrecher unter Anklage zu stellen. Zwar drängte besonders die Belgrader Regierung noch lange darauf, Bulgarien wegen dessen Kriegsverbrechen vor dem Völkerbund anzuklagen, doch blieb dies ohne nennenswerte Konsequenzen. Bis heute ist die kritische Aufarbeitung der verübten Verbrechen und Gräuel im Ersten Weltkrieg ein Desiderat in der bulgarischen Wissenschaft geblieben.

Der Sieg der türkischen Nationalbewegung im Befreiungskrieg mündete am 24. Juli 1923 in den Vertrag von Lausanne, der Teile der Friedensordnung von 1919/20 in der Region wieder revidierte. Neben den Siegermächten des Weltkrieges wurde dazu unter anderem auch Bulgarien eingeladen. Als Anrainerstaat sollte es dem neuen Meerengenstatut zustimmen. Ein weiterer Grund war, dass weiterhin die ungeklärte Frage des im Neuilly-Vertrag zugesicherten wirtschaftlichen Zugangs zur Ägäis im Raume stand und abermals verhandelt werden sollte.65Yanis Yanoulopoulos: The Conference of Lausanne 1922–1923. London: Birkbeck College 1974, S. 34. Letztlich gab es zu diesem Punkt aber doch keine konkrete Vereinbarung. Nichtsdestotrotz wurde die Thrakische Frage neu verhandelt und führte dazu, dass das Osmanische Reich, welches sich bald in die Republik Türkei wandeln sollte, Ostthrakien zurückerhielt. Als Grenze zwischen dem weiterhin griechischen Westthrakien und dem wieder türkischen Ostthrakien wurde wie bereits 1913 der Fluss Meriç Nehri (griech. Enos, bulg. Marica) festgelegt. Die Hoffnungen in Bulgarien, ebenfalls von territorialen Änderungen in Thrakien profitieren zu können, erfüllten sich nicht. Um allerdings eine erneute militärische Konfrontation in Thrakien zu verhindern und damit eine Blockade der wirtschaftlich wichtigen Meerengen zu vermeiden, wurde auf Druck der Großmächte eine 30 km breite entmilitarisierte Pufferzone entlang der griechisch-türkischen bzw. türkisch-bulgarischen Grenze vereinbart.66Banken: Die Verträge von Sèvres 1920 und Lausanne 1923, S. 528–530.

„Bevölkerungsaustausch“: Zum Umgang mit den nationalen Minderheiten

Die gravierendsten Ergebnisse der Lausanner Verhandlungen drückten sich in der Frage des Umgangs mit nationalen Minderheiten aus. Die Pariser Friedensordnung 1919/20 und der Völkerbund beinhalteten auch neue Wege, um zukünftig Nationalitätenkonflikte, die leicht in internationale Kriege ausufern konnten, zu verhindern. Hintergrund waren verschiedene irredentistische Nationalbewegungen vor dem Ersten Weltkrieg, aber auch die 1918/19 zunehmende Zahl von Pogromen gegen Minderheiten in Osteuropa, insbesondere gegen die jüdische Bevölkerung in der Ukraine und in Polen. Zu den ersten Schritten zählten Minderheitenschutzverträge, die Polen, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, die Tschechoslowakei und (Groß)rumänien in bilateraler Form mit den Verliererstaaten unterzeichnen mussten.67Die Verträge und die entsprechenden vorausgegangenen Verhandlungen sind abgedruckt in Harold W. V. Temperley (Hg.): A History of the Peace Conference of Paris. Vol. V. London: Oxford University Press 1921, S. 112–149, S. 432–470. In den Jahren 1920–1922 kamen weitere Minderheitenschutzverträge, unter anderem in Bezug auf Finnland und Litauen, hinzu. Zu den nachdrücklichsten Verfechtern dieser Minderheitenschutzverträge zählten die USA, wohingegen Frankreich eine deutlich ablehnende Position einnahm, während die britische Haltung eher auf einen vermittelnden Kompromiss abzielte. Allerdings verfolgten im Zweifelsfall sowohl die französischen als auch die britischen Diplomaten eigene strategische Sicherheitsinteressen, anstelle eines objektiven Minderheitenschutzes. Beispielsweise unterstützte im Laufe der unterschiedlichen Verhandlungen 1919–1923 Großbritannien deutlich spürbar die Position des als Verbündeter in der Region wichtigen Griechenlands gegenüber Bulgarien. Alle von den Minderheitenschutzbestimmungen betroffenen Staaten lehnten diese ab und sahen sie als Eingriff in ihre teilweise gerade erst errungene Souveränität. Dieser Unmut wurde zusätzlich dadurch geschürt, dass die Siegermächte keinen Moment daran dachten, ähnliche Minderheitenschutzverpflichtungen einzuführen.

Auch Bulgarien wurde im Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine zur Unterzeichnung von Minderheitenschutzbestimmungen verpflichtet, wobei es in erster Linie um die Beziehungen zu Griechenland ging. Der österreichische Historiker Philipp Ther verwies in seiner 2011 erschienen Studie zur dunklen Seite der Nationalstaaten zu Recht darauf, dass der Neuilly-Vertrag im Unterschied zu den vorangegangenen Friedensverträgen von Versailles und Saint Germain bereits eine deutliche Radikalisierung des internationalen Umgangs der Mächte in der Frage nationaler Minderheiten beinhaltete.68Philipp Ther: Die dunkle Seite der Nationalstaaten. „Ethnische Säuberungen“ im modernen Europa. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2011, S. 91. Im Neuilly-Vertrag ging es nicht mehr allein um den Schutz von nationalen Minderheiten, sondern auch um deren Reduzierung. Der darin begonnene Prozess gipfelte schließlich in den Vereinbarungen von Lausanne von 1923, auf die noch zu sprechen kommen wird.

Die bulgarische Regierung garantierte in Artikel 56 des Neuilly-Vertrages: „Bulgarien verpflichtet sich, die Verfügungen anzuerkennen, die von den alliierten und assoziierten Hauptmächten betreffend der gegenseitigen und freiwilligen Auswanderung von Personen, die rassischen Minderheiten angehören, für zweckmäßig befunden werden.“ Flankiert wurde diese Bestimmung mit der bilateralen „Konvention über die gegenseitige Emigration“, die Bulgarien und Griechenland parallel zum Friedensvertrag unterzeichneten. Diese Konvention sollte die freiwillige Auswanderung der ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten aus Bulgarien nach Griechenland bzw. aus Griechenland nach Bulgarien erleichtern.69Ebenda, S. 92. Vor allem die griechische Regierung hatte, aus Angst vor zukünftigen nationalen Ansprüchen Bulgariens auf nordgriechische Gebiete, ein großes Interesse an einem Bevölkerungsaustausch. Allerdings zeigte sich bald das Problem, dass weder die vergleichsweise wohlhabende griechisch-orthodoxe bzw. griechischsprachige Minderheit an der bulgarischen Schwarzmeerküste, noch die südslawische bzw. bulgarisch-orthodoxe Bevölkerung ‚freudig‘ ihre Heimat verlassen wollten. Es kann daher durchaus bezweifelt werden, dass das Nationalgefühl der jeweiligen Bevölkerung so deutlich ausgeprägt war, wie es die nationale Geschichtsschreibung immer wieder behauptete. Oft scheinen lokale oder soziale Identifikationsformen wesentlich stärker gewesen zu sein, als die einer imaginierten Nation.70Vgl. Teodora Dragostinova: Navigating Nationality in the Emigration of Minorities between Bulgaria and Greece, 1919–1941. In: East European Politics and Society 23 (2009), S. 185–212. Die Zahl der freiwilligen Auswanderer blieb jedenfalls bis 1923 weit hinter den Erwartungen zurück.

Der Vertrag von Lausanne 1923

Es waren letztlich die Ereignisse im Zuge der griechischen Invasion in Kleinasien und dem erfolgreichen Widerstand der türkischen Nationalbewegung, die in die Vertreibung Hunderttausender Menschen und den Vertrag von Lausanne mündete. Mittlerweile hatte sich bei vielen Diplomaten und anderen einflussreichen Gruppen die Ansicht durchgesetzt, nur „rassisch reine“ Nationalstaaten könnten stabile Staaten sein. Diese Ansicht erlebt heute, ein Jahrhundert später, im Zeichen eines anwachsenden konservativen Rechtspopulismus eine Renaissance.

Nennenswerte Minderheiten einer Nation in einem Nachbarstaat sollten, so die Ansicht der im Juni 1923 in Lausanne vertretenden Diplomaten, möglichst durch Bevölkerungsaustausch beseitigt werden. Für die betroffene Bevölkerung war keine Freiwilligkeit mehr vorgesehen. Hatten bereits die Kriege seit 1912 mit ihren Vertreibungs- und Fluchtbewegungen zu gravierenden Veränderungen der ethnischen und religiösen Bevölkerungsstruktur der Großregion geführt, bedeutete der Vertrag von Lausanne einen tiefen völkerrechtlichen Einschnitt in der Frage des Umgangs mit Minderheiten.

Dies betraf auch Bulgarien. Bereits in den Jahren nach den Balkankriegen hatten Zehntausende Griechen bzw. Anhänger des griechischen Patriachats Bulgarien verlassen und wurden vom griechischen Staat in den 1912/13 eroberten makedonischen Gebieten angesiedelt. Im Gegenzug verließen geschätzt 20.000 Bulgaren bzw. Anhänger des bulgarisch-orthodoxen Exarchats Griechenland in Richtung Bulgarien. Teilweise basierten diese Wanderungen auf gezielter Vertreibung.

Nachdem nun infolge des vereinbarten Bevölkerungsaustausches zwischen Griechenland und der Türkei Hunderttausende „Griechen“ nach Nordgriechenland bzw. „Türken“ nach Kleinasien und Ostthrakien kamen, schürte dies vor Ort große Konflikte. Die meist verarmten und mittellosen Deportierten erwarteten in den Regionen, in die sie gebracht wurden, Unterstützung in Form von Landzuteilung oder Arbeitsplätzen und Unterkünften. Die durch staatliche Politik herbeigeführte Misere erhöhte den Druck unter anderem auf die dortige südslawische Bevölkerung. Bald stieg die Flüchtlingszahl in Richtung Bulgarien. Der Völkerbund entsandte 1925 eine Kommission in die betroffenen thrakischen Gebiete. Das Ergebnis war, dass der Völkerbund empfahl, die im Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine angeregte „Auswanderung“ nachdrücklicher durchzuführen, was letztlich einen Freibrief für Vertreibung bedeutete.71Stelios Nestor: Greek Macedonia and the Convention of Neuilly. In: Balkan Studies 3 (1962), S. 169–184, hier: S. 181. Die letztendliche Anzahl der infolge dieser Politik bis 1931 Migrierten ist umstritten, doch kann davon ausgegangen werden, dass es sich um rund 100.000 Bulgaren und etwa halb so viele Griechen handelte.72Stephan S. Ladas: Exchange of Minorities. Bulgaria, Greece and Turkey Turkey. New York: The Macmillan Company 1932, S. 122f. Eine Entschädigung der Zwangsmigrierten fand in der Regel nicht statt, wozu ohnehin das von großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten gebeutelte Griechenland oder gar das infolge des Krieges und den Reparationsverpflichtungen des Neuilly-Vertrages praktisch verarmte Bulgarien nicht in der Lage gewesen wären. Entsprechend groß waren unter den Zwangsmigrierten die Verbitterung und die Bereitschaft, sich revisionistischen Bewegungen anzuschließen. Es verblieb auch weiterhin eine slawische Minderheit in Griechenland („Slawphonoi“), die vom griechischen Staat jedoch fortan nicht mehr als nationale, sondern nur als sprachliche Minderheit anerkannt wurde.73Ther: Die dunkle Seite der Nationalstaaten, S. 94f. Es versteht sich von selbst, dass die umstrittenen Zahlen zahlreiche Propagandamöglichkeiten für nationalistische Geschichtsschreibung boten und bis in die Gegenwart bieten.

Parallel zu den griechisch-bulgarischen Vereinbarungen zur wechselseitigen Bevölkerungsmigration schlossen zwei Jahre nach dem Lausanner Vertrag Bulgarien und die Türkei am 18. Oktober 1925 den bilateralen Friedens- und Freundschaftsvertrag von Angora (türk. Ankara) ab.74Biljarski: Nojskijat pogrom i terorăt nad bălgarite, S. 227–234. Darin wurde eine Entschädigung für die seit 1912 vertriebenen und geflohenen Bulgaren aus Ostthrakien und Kleinasien geregelt, die allerdings anschließend von der türkischen Regierung nicht ausbezahlt wurde.

Neue Spannungen als Resultat des Friedensvertrags

Das Nachkriegseuropa war geprägt von großen gesellschaftlichen Spannungen, schweren wirtschaftlichen Krisen und paramilitärischer Gewalt. Viele Menschen in den Verliererstaaten forderten eine Revision des „Schandfriedens“ von Paris. Bulgarien bildete dabei keine Ausnahme.

Das Land lag wirtschaftlich am Boden. Es fehlte an Saatgut und Vieh, in dem kleinen Industriesektor an Rohstoffen und Kohle für den Transporte und als Brennmaterial. Viele Kaufleute hatten ihre Kontakte zu Außenhandelspartnern verloren. Überall schnellten die Preise nach oben, während der Staat hoch verschuldet war. Selbst bei größten Anstrengungen war die Stambolijski-Regierung nicht in der Lage, die hohen Reparationsverpflichtungen zu erfüllen, geschweige denn der Wirtschaft zu helfen. Bereits 1923 sahen sich die Siegermächte gezwungen, die im Neuilly-Vertrag festgeschriebenen 2,25 Milliarden Goldfranken auf 550 Millionen zu senken. 1931 wurde die zu zahlende Summe für das mittlerweile extrem verschuldete Bulgarien auf 171,6 Millionen Goldfranken reduziert. 1932 musste ganz auf die restlichen Zahlungen verzichtet werden.75Heinz Willemsen: Neuilly-sur-Seine, Friede von (1919). In: Edgar Hösch, Karl Nehring, Holm Sundhaussen (Hgg.): Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Köln: UTB 2004, S. 479.

Besonders im Offizierskorps, von dem nun ein großer Teil arbeitslos geworden war, waren viele enttäuscht und offen für revisionistische, radikale Organisationen. Bestätigt wurden sie dabei insbesondere von der bürgerlichen Presse, die nach 1919 die Ansicht verbreitete, dass Bulgarien letztlich nur infolge falscher Versprechungen zur Aufgabe verleitet worden sei. Damit spielte sie auf die ideellen Ankündigungen von US-Präsident Wilson im Laufe des Jahres 1918 hinsichtlich eines Friedens ohne Annexionen und Reparationen sowie die Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts der Völker an. Dass Bulgarien auf militärischer Ebene eindeutig besiegt wurde, blieb dabei unerwähnt – es war eine Kapitulation, kein Entgegenkommen Bulgariens infolge unlauterer Versprechungen. Entgegen dieser Tatsachen beförderten viele konservativ-bürgerliche Zeitungen den Mythos, ähnlich der deutschen „Dolchstoßlüge“, das Heer sei angeblich „im Felde unbesiegt“ geblieben.76Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine, S. 110. Schuld an der Schmach seien vor allem die Streiks und Meutereien linksgerichteter Vaterlandsverräter gewesen. Einen Kontrapunkt dazu verfolgten lediglich die der Bauernunion nahestehenden Zeitungen, die im Sinne der Außenpolitik der Regierung Stambolijski für eine Verständigung mit den Nachbarstaaten und damit für eine unumgängliche Akzeptanz der Friedensbedingungen eintraten.77Mariana Yaveska: Der Friedensvertrag zwischen Bulgarien und Griechenland von 1919 und die bulgarische Presse. In: Gröller, Heppner (Hgg.): Die Pariser Vororte-Verträge, S. 91–100, hier: S. 97; Valentin Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine aus bulgarischer Sicht. In: ebenda, S. 104f.

Ein erhebliches Problem stellte die Versorgung der rasant wachsenden Zahl von Flüchtlingen dar. Bereits 1913–1915 waren viele Bulgaren, die infolge der Balkankriege aus den Nachbarländern geflüchtet oder vertrieben worden waren, ins Land gekommen. In den Jahren nach Kriegsende schnellte die Zahl der Vertriebenen und Flüchtlinge aus den angrenzenden Regionen abermals nach oben, wobei die Schätzungen über die Gesamtzahl weit auseinandergehen.78Markus Wien: Markt und Modernisierung. Deutsch-bulgarische Wirtschaftsbeziehungen 1918–1944 in ihren konzeptionellen Grundlagen. München: De Gruyter Oldenbourg 2007, S. 32; Christian Geiselmann: Politisches Leben in der bulgarischen Dorfgesellschaft 1919–1944 am Beispiel der Memoiren des Stefan Rajkov Canev aus Văglevci, veröffentlicht in der Reihe Digitale Osteuropa-Bibliothek Geschichte, erstellt am 16.6.2002, letzte Änderung 12.6.2003, <https://epub.ub.uni-muenchen.de/542/1/geiselmann-dorfgesellschaft.pdf>, 3.1.2019. Zur regionalen Herkunft der Flüchtlinge und Vertriebenen aus den Anrainerstaaten siehe auch Teodora Dragostinova: Competing Priorities, Ambiguous Loyalities. Challenges of Socioeconomic Adaptation and National Inclusion of the Interwar Bulgarian Refuges. In: Nationalities Papers 34 (2006), S. 549–574, hier: S. 553. Viele suchten angesichts der Zustände im verarmten Bulgarien in den darauf folgenden Jahren ihr Heil als unerwünschte Migranten in Übersee.79Leonhard: Der überforderte Frieden, S. 1071. Allerdings mussten zur gleichen Zeit auch mehrere Zehntausend Griechen das Land verlassen, überwiegend aus der Schwarzmeerregion. Hinzu kam die freiwillige oder erzwungene Abwanderung von rund 230.000 Türken, Tartaren und muslimischen Bulgaren in Richtung Türkei im Laufe der 1920er- und 1930er-Jahre. Ein weiterer Schub bulgarischer Auswanderung aus Thrakien nach Bulgarien erfolgte nach einem zweiten bulgarisch-griechischen Bevölkerungsaustauschabkommen 1927 (Mollov-Kaphantaris-Abkommen). Ähnlich vielen anderen Regionen in Südosteuropa veränderte sich die ethnische Struktur Bulgariens erheblich. Schätzungen gehen davon aus, dass Ende der 1920er-Jahre mindestens 5 % der bulgarischen Bevölkerung einen Flucht- oder Vertreibungshintergrund besaßen. Der Staat war nur punktuell in der Lage, die Flüchtlinge zu versorgen und deren Integration zu fördern. Teilweise wurden sie in Häusern und auf Höfen untergebracht, die zuvor Griechen oder Muslimen gehört hatten, die ihrerseits in die Nachbarländer hatten gehen müssen. Mittels radikaler Reformen löste die Stambolijski-Regierung große Ländereien der Klöster auf und versuchte darüber kleinere Landparzellen für die Zugewanderten zu schaffen. Dies alles konnte jedoch nicht verhindern, dass Zehntausende jahrelang in Elendsquartieren am Rande der größeren Städte lebten und den harten Konkurrenzkampf auf dem schwachen Arbeitsmarkt verschärften. Die sozialen Spannungen nahmen zu, es kam zu Streiks und gewalttätigen Protesten. Gleichzeitig bildeten die Vertriebenen und Flüchtlinge ein willkommenes Rekrutierungspotential für extremistische Organisationen wie die IMRO in deren Guerillakampf gegen die Nachbarstaaten.80Gerwarth: Die Besiegten, S. 269. Aber auch die Kommunisten gewannen deutlich an Zulauf. Alte bürgerliche Kräfte wurden durch die sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen und die spürbare Politisierung der kleinbäuerlichen Landbevölkerung tief verunsichert und öffneten sich ihrerseits für radikale, revisionistische Bewegungen. In ihren Reihen und seitens der IMRO bildeten sich auch die stärksten revisionistischen Kräfte, die mit der zunehmend autoritär agierenden Bauernunionregierung einen gemeinsamen Feind fanden.81Zum Verhältnis zwischen der Bauernunion unter Aleksandăr Stambolijski und der IMRO siehe den Quellenband von Cočo Biljarski: BZNS, Aleksandăr Stambolijski i VMRO. [BZNS, Aleksandăr Stambolijski und die IMRO]. Sofija 2009. Im Juni 1923 kam es schließlich zu einem Putsch, in dessen Verlauf Ministerpräsident Stambolijski in die Hände der IMRO fiel. Diese töten ihn und schlugen seine Hand ab, mit der er den „Schandfrieden“ von Neuilly unterzeichnet hatte.82Newman: Paramilitärische Gewalt auf dem Balkan, S. 236. Insgesamt starben bei dem Umsturz im Frühsommer 1923 schätzungsweise 20.000 Menschen. Allerdings sollte es auch dem anschließend gebildeten Regierungsblock „Demokratische Allianz“ (Demokratičeski sgovor) unter dem autoritären Politiker Aleksandăr Cankov nicht gelingen, nennenswerte Revisionen des Friedensvertrages zu erreichen. Erst zur Amtszeit der nachfolgenden demokratischeren Regierung unter dem makedonischstämmigen Andrej Ljapčev gelang es, revisionistische Fortschritte zu erzielen. 1927 verließ die Interalliierte Kontrollkommission, die die Einhaltung der Rüstungsbegrenzung überwacht hatte, das Land.

Außenpolitisch hatte Bulgarien bis zum Putsch 1923 eine ambitionierte Aussöhnungspolitik zurückgelegt. Zwar scheiterten ebenso die Bemühungen, die militärischen Restriktionen des Neuilly-Vertrages dahingegen zu lockern, dass Bulgarien der Aufbau eines Milizsystems erlaubt sei, wie die wiederholten Vorstöße, doch noch den im Vertrag zugesicherten Zugang zur Ägäis zu erhalten.83Die Bauernbundregierung hatte bereits 1919 eine eigene paramilitärische Parteimiliz, die sogenannte Orangen Garde, gegründet. Stambolijski versuchte in erster Linie diese bewaffnete Parteitruppe von den Siegermächten anerkannt zu bekommen. John D. Bell: Peasants in Power. Alexander Stamboliski and the Bulgarian Agrarian National Union 1899–1923. Princeton: Princeton University Press 1977, S. 149. Belohnt wurde die Aussöhnungsbereitschaft jedoch ähnlich wie die Österreichs im Jahr 1920 mit einer frühen Aufnahme in den Völkerbund. Auch gegenüber dem S.H.S.-Staat gelang zunächst eine Aussöhnung, da die Regierung der Bauernunion bereit war, gegen die autonome Stellung der IMRO in Bulgarien vorzugehen. Die IMRO hatte sich 1919 reorganisiert und startete im Februar 1920 von Südwestbulgarien aus wieder Guerillaangriffe über die Grenze hinweg gegen Einrichtungen des südslawischen Staates. Gleichzeitig entstanden ähnliche Organisationen, die in Thrakien einen Kleinkrieg gegen Griechenland und im Grenzgebiet zur Süddobrudscha gegen Rumänien initiierten.84Siehe dazu Ivan Filčev: Trakijskata organisazija v Bălgarija [Thrakische Organisationen in Bulgarien]. Sofija 1999; Ljubomir Slatev: Vătrešnata dobrudžanska revoljuzionna organisazija (VDRO) 1923–1940 [Innere Dobrudschaner Revolutionäre Organisation (VDRO)]. Russe 2008. Als Ministerpräsident Stambolijski dann aber im März 1923 eine konkrete Kooperation in der Guerillabekämpfung mit der Belgrader Regierung unterzeichnete (Abkommen von Niš), war für die revisionistischen und rechtsnationalen Kreise in Bulgarien das Maß voll. Der „Erfüllungspolitiker“ wurde, wie bereits beschrieben, gestürzt und ermordet. Anschließend verhinderten die gefestigte Stellung der IMRO, die quasi im Südwesten des Landes einen Staat im Staate errichtete, sowie der innenpolitische „weiße Terror“ der rechtskonservativen Regierung Cankov eine Fortsetzung der Aussöhnungspolitik. Zwar versuchte die nachfolgende Regierung Andrej Ljapčevs ab 1926, die festgefahrene außenpolitische Situation wieder zu entkrampfen, hatte jedoch nur wenige Erfolge, auch weil die IMRO jeden zaghaften Annäherungsversuch an Belgrad sofort durch Terror zu torpedieren versuchte.85Vojn Božinov: Zemnoto kălbo ne prestava da se vărti, ako nie i da spim. Pazkaz za života na Andrej Ljapčev [Die Erde hört nicht auf sich zu drehen, auch wenn ich nicht schlafe. Der Lebensweg von Andrej Ljapčev]. Sofija 2005, S. 134–138. Hinzu kam, dass die zwar kleinen, aber zahlreichen nationalkonservativen Organisationen in Bulgarien bzw. im Ausland immer wieder durch Aktionen und Publikationen eine Revision des Neuilly-Friedens einforderten. Zum zehnten Jahrestag des Friedensvertrages im Jahr 1929 kam es in zahlreichen bulgarischen Städten zu Protestkundgebungen, organisiert von rechtsnationalen und rechtsradikalen Organisationen.86Josef L. Kunz: Die Revision der Pariser Friedensverträge. Eine völkerrechtliche Untersuchung. Wien: Springer 1932, S. 33. Erschwerend kam hinzu, dass der S.H.S.-Staat seinerseits die bulgarische Minderheit in den 1919 annektierten „Westlichen Randgebieten“ nicht als ethnische Minderheit anerkannte und als Teil des serbischen Volkes deklarierte, wodurch diese beispielsweise keinen muttersprachlichen Unterricht oder eigene Organisationen zugestanden bekamen. Dies war zusätzlich Wasser auf den Mühlen der Revisionisten in Bulgarien.

Problematische Nachwirkungen des Neuilly-Friedens bis in die Gegenwart

Es sollte noch bis 1937 dauern, bis zur Zeit der Königsdiktatur von Boris III., bis Bulgarien in einem Vertrag mit dem Königreich Jugoslawien offiziell auf jegliche Ansprüche gegenüber Makedonien verzichtete. Am 31. Juli 1938 unterzeichnete die bulgarische Regierung einen Nichtangriffspakt mit seinen Nachbarstaaten.87Biljarski: Nojskijat pogrom i terorăt nad bălgarite [Das Neuilly-Pogrom und Terror gegen die Bulgaren], S. 267. Im Gegenzug wurden die im Frieden von Neuilly festgelegten Rüstungsbeschränkungen für Bulgarien aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich aber bereits sowohl Bulgarien, als auch Jugoslawien und Rumänien in einer wachsenden wirtschaftlichen Abhängigkeit vom deutschen NS-Staat. In den Jahren 1940/41 wurde schließlich die ganze Region in den Zweiten Weltkrieg hineingezogen, da das Deutschen Reich ohne die südosteuropäischen Rohstoffe keinen Krieg gegen die UdSSR führen konnte, was 1941 de facto zur gewaltsamen Revision des Friedensvertrages von Neuilly führte.

Nach 1944 wurde Bulgarien bald in den sowjetisch dominierten Ostblock eingebunden, während Griechenland und die Türkei Teil des rivalisierenden Westblocks wurden. Jugoslawien entwickelte sich zwar zu einem sozialistischen Land, grenzte sich aber als blockfreier Staat von der UdSSR ab und förderte bewusst die Herausbildung eines eigenständigen, vom bulgarischen Nationalismus unabhängigen makedonischen Identitätsgefühls. Verbunden war dies mit einem repressiven Vorgehen gegen jegliche Form von bulgarischem Nationalismus in der Teilrepublik. Demgegenüber erlebte im sozialistischen Bulgarien seit den 1960er-Jahren der bulgarische Nationalismus eine neue Renaissance, der sich zunächst gegen die Idee einer „makedonischen Nation“ und später, in den 1980er-Jahren, gegen die türkisch-muslimische Bevölkerung richtete.88Ulrich Büchsenschütz schätzt, dass etwa ein Viertel bis ein Drittel der heutigen bulgarischen Bevölkerung Nachkommen der Flüchtlinge und Vertriebenen aus Makedonien, Rumänien und Thrazien der Jahre 1912–1924. Vgl. Ulrich Büchsenschütz: Nationalismus und Demokratie in Bulgarien seit 1989. In: Egbert Jahn (Hg.): Nationalismus im spät- und postkommunistischen Europa. Bd. 2, Baden-Baden: Nomos 2009, S. 570–598, hier: S. 573f. Auch die Bulgarische Kommunistische Partei (Bălgarska Komunističeska Partija, BKP) war dabei bemüht, die vielen Nachkommen der Flüchtlinge aus den 1919 verlorenen Gebieten für sich zu gewinnen, so dass es auch für sie opportun war, den „ungerechten“ Frieden von Neuilly nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.

Anders als beispielsweise in Deutschland ist das Jahr 1945 in vielen Staaten nicht die wichtigste Zäsur der eigenen Nation im 20. Jahrhundert im kollektiven Gedächtnis geblieben. Dazu zählen auch viele ost- und südosteuropäische Staaten. Dies trifft auch auf Bulgarien zu, wo der „Schandfrieden“ von Neuilly bereits kurz nach der halbherzigen politischen Wende im Jahr 1989/90 wieder Thema in den Medien wurde. Organisationen, die sich als Vertreter der thrakischen und makedonischen Flüchtlinge und Vertriebene definierten, wurden neu gegründet. Dazu zählte die ursprünglich im Dezember 1918 im türkischen Edirne gegründete Dachorganisation thrakischer Vertriebenenverbände, die sogenannte Union der Thrakischen Verbände (Săjuz na Trakijskite Družestva v Bălgarija). Dieser bis heute aktive Verband nimmt für sich in Anspruch, die Interessen von angeblich 1,5 Millionen Nachkommen der infolge des Friedens von Neuilly-sur-Seine aus dem türkischen Ost- und dem griechischen Westthrakien Geflüchteten und Vertriebenen zu vertreten.

Eine andere Kulturorganisation war die im Dezember 1990 gegründete Kulturorganisation IMRO-Bund der makedonischen Vereine (VMRO-Săjuz na makedonskite Družestva), die sich von vornherein auch als politische Partei definierte, allerdings diesen Schritt organisatorisch erst 1999 vollzog. Sie beansprucht für sich, direkter Nachfolger der 1893 gegründeten Befreiungsorganisation IMRO zu sein und die Interessen der makedonischen Flüchtlinge in Bulgarien zu vertreten. Heute besteht diese rechtskonservative, christlich-orthodoxe, nationalistische Partei unter der Bezeichnung IMRO – Bulgarische Nationale Bewegung überproportional aus geisteswissenschaftlichen Akademikern (Historikern, Juristen) und aktiven oder ehemaligen Mitgliedern des Sicherheitsapparates (Polizisten, ehemalige Militärs).89Cas Mudde: Rascist Extremism in Central and Eastern Europe. New York: Routledge 2005, S. 4. Als kleine, aber medial präsente Gruppierung war sie wiederholt maßgeblich an der Organisation von Protestkundgebungen und Fackelumzügen zum Jahrestag des Friedens von Neuilly am 27. November beteiligt. Mittels Bildungsveranstaltungen für Jugendliche bemüht sie sich, die Erinnerung an den bis heute anhaltenden „versklavenden“ Charakter des Friedensvertrages von 1919 wach zu halten.90Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine, S. 113. Prägnanter Weise existiert seit 1990 auch im benachbarten Makedonien eine rechtskonservative Partei, die für sich in Anspruch nimmt, alleinige Nachfolgeorganisation der früheren Befreiungsbewegung IMRO zu sein, die Innere Makedonische Revolutionäre Organisation – Demokratische Partei für Makedonische Nationale Einheit (Vnatrešna Makedonska Revolucionerna Organizacija-Demokratska Partija za Makedonsko Nacionalno Edinstvo, VMRO-DPMNE), die immer wieder als Sammelbecken christlich-konservativer und makedonisch-nationalistischer Kräfte die makedonische Regierung stellte und sich klar von Bulgarien abgrenzt.

Diese und andere Organisationen und Bewegungen sowie eine nach Ende des kommunistischen Regimes sehr unkritische „Wiederentdeckung“ des bulgarischen Zarenreiches ließ eine neue Erinnerungskultur an den Frieden von 1919 und die „verlorenen Gebiete“ entstehen. Hierbei fokussierte sich die bulgarische Politik bzw. die Aufmerksamkeit nationalistischer Kreise in Bulgarien weniger auf die Türkei91Bis heute sind die Vereinbarungen des Friedens- und Freundschaftsvertrages von Angora (Ankara) von der Türkei nicht umgesetzt. 1983 hatte der bulgarische Staat die Höhe der ausstehenden Forderungen auf 10 Milliarden US-Dollar beziffert. Die bulgarische Regierung erreichte 2008, dass diese offene Frage vom EU-Parlament mit in die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen wurde. 2010 gab die die bulgarische Regierung bekannt, dass sie gegen einen EU-Beitritt der Türkei ihr Veto einlegen werde, so lange die ausstehenden Entschädigungszahlungen nicht erfolgt sind. Der Minister für die im Ausland lebenden Bulgaren, Božidar Dimitrow, bezifferte in diesem Zusammenhang die Entschädigungssumme sogar auf 20 Milliarden Euro. Mediapool.bg, 5.1.2010, <https://www.mediapool.bg/bozhidar-dimitrov-ochakva-20-mlrd-ot-turtsiya-pod-zaplaha-ot-veto-za-es-news160387.html>, 2.1.2019., Griechenland oder Rumänien92Am 7. September 1940 war es unter deutschen und italienischen Druck zum bulgarisch-rumänischen Vertrag von Craiova gekommen, in dem Rumänien die Süddobrudscha wieder an Bulgarien abgetreten hatte. Damit kam der bulgarische militante Irredentismus gegenüber Rumänien zum Erliegen. Zwar existiert bis heute in extremen rechtsnationalistischen Spektrum Bulgariens der nationale Mythos, dass die „goldene Dobrudscha“ als „Wiege“ des frühmittelalterlichen Bulgarentum und als „Kornkammer des bulgarischen Volkes“ gänzlich an Bulgarien „zurückkehren“ solle, doch vertreten dies nur kleine Splittergruppen. Klaus Roth: Die Dobrudscha und die bulgarisch-rumänischen Nachbarschaftsbeziehungen. In: Wilfried Heller, Josef Sallanz (Hgg.): Die Dobrudscha. Ein neuer Grenzraum der Europäischen Union, München: Peter Lang 2009, S. 189–198, hier: S. 191. als vielmehr auf die „Westlichen Randgebiete“ und Makedonien. Angesichts der deutlichen Zunahme eines offenen Nationalismus gerieten bald schon die bulgarischen Minderheiten im benachbarten Jugoslawien, dem heutigen Serbien, und dem 1991 unabhängig gewordenen Makedonien zunehmend in den Fokus der bulgarischen Außenpolitik. Bereits während der konservativen Regierung von Ljuben Berov (1992–1994) begannen bulgarische Politiker und Diplomaten vermehrt die „Westlichen Randgebiete“ im angrenzenden Jugoslawien zu besuchen und die angeblich massiven Verletzungen der Menschen- und Bürgerrechte an der dortigen bulgarischen Minderheit gegenüber der UNO anzuklagen.93Report der UNO über die Lage der bulgarischen Minderheit in den Ehemaligen Bulgarischen Westgebiete vom 29 September 1994, <https://web.archive.org/web/20071212011434/http://www.un.int/bulgaria/Official_Reports/Human_Rights/National_Minority/49-455.htm>, 2.1.2019. Ende der 1990er-Jahre gründete die staatliche Agentur der Bulgaren im Ausland eigene Kultur- und Informationszentren in der dortigen Stadt Dimitrovgrad (1919 Caribrod) und Bosilegrad, die zur Pflege bulgarischer Kultur in den „verlorenen Gebieten“ beitragen sollen. Anders als im Jugoslawien der Zwischenkriegszeit hatte das titoistische Jugoslawien der bulgarischen Bevölkerung die Rechte als eigenständige Minderheit zugestanden. Diese wurden allerdings Ende der 1980er-Jahre, wie auch gegenüber anderen Minderheiten, reduziert oder gänzlich aufgehoben. Für bulgarische Nationalisten war dies eine willkommene Situation, an die in ihren Augen ungerechte Friedensordnung von 1919 zu erinnern.

War der bulgarische Nationalismus bereits in den 1990er-Jahren offen präsent und ebenso im so genannten „roten“ als auch im „blauen“ Lager stark vertreten gewesen, erhielt er zusätzliche Impulse durch die Rückkehr des 1946 als Kind ins Exil gegangenen Zaren Simeon II. nach Bulgarien. Unter dem bürgerlichen Namen Simeon Borissov Sakskoburggotski gewann er 2001 mit seiner heterogenen Sammelbewegung „Nationale Bewegung für Stabilität und Fortschritt“ die Parlamentswahl. Indirekt förderte die damit verbundene Rückerinnerung an die Zarenzeit auch eine Stärkung nationalistischer Organisationen wie der Koalition Ataka des Rechtspolitikers Volen Siderov, die 2005 mit fast 9 % der Wählerstimmen ins Parlament einzog. Rechtsextreme Nationalisten sind seitdem eine feste Größe im politischen Leben Bulgariens. Dazu gehörte und gehört auch ein beständiger Verweis auf die Ungerechtigkeit des „Schandfriedens“ von Neuilly-sur-Seine. Beispielsweise versuchten zum Jahrestag der Unterzeichnung des Friedensvertrages am 27. November 2010 mehrere Busse mit ca. 500 Ataka-Anhängern nach Bosilegrad in Serbien zu gelangen. Dort planten sie gegen die „Unterdrückung“ der Bulgaren in den „Westlichen Randgebieten“ zu demonstrieren.94Goran Miletić: Slučaj Bosilegrad [Der Fall Bosilegrad]. 28.11.2010, <http://goranmiletic.com/slucaj-bosilegrad/>, 2.1.2019. Auch das Europaparlament, in dem ebenfalls zunehmend bulgarische Nationalisten vertreten sind, wurde seit dem EU-Beitritt Bulgariens immer wieder als Plattform genutzt, um auf die infolge des Neuilly-Vertrages „unterdrückten“ Bulgaren im ehemaligen Jugoslawien hinzuweisen. Allgemein ist in Bulgarien die Zahl der nationalkonservativen und nationalistischen Intellektuellen gestiegen. Ein Beispiel dafür ist der Mediziner Grigor Velev, u. a. seit 2004 Vorsitzender der nationalistischen „Assoziation der Bulgaren in der Welt“ (Asoziazija na bălgarite po sveta), der offen die Rückgabe der in Neuilly verlorenen „westlichen Gebiete“ fordert und dies als Grundvoraussetzung für einen EU-Beitritt Serbiens ansieht.95Interview in der Wochenzeitschrift Životăt Dnes Ausgabe 4.–10.2.2014, <http://www.celokupnabulgaria.eu/?p=7326>, 2.1.2019.

Seit November 2014 unterstützte die rechtspopulistische „Patriotische Front“ die zweite Regierung Bojko Borissovs. Seit Frühjahr 2017 ist das ultranationalistische Wahlbündnis „Vereinigte Patrioten“ unmittelbar an der Regierung beteiligt. Dort besetzen deren Vertreter im dritten Kabinett von Bojko Borissov unter anderem die Ministerposten für Verteidigung, Kultur und Wirtschaft. Es wird daher spannend sein zu sehen, welchen Charakter die Erinnerungsveranstaltungen in Bulgarien zum 100. Jahrestag des Friedens von Neuilly-sur-Seine im Jahre 2019 haben werden.

Dr. Björn Opfer-Klinger (geb. 1972) studierte in Göttingen und Wien Mittlere und Neuere Geschichte, Politikwissenschaft und Osteuropäische Geschichte. Er promovierte 2004 zur bulgarischen Besatzungsherrschaft in Vardar-Makedonien während des Ersten und Zweiten Weltkrieges. Parallel arbeitete er bei verschiedenen Zeitungs- und Buchverlagen in Sofia und Hildesheim sowie als Lehrbeauftragter an den Universitäten Göttingen und Dresden. Seit 2004 arbeitet er als Schulbuchredakteur im Bereich Geschichte gymnasiale Oberstufe / berufliche Bildung im Ernst Klett Verlag in Leipzig und ist freiberuflich als Dozent in der Erwachsenenbildung und als wissenschaftlicher Autor tätig.


[1]       Eckart Conze: Die große Illusion. Versailles 1919 und die Neuordnung der Welt. München: Siedler Verlag 2018.

[2]       Margaret MacMillan: Die Friedensmacher. Wie der Versailler Vertrag die Welt veränderte. Berlin: Propyläen 2015.

[3]       Jörn Leonhard: Der überforderte Frieden. Versailles und die Welt 1918–1923. München: C. H. Beck 2018.

[4]       Valentin Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine aus bulgarischer Sicht. In: Harald Gröller, Harald Heppner (Hgg.): Die Pariser Vororte-Verträge im Spiegel der Öffentlichkeit. Wien: LIT Verlag 2013, S. 101–114,
hier: S. 114.

[5]       Văzglasite „Dolu Nyoj!“ Oteknaha v Sandanski. [Schreie „Nieder Neuilly!“ erschallten in Sandanski] 27.11.2018, <http://infomreja.bg/vyzglasite-dolu-nyoj-oteknaha-v-sandanski-58833.html> bzw. <http://www.blagoevgrad.utre.bg/2018/11/26/521280-vuzglasite_dolu_nyoy_oteknaha_v_sandanski>, 3.1.2019.

[6]       Hans Roger Madol: Ferdinand von Bulgarien. Der Traum von Byzanz. Berlin: Universitas Deutsche Verlags-Aktiengesellschaft 1931, S. 140; Stephan Constant: Foxy Ferdinand, 1861–1949. Tsar of Bulgaria. London: Sidgwick and Jackson1979, S. 259, S. 286.

[7]       Unter Ostthrakien wird geographisch in etwa der heutige europäische Teil der Türkei verstanden.

[8]       Makedonien war damals kein klar definiertes Gebiet. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde mit dem Begriff jene drei osmanischen Provinzen verbunden, in denen auf Druck der Großmächte nach 1903 Reformen zugunsten der christlichen Bevölkerung durchgeführt werden sollten: Selânik (Saloniki), Manastır (Bitola) und Üsküb (Skopje). Die entsprach in etwa dem heutigen Nordgriechenland, einem kleinen Teil Ostalbaniens, der heutigen Republik Mazedonien sowie dem heutigen Südwestbulgarien. Siehe dazu Henry Robert Wilkinson: Maps and Politics. A Review of the Ethnographic Cartography of Macedonia. Liverpool: University Press 1951; Fikret Adanır: Die Makedonische Frage. Ihre Entstehung und Entwicklung bis 1908. Wiesbaden: Franz Steiner Verlag 1979.

[9]       Die Jungtürken zählten zunächst zu den vielen, Ende des 19. Jahrhunderts entstandenen Reformbewegungen im orientalischen Raum, ähnlich den Jungägyptern oder Jungafghanen. 1908 erreichten sie mittels einer Revolution die Wiedereinführung der Reformverfassung von 1876 und somit die Umwandlung des Osmanischen Reiches in eine konstitutionelle Monarchie. Während des Ersten Balkankrieges 1912/13 putschten sich allerdings jungtürkische Offiziere an die Macht, die türkisch-nationalistische bzw. turko-rassistische Vorstellungen vertraten und 1915 eine genozidale Politik gegenüber verschiedenen christlichen Bevölkerungsgruppen innerhalb des Osmanischen Reiches verfolgten.

[10]      Ostthrakien sollte auf der Linie von der Hafenstadt Enez an der Ägäisküste bis zum kleinen Ort Midye am Schwarzen Meer (dem heutigen Kıyıköy) geteilt werden. Siehe unter anderem Ivan Ilčev: Great Britain and Bulgaria‘s Entry into the First World War (1914–1915). In: Bulgarian Historical Review 1982/4, S. 29–48, hier: S. 36, sowie Diplomatičeski Dokumenti po namesta na Bălgarija v Evropejskata Vojna [Diplomatische Dokument über die Einmischung Bulgariens in den Europäischen Krieg]. Tom I., Sofija 1920, S. 327, S. 494.

[11]      Militärkonvention vom 6. September 1915, abgedruckt in Helmuth K. G. Ronnefarth (Hg.): Konferenzen und Verträge. Vertrags-Ploetz. Teil III, Würzburg: A.G. Ploetz Verlag 1958, S. 405.

[12]      Borislav Chernev: Twilight of Empire. The Brest-Litovsk Conference and the Remaking of East-Central Europe, 1917–1918. Toronto: University of Toronto Press 2017, S. 161–163.

[13]      Gerhard Ritter: Staatskunst und Kriegshandwerk. Das Problem des „Militarismus“ in Deutschland. Bd. IV, München: Oldenbourg Wissenschaftsverlag 1968, S. 112.

[14]      Chernev: Twilight of Empire, S. 14.

[15]      Siehe dazu: Elke Bornemann: Der Frieden von Bukarest 1918. Frankfurt am Main: P.I.E. Dez 1978; Björn Opfer-Klinger: Eine kleine Region spaltet den Vierbund – Die Dobrudscha als Konfliktregion im 1. Weltkrieg. In: Halbjahresschrift für südosteuropäische Geschichte, Literatur und Politik 23 (2014) H. 1–2, S. 38–63; Stefan Minkov: Der Rumänienfeldzug und die Dobrudscha-Frage 1916–1918 im Kontext des Verhältnisses zwischen Bulgarien und dem Osmanischen Reich. In: Gundula Gahlen, Deniza Petrova, Oliver Stein (Hgg.): Die unbekannte Front. Der Erste Weltkrieg in Rumänien. Frankfurt am Main: Campus Verlag 2018, S. 405–430.

[16]      Wolfdieter Bihl: Zur Dobrudža-Frage im Ersten Weltkrieg. In: Miscellanea Bulgarica 12 (1998), S. 39–54, hier: S. 46.

[17]      Georgi Markov: Goljamata vojna i bălgarskata straža meždu sredna Evropa i Orienta 1916–1919 [Der Erste Weltkrieg und die bulgarische Wache zwischen Mitteleuropa und dem Orient 1916–1919]. Sofija 2006, S. 383.

[18]      Valentin Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine aus bulgarischer Sicht. In: Gröller, Heppner (Hgg.): Die Pariser Vororte-Verträge, S. 101–114, hier: S. 103f.

[19]      Snezhana Dimitrova: Hunger, Diseases, and Bulgarian Women’s Revolts (1916–1918). In: Wolfgang Höpken, Wim van Meurs (Hgg.): The First World War and the Balkans: Historic Event, Experience, Memory / Der Erste Weltkrieg auf dem Balkan: Ereignis, Erfahrung und Erinnerung. Berlin: Peter Lang 2018, S. 116–161, hier: S. 133–136.

[20]      Cočo V. Bilkarski: Ot San Stefano do Pariš (1878–1947 g.) [Von San Stefano nach Paris (1878–1947)] Sofija 2009, Dok. No. 20, S. 140f.

[21]      Siehe dazu Snezhana Dimitrova: Bulgarian Prisoners of War and Prisoners of War in Bulgaria (1915–1918): Law, Practices and Everyday Life. In: Mustafa Daş, u. a.: First World War Centenary. Symposium Papers Book. Izmir 2015, S. 443–463.

[22]      Andrea Schmidt-Rösler: Rumänien nach dem Ersten Weltkrieg. Die Grenzziehung in der Dobrudscha und im Banat und die Folgeprobleme. Frankfurt am Main: Peter Lang 1994, S. 40.

[23]      Edson James Drake: Bulgaria at the Paris Peace Conference. Washington: Georgetown University 1967, S. 210; siehe auch: Jordan Ivanoff: Les Bulgares devant le Congrès de la paix. Documents historiques, ethnographiques et diplomatiques, avec quarter cartes en couleurs [Die Bulgaren vor dem Friedenkongress. Historische, ethnographische und diplomatische Urkunden, mit vier Farblandkarten]. Berne: P. Haupt. 1919.

[24]      MacMillan: Die Friedensmacher, S. 199.

[25]      Josef L. Kunz: Die Revision der Pariser Friedensverträge. Eine völkerrechtliche Untersuchung. Wien: Springer 1932, S. 26.

[26]      Robert Gerwarth: Die Besiegten. Das blutige Erbe des Ersten Weltkriegs. München: Siedler Verlag 2017, S. 268. Siehe auch den Brief von Ministerpräsidenten Teodorov, den dieser am 2. September 1919 an die Siegermächte richtete. Cočo Biljarski (Hg.): Nojskijat pogrom i terorăt nad bălgarite. Sbornik ot dokumenti i materiali [Das Neuilly-Pogrom und Terror gegen die Bulgaren. Sammelband von Dokumenten und Materialien]. Sofija 2009, S. 38.

[27]      MacMillan: Die Friedensmacher, S. 193.

[28]      Léon Savadjian: La Bulgarie à la Conférence de la Paix [Bulgarien auf der Friedenskonferenz von Paris]. Paris: Édition de la „Revue des Balkans“ 1919, S. 8–24.

[29]      The Times. Correspondent Reporting from Sofia. Zusammengestellt von Kostadin Pandev und Valentin Alexandrov. Sofia: Sofia Press 1983, S. 174.

[30]      Gemeint ist der kanadischstämmige Geograph Isaiah Bowman, der 1919 von der US-Regierung als Experte in die US-Delegation während der Friedenskonferenzen berufen worden war und der später seine Erinnerung niederschrieb. Edward Mandell House, Charles Seymour (Hgg.): Isaiah Bowman: Constantinople and the Balkans. In: What really happened at Paris: The story of the peace conference 1918–1919. By American delegates. New York: Charles Scribner’s Sons 1921, S. 140–175, hier: S. 163f.

[31]      MacMillan: Die Friedensmacher, S. 199f.

[32]      Andreas Zimmer: Friedensverträge im Völkerrecht. Koblenz: Siegfried Bublies Verlag 1989, S. 5–7.

[33]      Roland Banken: Die Friedensverträge von Sèvres 1920 und Lausanne 1923. Münster: LIT Verlag 2013, S. 170.

[34]      Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine, S. 105f.

[35]      MacMillan: Die Friedensmacher, S. 198.

[36]      Ebenda. S. 197.

[37]      Drake: Bulgaria at the Paris Peace Conference, S. 235–242.

[38]      Georgi Genoff: Das Schicksal Bulgariens. Sein Kampf gegen das Friedensdiktat von Neuilly. Berlin: Heymann 1940, S. 33f.

[39]      MacMillan: Die Friedensmacher, S. 198.

[40]      Unter Westthrakien ist an dieser Stelle jene osmanische Region an der Ägäisküste zu verstehen, die infolge der Balkankriege 1913 an Bulgarien fiel („Ägäisthrakien“).

[41]      Paris Peace Conference (Hg.): Conditions of Peace with Bulgaria. Observations of the Bulgarian Delegation on the Conference of Peace with Bulgaria. Paris: Imprimerie H. Elias 1919, S. 48–50.

[42]      Roland Banken: Die Verträge von Sèvres 1920 und Lausanne 1923. Münster: LIT Verlag 2014, S. 210f.

[43]      Paul C. Helmreich: From Paris to Sèvres. The Partition of the Ottoman Empire at the Peace Conference of 1919–20. Ohio: Ohio State University Press 1974, S. 155–157; Edson James Drake: Bulgaria at the Paris Peace Conference: A Diplomatic History of the Treaty at Neuilly-sur-Seine. Georgetown University 1967 (Dissertation), S. 149–157; Nicholas Petsalis-Diomidis: Greece at the Paris Peace Conference 1919. Thessaloniki: Institute for Balkan Studies 1978, S. 269–273.

[44]      Drake: Bulgaria at the Paris Peace Conference, S. 156–158; Petsalis-Diomidis: Greece at the Paris Peace Conference, S. 286–289.

[45]      Banken: Die Verträge von Sèvres 1920 und Lausanne 1923, S. 214.

[46]      Schmidt-Rösler: Rumänien nach dem Ersten Weltkrieg, S. 61–66.

[47]      Ebenda, S. 52–55.

[48]      Ebenda, S. 84f.

[49]      Margaret MacMillan: Die Friedensmacher, S. 193.

[50]      Sherman David Spector: Romania at the Paris Peace Conference. A Study of the Diplomacy of Ioan I. C. Bratianu. New York: Bookman Associates 1962, S. 72.

[51]      Vor den Balkankriegen umfasste Bulgarien 96.346 km² mit knapp 4,34 Millionen Einwohnern. 1920 waren es 103.146 km² mit 4,85 Millionen Einwohner. Valentin Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine aus bulgarischer Sicht. In: Gröller, Heppner (Hgg.): Die Pariser Vororte-Verträge, S. 101–114, hier: S. 109.

[52]      <http://www.versailler-vertrag.de/neuilly/8.htm>, 3.1.2019.

[53]      Friedrich Glose: Der griechisch-bulgarische Streit vor dem Völkerbundsgerichtshof. Ein Beitrag zur Auslegung des Vertrags von Neuilly (Teil 9, Abschnitt V, Anhang § 4). Münster: Helios-Verlag 1928, S. 13.

[54]      Friedrich Glose: Der griechisch-bulgarische Streit, S. 73–78.

[55]      Banken: Die Verträge von Sèvres 1920 und Lausanne 1923, S. 313f.

[56]      Gerwarth: Die Besiegten, S. 268.

[57]      Conze: Die große Illusion, S. 383f.

[58]      Zu den Istanbuler Prozessen siehe Conze: Die große Illusion, S. 405f.

[59]      Mark Lewis: Birth of the New Justice. The Internationalization of Crime and Punishment, 1919–1950. Oxford: Oxford University Press 2014, S. 66; Milovan Pissari: Bulgarian Crimes against Civilians in Occupied Serbia during the First World War. In: Balcanica. Institute for Balkan Studies 44 (2013), S. 357–390; Andrej Mitrović, Serbia’s Great War, 1914–1918. West Lafayette, Indiana: Purdue University Press 2007, S. 222f; siehe auch: Report of the International Commission (1919); Album des crimes bulgares. Annexes aux documents relatifs aux violations des conventions de la Haye et du droit international en général, commises de 1915–1918 par les Bulgares en Serbie occupée [Album der bulgarischen Verbrechen. Anhänge zu Dokumenten über von den Bulgaren im besetzten Serbien zwischen 1915 und 1918 verübte Verstöße gegen die Haager Konventionen und das Völkerrecht im Allgemeinen]. Paris: Imprimerie Yougoslavia 1919.

[60]      Rodolphe Archibald Reiss: The Comitadji Question in Southern Serbia. London: Hazell, Watson & Viney, ld. 1924, S. 41.

[61]      Bulgarien sah sich ab 1916 gezwungen, ähnlich wie auch andere Krieg führende Staaten, seine Wirtschaft zu zentralisieren und zu militarisieren. General Protogerov wurde Leiter der eingerichteten obersten Wirtschaftsbehörde. Dabei nutzte er diese Position auch, um IMRO-Funktionäre in zentrale wirtschaftliche Positionen einzusetzen. John Lampe: The Bulgarian Economy in the Twentieth Century. London: Palgrave Macmillan 1986, S. 43f., und Liljana Veleva: BRSDP (Obedinena) i usilijata za dăržavno regulirane na ikonomikata v bălgaeija prez Părvata Svetovna Vojna [VRSDR (vereinigte) und ihre Anstrengungen zur staatlichen Regulierung der Wirtschaft in Bulgarien während des Ersten Weltkrieges]. In: Voennoistoričeski Sbornik 1997/4, S. 39–54, hier: S. 44.

[62]      Schmidt-Rösler: Rumänien nach dem Ersten Weltkrieg, S. 34, Anm. 82.

[63]      Nedju Nedev: Tri dăržavni prevrata ili Kimon Georgiev i negovoto vreme [Drei Staatsstreiche oder Kimon Georgiev und seine Zeit]. Sofija 2007, S. 93.

[64]      Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine, S. 111.

[65]      Yanis Yanoulopoulos: The Conference of Lausanne 1922–1923. London: Birkbeck College 1974, S. 34.

[66]      Banken: Die Verträge von Sèvres 1920 und Lausanne 1923, S. 528–530.

[67]      Die Verträge und die entsprechenden vorausgegangenen Verhandlungen sind abgedruckt in Harold W. V. Temperley (Hg.): A History of the Peace Conference of Paris. Vol. V. London: Oxford University Press 1921, S. 112–149, S. 432–470.

[68]      Philipp Ther: Die dunkle Seite der Nationalstaaten. „Ethnische Säuberungen“ im modernen Europa. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2011, S. 91.

[69]      Ebenda, S. 92.

[70]      Vgl. Teodora Dragostinova: Navigating Nationality in the Emigration of Minorities between Bulgaria and Greece, 1919–1941. In: East European Politics and Society 23 (2009), S. 185–212.

[71]      Stelios Nestor: Greek Macedonia and the Convention of Neuilly. In: Balkan Studies 3 (1962), S. 169–184, hier: S. 181.

[72]      Stephan S. Ladas: Exchange of Minorities. Bulgaria, Greece and Turkey Turkey. New York: The Macmillan Company 1932, S. 122f.

[73]      Ther: Die dunkle Seite der Nationalstaaten, S. 94f.

[74]      Biljarski: Nojskijat pogrom i terorăt nad bălgarite, S. 227–234.

[75]      Heinz Willemsen: Neuilly-sur-Seine, Friede von (1919). In: Edgar Hösch, Karl Nehring, Holm Sundhaussen (Hgg.): Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Köln: UTB 2004, S. 479.

[76]      Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine, S. 110.

[77]      Mariana Yaveska: Der Friedensvertrag zwischen Bulgarien und Griechenland von 1919 und die bulgarische Presse. In: Gröller, Heppner (Hgg.): Die Pariser Vororte-Verträge, S. 91–100, hier: S. 97; Valentin Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine aus bulgarischer Sicht. In: ebenda, S. 104f.

[78]      Markus Wien: Markt und Modernisierung. Deutsch-bulgarische Wirtschaftsbeziehungen 1918–1944 in ihren konzeptionellen Grundlagen. München: De Gruyter Oldenbourg 2007, S. 32; Christian Geiselmann: Politisches Leben in der bulgarischen Dorfgesellschaft 1919–1944 am Beispiel der Memoiren des Stefan Rajkov Canev aus Văglevci, veröffentlicht in der Reihe Digitale Osteuropa-Bibliothek Geschichte, erstellt am 16.6.2002, letzte Änderung 12.6.2003, <https://epub.ub.uni-muenchen.de/542/1/geiselmann-dorfgesellschaft.pdf>, 3.1.2019. Zur regionalen Herkunft der Flüchtlinge und Vertriebenen aus den Anrainerstaaten siehe auch Teodora Dragostinova: Competing Priorities, Ambiguous Loyalities. Challenges of Socioeconomic Adaptation and National Inclusion of the Interwar Bulgarian Refuges. In: Nationalities Papers 34 (2006), S. 549–574, hier: S. 553.

[79]      Leonhard: Der überforderte Frieden, S. 1071.

[80]      Gerwarth: Die Besiegten, S. 269.

[81]      Zum Verhältnis zwischen der Bauernunion unter Aleksandăr Stambolijski und der IMRO siehe den Quellenband von Cočo Biljarski: BZNS, Aleksandăr Stambolijski i VMRO. [BZNS, Aleksandăr Stambolijski und die IMRO]. Sofija 2009.

[82]      Newman: Paramilitärische Gewalt auf dem Balkan, S. 236.

[83]      Die Bauernbundregierung hatte bereits 1919 eine eigene paramilitärische Parteimiliz, die sogenannte Orangen Garde, gegründet. Stambolijski versuchte in erster Linie diese bewaffnete Parteitruppe von den Siegermächten anerkannt zu bekommen. John D. Bell: Peasants in Power. Alexander Stamboliski and the Bulgarian Agrarian National Union 1899–1923. Princeton: Princeton University Press 1977, S. 149.

[84]      Siehe dazu Ivan Filčev: Trakijskata organisazija v Bălgarija [Thrakische Organisationen in Bulgarien]. Sofija 1999; Ljubomir Slatev: Vătrešnata dobrudžanska revoljuzionna organisazija (VDRO) 1923–1940 [Innere Dobrudschaner Revolutionäre Organisation (VDRO)]. Russe 2008.

[85]      Vojn Božinov: Zemnoto kălbo ne prestava da se vărti, ako nie i da spim. Pazkaz za života na Andrej Ljapčev [Die Erde hört nicht auf sich zu drehen, auch wenn ich nicht schlafe. Der Lebensweg von Andrej Ljapčev]. Sofija 2005, S. 134–138.

[86]      Josef L. Kunz: Die Revision der Pariser Friedensverträge. Eine völkerrechtliche Untersuchung. Wien: Springer 1932, S. 33.

[87]      Biljarski: Nojskijat pogrom i terorăt nad bălgarite [Das Neuilly-Pogrom und Terror gegen die Bulgaren], S. 267.

[88]      Ulrich Büchsenschütz schätzt, dass etwa ein Viertel bis ein Drittel der heutigen bulgarischen Bevölkerung Nachkommen der Flüchtlinge und Vertriebenen aus Makedonien, Rumänien und Thrazien der Jahre 1912–1924. Vgl. Ulrich Büchsenschütz: Nationalismus und Demokratie in Bulgarien seit 1989. In: Egbert Jahn (Hg.): Nationalismus im spät- und postkommunistischen Europa. Bd. 2, Baden-Baden: Nomos 2009, S. 570–598, hier: S. 573f.

[89]      Cas Mudde: Rascist Extremism in Central and Eastern Europe. New York: Routledge 2005, S. 4.

[90]      Spiridonov: Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine, S. 113.

[91]      Bis heute sind die Vereinbarungen des Friedens- und Freundschaftsvertrages von Angora (Ankara) von der Türkei nicht umgesetzt. 1983 hatte der bulgarische Staat die Höhe der ausstehenden Forderungen auf 10 Milliarden US-Dollar beziffert. Die bulgarische Regierung erreichte 2008, dass diese offene Frage vom EU-Parlament mit in die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen wurde. 2010 gab die die bulgarische Regierung bekannt, dass sie gegen einen EU-Beitritt der Türkei ihr Veto einlegen werde, so lange die ausstehenden Entschädigungszahlungen nicht erfolgt sind. Der Minister für die im Ausland lebenden Bulgaren, Božidar Dimitrow, bezifferte in diesem Zusammenhang die Entschädigungssumme sogar auf 20 Milliarden Euro. Mediapool.bg, 5.1.2010, <https://www.mediapool.bg/bozhidar-dimitrov-ochakva-20-mlrd-ot-turtsiya-pod-zaplaha-ot-veto-za-es-news160387.html>, 2.1.2019.

[92]      Am 7. September 1940 war es unter deutschen und italienischen Druck zum bulgarisch-rumänischen Vertrag von Craiova gekommen, in dem Rumänien die Süddobrudscha wieder an Bulgarien abgetreten hatte. Damit kam der bulgarische militante Irredentismus gegenüber Rumänien zum Erliegen. Zwar existiert bis heute in extremen rechtsnationalistischen Spektrum Bulgariens der nationale Mythos, dass die „goldene Dobrudscha“ als „Wiege“ des frühmittelalterlichen Bulgarentum und als „Kornkammer des bulgarischen Volkes“ gänzlich an Bulgarien „zurückkehren“ solle, doch vertreten dies nur kleine Splittergruppen. Klaus Roth: Die Dobrudscha und die bulgarisch-rumänischen Nachbarschaftsbeziehungen. In: Wilfried Heller, Josef Sallanz (Hgg.): Die Dobrudscha. Ein neuer Grenzraum der Europäischen Union, München: Peter Lang 2009, S. 189–198, hier: S. 191.

[93]      Report der UNO über die Lage der bulgarischen Minderheit in den Ehemaligen Bulgarischen Westgebiete vom 29 September 1994, <https://web.archive.org/web/20071212011434/http://www.un.int/bulgaria/Official_Reports/Human_Rights/National_Minority/49-455.htm>, 2.1.2019.

[94]      Goran Miletić: Slučaj Bosilegrad [Der Fall Bosilegrad]. 28.11.2010, <http://goranmiletic.com/slucaj-bosilegrad/>, 2.1.2019.

[95]      Interview in der Wochenzeitschrift Životăt Dnes Ausgabe 4.–10.2.2014, <http://www.celokupnabulgaria.eu/?p=7326>, 2.1.2019.

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