Der Wunschkandidat fällt durch. Securitate und Kultusdepartement manipulieren die Wahl des Hermannstädter Stadtpfarrers  

Hannelore Baier, Hermannstadt/Sibiu

Ausgewertet und auszugsweise ediert wird im vorliegenden Beitrag die Securitate-Akte von Otto Karl Reich, Pfarrer der Evangelischen Kirche A. B. in Rumänien (EKR). Von Securitate-Offizieren mikroverfilmt befindet sie sich unter der Signatur MFI 9893 SB1 in den Archiven des Nationalen Rats für die Erforschung der Archive der Securitate (Arhivele Consiliului Național pentru Studierea Arhivelor Securității – ACNSAS). Die Akte umfasst insgesamt 229 Seiten, und zwar 208 Seiten aus der ursprünglichen Akte von Reich sowie 21 Seiten, die mit seiner Person „konnektiert“ worden sind, d. h. in Akten anderer abgeheftet wurden, aber auf Reich Bezug nehmen. Fälschlicherweise sind darunter auch Unterlagen, die seinen Sohn Otto Reich, ebenfalls evangelischer Pfarrer, betreffen. 

Otto Karl Reich (1903–1991) war zwischen 1930 und 1936 Pfarrer in Schweischer (rum. Fișer, ung. Sövénység), zwischen 1936 und 1938 Stadtprediger2 in Schäßburg (rum. Sighișoara, ung. Segesvár) und sodann zwischen 1938 und 1957 Pfarrer in Tartlau (rum. Prejmer, ung. Prázsmár). 1957 wurde er zum Stadtprediger in Hermannstadt (rum. Sibiu, ung. Nagy-Szeben) gewählt. Dieses Amt hatte er bis zur Verrentung 1971 inne. Zwischen 1958 und 1962 gehörte er dem Konsistorium des Hermannstädter Kirchenbezirkes als geistliches Mitglied an.  

Dargestellt und dokumentiert wird anhand der Akte beziehungsweise einiger daraus übersetzter und bearbeiteter Dokumente ein Beispiel, wie die Staatsmacht – repräsentiert durch Vertreter des Kultusdepartements und der Securitate – Kirchenwahlen manipuliert und beeinflusst haben. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Vorgänge während der Stadtpfarrerwahl 1962 in Hermannstadt, die dazu geführt haben, dass Pfarrer Reich, der sich großer Beliebtheit unter den Gemeindemitgliedern und den Pfarrerkollegen erfreute und der Wunschkandidat von Bischof Friedrich Müller war, auf die Kandidatur verzichtete. Durchsetzen konnten die Repräsentanten der Staatsmacht als Stadtpfarrer jedoch auch nicht ihren Wunschkandidaten: den Dechanten des Hermannstädter Kirchenbezirkes Johann Gross. Gewählt wurde aber ein Pfarrer, der mit ihnen kollaborierte.3

Pfarrer Otto Reich

Otto Reich war der Sohn des Lehrers, Pfarrers und Autors Carl Reich (1872–1953). Dieser gehörte dem Kreis der bekannten siebenbürgisch-sächsischen Mundart- und/oder volkstümlichen Dichter und Komponisten (darunter Carl Römer, Ernst Thullner, Otto Piringer, Schuster Dutz, Christine Maly-Theil) an. Dieses väterliche Erbe setzte insbesondere der jüngere Bruder Karl Gustav Reich (1905–1997) fort, der in Tübingen, Berlin, Perugia und Bukarest Theologie, Germanistik, Romanistik und Pädagogik studiert und die Lehrerlaufbahn eingeschlagen hatte. Er wirkte unter anderen am evangelischen Landesseminar, an der Brukenthalschule und dem Musiklyzeum in Hermannstadt sowie an der Pädagogischen Schule und der Bergschule in Schäßburg – allesamt Renommee-Einrichtungen der Siebenbürger Sachsen –, war aber auch als Autor von in Mundart verfassten Lustspielen und heiteren Versen bekannt.4 Der in dieser Familie und Tradition aufgewachsene Otto Reich hatte zwischen 1923 und 1928 in Tübingen und Berlin Theologie studiert, war ebenfalls volksnah, gesellig und dichterisch begabt und deswegen bei Menschen seines Umfelds und Kollegen beliebt – ein Grund, um von den Vertretern der Staatsmacht mit Argwohn betrachtet zu werden.  

Für Pfarrer Otto Reich beginnt sich die Securitate im Frühjahr 1956 zu interessieren, vermutlich infolge eines abgefangenen Briefes an Johann Untsch in Reichesdorf (rum. Richiș, ung. Riomfalva), in dem Rückkehrer ins Land5 und die Warnung, eine solche sei sehr gefährlich, erwähnt werden.6 Der nach Pfarrer Reich befragte Informant „Gross Richard“ – aus dem Inhalt des Berichtes kann geschlussfolgert werden, dass er Mitglied der evangelischen Gemeinschaft in Tartlau ist – erteilt am 25. Mai 1956 sehr detailliert Auskunft.7 Die an sich positiven Angaben über Reich werden vom bearbeitenden Offizier verzerrt und nach den ideologischen Richtlinien jener Jahre gedeutet weitergegeben.8 Der Informant teilt mit, Reich habe sich nach dem Beginn seiner Amtszeit in Tartlau „viel um die Jugend gekümmert, bevor die Jugendarbeit von der Deutschen Volksgruppe in Rumänien9 übernommen wurde“. Der Offizier schreibt in seinem Bericht: „Er [der Pfarrer] hat begonnen, sich um die Organisierung der deutschen Jugend in hitleristischen Organisationen zu kümmern.“ Der Informant gibt an, Reich habe rasch die Sympathie der Gemeindemitglieder gewonnen, weil er Jugendarbeitet geleistet, einen Chor gegründet und Theaterstücke inszeniert habe und dass die Leute nun wieder zur Kirche gingen. Diese Feststellung interpretiert der Offizier folgendermaßen: „Er [der Pfarrer] hat bewirkt, dass die deutsche Bevölkerung von Tartlau sehr zahlreich die Kirche besucht, indem er versuchte und auch heute versucht, ihnen möglichst viel Religion einzutrichtern.“ Im Informantenbericht von „Gross Richard“ unterstrich der auswertende Securitate-Offizier den Absatz, Reich habe von Juni bis Oktober 1941 als Pfarrer im Rang eines Hauptmanns am Krieg teilgenommen und sei als Geistlicher dem Befehlsstab des Armeekorps 5 zugeordnet gewesen – er hatte also als Angehöriger der rumänischen Armee an der Ostfront im Krieg gegen die Sowjetunion teilgenommen – und dass er 1945 zur „Aufbauarbeit“ in die UdSSR deportiert gewesen sei.10 Die Kriegsteilnahme an der Ostfront und der Aufenthalt in einem Arbeitslager waren – selbst wenn vom rumänischen Generalstab befehligt beziehungsweise von der rumänischen Regierung mitangeordnet, Ende der 1950er-Jahre negativ zu bewertende Merkmale in der Biografie, da sie von vorherigen Regimes angeordnet worden waren. „Gross Richard“ berichtet zudem, dass Reich im sowjetischen Arbeitslager einen Chor gebildet und geleitet sowie im Kohlenbergwerk gearbeitet habe und dass er wegen eines Magenleidens bereits im Dezember 1945 heimgekommen sei. Bis zur Verstaatlichung der Schulen im Jahr 1948 sei Reich in Tartlau auch als Lehrer tätig gewesen. Infolge von Krieg und Deportation in die Sowjetunion hatte in den deutschen Gemeinschaften großer Mangel an Erziehern geherrscht. Die Aussage des Informanten, Reich leite in der Gemeinde den Kirchenchor, dem Erwachsene und Jugendliche angehören, ergänzt der Offizier in seinem Bericht an die übergeordnete Stelle, Reich sei „heuer [1956] der Initiator der Neuorganisierung der deutschen Jugendlichen in Jugendorganisationen nach dem alten Muster der religiösen Organisationen“ gewesen. Gemeint sind die Bruder- und Schwesternschaften, in welche die Jungen beziehungsweise Mädchen nach der Konfirmation eintraten. Dieser Hinweis dürfte die Offiziere nun erst recht hellhörig gemacht und zur aufmerksamen Beobachtung Reichs geführt haben. 

Der politische Kontext

Die deutsche Minderheit sah sich ab dem Bündniswechsel Rumäniens am 23. August 1944 einer Periode der kollektiven Diskriminierung ausgesetzt, die sich bis zu ihrer Einbeziehung in den Transformationsprozess der Gesellschaft 1948/49 fortsetzte.11 Zu Beginn der 1950er-Jahre trat eine Lockerung der gegen sie getroffenen Repressionen und die Gewährung breiter kultureller Rechte ein.12 Friedrich Müller (1889–1969), zwischen 1945 und 1969 Bischof der EKR, hielt die Pfarrer an, die von der Deutschen Volksgruppe in Rumänien (DViR) aufgelösten traditionellen Organisationsstrukturen der siebenbürgisch-sächsischen Gemeinschaften – die Bruder- und Schwesternschaften sowie die Nachbarschaften – wiederzubeleben, um den Gemeinschaften Halt zu verleihen, aber auch, um Jugendliche an die Kirche heranzuziehen. Die 1948 vom kommunistischen Staat genehmigte Kirchenordnung sah in Paragraf 20, Artikel 5 vor, die Pfarrer hätten „Sorge zu tragen für die sittliche und religiöse Erziehung der Jugend im Rahmen der Evangelischen Kirche A. B. in der Rumänischen Volksrepublik nach ihren Lehren und Überlieferungen.“13 Diesen Artikel führte Müller gegenüber den staatlichen Behörden in der Verteidigung der Bruder- und Schwesternschaften sowie ihre Betreuung durch die Pfarrer an.14

Die von den Pfarrern unterstützte Organisierung der Gemeinschaften in eigenen Strukturen kollidierte mit den von der Kommunistischen Partei ausgegebenen Richtlinien der Eingliederung der deutschen Gemeinschaften in die sozialistische Gesellschaft. In einem „streng geheimen“ und „persönlich, vertraulichen“ Schreiben der Regionsdirektion Stalin15 der Securitate an den Ersten Sekretär des RAP-Komitees16 der Region vom 9. Juni 1956 wird die „nationalistische deutsche“ Tätigkeit dargestellt, die von „feindlichen Elementen“ ausgeübt werde, die zu diesem Zweck die evangelische lutherische Kirche und geheime Literaturkreise benutze.17 Diese „Feststellung“ erfolgte vor dem Ausbruch des Ungarnaufstandes. Nach seiner Niederschlagung wurde die Überwachungen verschärft und es wurden Hinweise für die Inszenierung von politischen Prozessen auch gegen mehrere Personengruppen der deutschen Minderheit gesucht. Die Bruder- und Schwesternschaften zitierte Innenminister Alexandru Drăghici während einer Sitzung mit Direktoren des zentralen Apparates sowie der Regionsdirektionen der Securitate am 2. und 3. Dezember 1957 in den „Richtlinien“: Er nannte als Grund für die „nationalistisch-chauvinistische“ Tätigkeit der deutschen Bevölkerung die lutherischen Pfarrer, die die Jugendlichen in den Bruder- und Schwesternschaften im Geiste des „Nationalismus und Mystizismus“ erzögen.18 Die Bruder- und Schwesternschaften, aber auch die Nachbarschaften sowie die in den Städten bestehenden „Kränzchen“ (Freundschaftskreise von jungen Leuten oder Ehepaaren) wurden mit dem Verdacht behaftet, geheime Organisationen zu sein und standen über die gesamte kommunistische Periode im Fokus der Securitate.19

Um Pfarrer Reich als „nationalistisch-chauvinistisch“ eingestellt und feindlich gesinnt darstellen zu können, sammelten die Securitate-Offiziere und -Mitarbeiter alles Auffindbare von ihm und über ihn. Seine Korrespondenz wurde ohnehin überwacht. Die Personenakten des ACNSAS sind nicht chronologisch angelegt, bei der Mikroverfilmung hatte der diese Handlung durchführende Offizier zudem freie Hand, unwichtig erscheinende Dokumente nicht aufzunehmen, so dass der Eindruck eines wahllos zusammengefügten Sammelsuriums entsteht. In der Akte Reichs sind neben Berichten von Informanten und Securitate-Offizieren sowie Schreiben der staatlichen Behörden viele private Briefe an Verwandte, Amtskollegen, Freunde und Bekannte sowie deren Schreiben an ihn, aber auch an seine Gattin Anni, sehr oft nur in rumänischer Übersetzung, abgeheftet. Die Akte wird mit der Übersetzung eines Adventsbriefes von Otto Reich vom 30. November 1958 eröffnet, der letzte der abgefangenen Briefe trägt das Datum des 23. Juni 1971.20

Die Securitate deutet 

Zu dem von und über Pfarrer Reich zusammengetragenen „Material“ – wie die Beweisstücke im Jargon der Securitate genannt wurden – gehört auch ein an „Liebe Soldaten“ gerichteter Rundbrief Reichs zu Pfingsten 1944.21 In der Akte abgeheftet ist das an Lehrer Wilh[elm] Georg nach Hermannstadt gesandte Exemplar des Rundbriefs vom 28. Mai 1944, das vermutlich damals von der Postzensur einbehalten und in späteren Jahren aus- und verwertet worden ist. Der Brief spricht von der Bedeutung von Pfingsten, weist am Schluss jedoch auf die Liebe hin, „die wir in dieser Zeit des Krieges für unser schwer ringendes Volk im Herzen tragen. Wir wollen dienen, kämpfen, opfern … und dazu brauchen wir G o t t es  Kr a f t !“.22  

Es war für Sommer 1944 eine moderate Formulierung, die Ende der 1950er-Jahre als Fürsprache für den von Deutschland geführten Krieg interpretiert wurde. In Reichs Akte befindet sich desgleichen der Gemeindebrief aus Tartlau, in dem unter anderem über den Heldengedenktag 1944 berichtet wird, der unter großer Beteiligung der Gemeinde und „der Teilnahme von hier weilenden Einheiten der Deutschen Wehrmacht“ begangen worden war. Der Gemeindebrief schließt mit der Liste der „Kameraden“, „die bisher auf dem Schlachtfeld für Volk u[nd] Vaterland gefallen sind“. Die Formulierungen geben den dem Kriegsgeschehen gegenüber völlig unkritischen Geist und die Stimmung in den deutschen Gemeinschaften in jenen Monaten wieder. 

Gleich drei Kopien der rumänischen Übersetzung sowie eine Fotokopie des deutschsprachigen Originals sind von einem Schreiben des „Bezirkskonsistoriums A. B. Stalinstadt“ an das Landeskonsistorium vom 15. Mai 1957 in der mikroverfilmten Akte überliefert. Als „Gegenstand“ gab das Bezirkskonsistorium in seinem Schreiben „Kultusdepartement“ an,23 mitgesandt wurde „zur Erheiterung“ ein „Spottgedicht“, das Pfarrer Otto Reich auf die „Verunreinung“ der deutschen Sprache durch Übernahme von Wörtern aus Fremdsprachen verfasst hatte. Auch werden in dem Schreiben des Bezirkskonsistoriums mehrere Vorschläge gemacht, welcher Begriff statt des „Sprachungeheuers“ „Kultusdepartement“ in der Kirchenverwaltung verwendet werden könnte.24 Im Duktus der Securitate hatte Pfarrer Reich die staatliche Kultusoberbehörde verunglimpft und das Bezirkskonsistorium fand das „heiter“.   

Das in Kronstadt (rum. Brașov, ung. Brassó, zwischen 1950 und 1960 Stalinstadt, rum. Orașul Stalin) über Reich gesammelte belastende „Material“ wird im Frühjahr 1958 – nach Reichs Umzug von Tartlau nach Hermannstadt – an die Dienststelle der Securitate des Rayons Hermannstadt gesandt. Begleitet wird es von einem von Oberst Gheorghe Crăciun25, dem Leiter der Regionsdirektion der Securitate in Stalinstadt, sowie Major Ernest Deitel26, dem Leiter des für die „Nationalisten“ zuständigen Dienstes II derselben Direktion, gezeichneten Schreiben. In dem mit dem 2. April 1958 datierten Schriftstück ordnen die beiden für ihr grausames Vorgehen berühmt-berüchtigten Offiziere an, Reich „gemäß der Bedeutung, die er darstellt, [von der Securitate] aktiv unter Beobachtung zu stellen“.27 In einem weiteren Begleitschreiben vom 7. April 1958 wird bei der Überstellung weiteren „Materials“ nach Hermannstadt über Reich mitgeteilt: „In der Zeit seines Wohnaufenthaltes im Rayon Zeiden [in dem die Gemeinde Tartlau lag] wurde festgestellt, dass er feindliche Äußerungen [gegen die Staatsmacht] macht.“28

Das Kultusministerium beziehungsweise Kultusdepartement und die Securitate waren seit der zweiten Hälfte der 1950er-Jahre bestrebt, in der EKR eine Opposition gegen Bischof Friedrich Müller aufzubauen, die ihn seines Amtes entheben sollte. Parallel dazu sollten den Machtstrukturen hörige Vertreter in die oberen Kirchengremien gewählt werden, um der Staatsmacht größere Einflussmöglichkeiten auf die Kirchenleitung zu ermöglichen.29 In diesem Kontext wurde stets versucht festzustellen, welcher der Pfarrer zu den Adepten des Bischofs gehört und welcher in eine Opposition gegen ihn herangezogen werden könnte. Neben allgemeinen Informationen über den neuen Kollegen Reich erteilten die Informanten des Hermannstädter Kirchenbezirkes folglich auch zu diesem Punkt Auskunft. So berichtet „Nicodemus“ – laut Aktenlage handelt es sich um Pfarrer Johann Gross30, den Dechanten des Hermannstädter Bezirks (Dekanats) und dementsprechend der kirchliche Vorgesetzte von Otto Reich – Reich habe in Deutschland studiert. Das war für Pfarrer der EKR vor 1945 üblich gewesen, in der Biografie stellte es jedoch einen Minuspunkt dar, da jeder Kontakt zum „westlichen“ und also „kapitalistischen“ Ausland negativ besetzt war. „Nicodemus“ berichtet ferner, Reich sei ein „freundlicher, fleißiger und hilfsbereiter Pfarrer“ sowie „guter Kollege“, er arbeite mit dem Dechanten und den anderen Kollegen gut zusammen und werde allen helfen, „die wünschen, dass die Kirche ein aktiver Faktor in allen Fragen der Partei und Regierung sein soll“. Der Offizier deutet diese Aussage dahingehend, Reich könne in die „oppositionelle Strömung“ (curent opoziționist) gegen den Bischof herangezogen werden.31 Dem Bericht der Quelle „Popescu Emil“32 zufolge habe Reich „mit den Hitleristen sympathisiert“. Nun erfreue er sich des Vertrauens und Einflusses unter den evangelischen Pfarrern, da er intelligent sei und einen „noblen Charakter“ habe. Er habe viele Kinder,33 weshalb er ein bescheidenes Leben führe. Außereheliche Beziehungen seien keine bekannt, so der Informant. Das Gegenteil wäre für die Securitate eine wichtige Information im Hinblick auf eine Erpressung gewesen. Die Haltung Reichs dem Bischof gegenüber sei neutral, er habe dem Berichtenden jedoch einmal gesagt, der Bischof sei alt und schlafe bei den Pastoralkonferenzen ständig ein, und er sei deswegen der Ansicht, der Bischof solle gegen einen Jüngeren ausgetauscht werden.34

Anstehende Wahlen 

In das Visier der Securitate in Hermannstadt gerät Pfarrer Reich insbesondere 1961, als er als potenzieller Kandidat für das Amt des Stadtpfarrers gehandelt wird. Die Jahre der brutalen Willkürakte der Staatsmacht waren zwar vorbei, doch die vor nicht allzu langer Zeit ausgesprochenen Urteile in den politischen Prozessen gegen mehrere Pfarrer der EKR als Disziplinierungsmaßnahme nach dem Ungarnaufstand hatten die Kirchengemeinden und die Geistlichen nicht vergessen. Erwähnt sei an dieser Stelle nur der sogenannte Schwarze-Kirche-Prozess, in dem der Kronstädter Stadtpfarrer Konrad Möckel im Dezember 1958 zum Tode verurteilt worden war (das Urteil wurde in lebenslange Haft umgewandelt),35 sowie die Mitverurteilung zweier Pfarrer – Andreas Birkner36 und Harald Siegmund37 – im sogenannten Schriftstellerprozess.38 

Der amtierende Stadtpfarrer Alfred Herrmann39 hatte auch das Amt des Bischofsvikars inne. Herrmann sollte – so hatten die Pläne von Securitate und Kultusoberbehörde in der ersten Hälfte der 1950er-Jahre gelautet – Bischof Müller aus dem Amt verdrängen. Gelungen ist der Coup jedoch nicht.40 Der Rücktritt des Stadtpfarrers aus dem Amt war im November 1961 erfolgt.41 Herrmann hatte seinen Beschluss, angesichts seines angeschlagenen Gesundheitszustandes in Rente zu gehen, dem Presbyterium der Hermannstädter evangelischen Gemeinde in dessen Sitzung am 1. November 1962 mitgeteilt. In derselben Zusammenkunft beauftragte das Presbyterium Kurator Kurt Schebesch mit dem Kultusbeauftragten von Hermannstadt Gheorghe Moldovan42 in der „Angelegenheit“ der Stellenausschreibung und -besetzung in Kontakt zu treten.43 Die Stadtpfarrerwahlen sollten vor den Bezirkskirchenwahlen (Frühjahr 1962) und den Landeskirchenwahlen (Herbst 1962) erfolgen, um dem neugewählten Stadtpfarrer der größten evangelischen Gemeinde – sie zählte zu jener Zeit fast 17.000 Mitglieder – und zugleich jener im Ort des Bischofssitzes, die Wahl in das Landeskonsistorium und möglicherweise gar zum Bischofsvikar zu ermöglichen. Aus der Sicht der Staatsmacht war es aus diesem Grund äußerst wichtig, eine ihr genehme und „leitbare“ Person in das Amt zu setzen. Bischof Müller und die Gemeinde erhofften das Gegenteil. Am 18. Dezember beschloss das Presbyterium die Ausschreibung des Stadtpfarrerpostens.44 Der „Bewerbungsaufruf“ zur Wiederbesetzung der Stadtpfarrstelle wurde vom Landeskonsistorium am 22. Dezember 1961 ausgestellt, Meldungstermin der Kandidaten war der 23. Januar 1962.45

Securitate und Kultusdepartement bereiteten die Wahl des Nachfolgers von Alfred Herrmann nachweislich seit 1960 vor. Der Kultusbeauftragte der Region Kronstadt, Eugen Duldner,46 und die Securitate hatten Johann Gross für das Amt auserkoren. Dieser war mit Unterstützung der Kultusbehörde 1954 zum Dechanten des Hermannstädter Bezirkes gewählt worden.47 1960 schlug Duldner – im Einverständnis mit dem Regionsparteikomitee und den Vertretern der Securitate – Gross als Kandidaten für das Bischofsamt vor, weil man mit ihm „gut zusammenarbeiten“ und „durch ihn eine Reihe Reformen und Säuberungen unter dem geistlichen und administrativen Personal durchführen werden kann, wovor er keine Gewissenbisse haben werde“.48

Die Kandidaten

Johann Gross (1904–1975) hatte von 1925 bis 1930 in Wien Theologie studiert und war 1931 zum Pfarrer ordiniert worden. Er war Lehrer und Pfarrer in mehreren Dörfern Siebenbürgens gewesen, bevor er 1940 zum Pfarrer von Talmesch (rum. Tălmaciu, ung. Nagytalmáci) und danach 1946 zu jenem von Hammersdorf (rum. Gușterița, ung. Szenterzsébet, seit den 1940er-Jahren ein Stadtteil von Hermannstadt) gewählt worden war. In einer Charakterisierung aus Kirchenkreisen49 wird mitgeteilt, er sei 1944 als Pfarrer im Generalgouvernement eingesetzt gewesen,50 habe sich aber in der NS-Zeit der Politik ferngehalten und verfüge über gute Beziehungen zu den Kultusbeauftragten.51 „Johann M. Gross, Talmesch“ gehörte allerdings nach der Gründung der Arbeitsgemeinschaft des „Institutes zur Erforschung des jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben“ zu den Unterzeichnern des „Grußes an den Volkgruppenführer“.52 In einem umfassenden Bericht der Securitate Hermannstadt an die Generaldirektion in Bukarest vom 17. August 1951 sind mehrere Zeugenaussagen u. a. von Mitgliedern des Deutschen Antifaschistischen Komitees (DAK)53 zitiert, denen zufolge Gross den DViR-Führern widersprochen und sich als Pfarrer in die Politik nicht eingemischt habe, 1945 der Gewerkschaft beigetreten und 1947 zum Leiter der Pfarrer-Gewerkschaft gewählt worden war. Er nehme aktiv am „Friedenskampf“ teil und habe schon mal einen Gottesdienst von Sonntagvormittag auf -nachmittag verschoben, um eine antifaschistische Versammlung abzuhalten. Auch lehne er keinen Auftrag der RKP-Organe ab.54

Versuchte er seine NS-Vergangenheit durch das Engagement für die neuen Machthaber wettzumachen oder war er ein Karrierist und Opportunist? In seiner Selbstbiografie gibt Gross im Vorfeld der Anwerbung als Informant an, die NS-Volksgruppenführung habe ihn seit 1941 aus dem Pfarramt drängen wollen und er sei nur einen Monat im Generalgouvernement gewesen, da seine Gattin krank gewesen sei und in dem Ort seiner Zuteilung keine deutschsprachigen evangelischen Gemeindeglieder waren.55

Gezielte Informationen über die anstehenden Stadtpfarrer-, Dechanten- und Bischofsvikarswahlen zog die Securitate seit Herbst 1961 ein. Wegen der Erkrankung Alfred Herrmanns hatte die Gemeindevertretung in ihrer Zusammenkunft am 28. Juni 1961 Pfarrer Otto Reich einstimmig zum Stellvertreter des Stadtpfarrers gewählt. Die Hermannstädter evangelische Gemeinde betreuten in jenen Jahren ferner die Pfarrer Johann Roth, Michael Lösch und Günter Henrich.56 In der Akte von Otto Reich sind die Berichte der Informanten „Popescu“57 vom 11. September 1961 sowie „Olteanu“58 vom 27. September 1961 abgeheftet. „Popescu“ erwähnt, dass Bischof Müller Otto Reich gern als Stadtpfarrer sähe, in den Präferenzen des Bischofs stehe an zweiter Stelle Ernst Weingärtner und an dritter Stelle Johann Gross. Diese drei Pfarrer würden auch in Pfarrerkreisen als mögliche Nachfolger im Stadtpfarramt betrachtet, wobei Gross und Weingärtner auch als Kandidaten für die Dechantenwahl in Frage kämen.59 Der Offizier vermerkt in Fortsetzung des Informantenberichtes von „Popescu“, der IM habe sich mit dem Bischof „solidarisiert“, um die Wahl von Gross zum Dechanten und Stadtpfarrer zum Scheitern zu bringen.  

Weingärtner war tatsächlich als Kandidat im Gespräch, vermutlich war er jedoch von seinem Führungsoffizier informiert worden, dass Gross der Kandidat der Staatsbehörden sei und er folglich von einer Kandidatur absehen solle. Indem er nun aber mitteilt, dass er in der Gunst des Bischofs vor Gross rangiere, signalisierte er nicht nur seinen Anspruch auf das Amt, sondern vermutlich auch die Intention des Bischofs, die Wahl von Gross zu verhindern. Der Offizier ordnete als Folge dieser Mitteilung an, Maßnahmen zu treffen, um die Aktionen des Bischofs sowohl „durch die Agentur“, das heißt das Netzwerk der Informanten, als auch über die Bevollmächtigten zu konterkarieren.60 „Olteanu“ spricht sich für Gross aus, wohl wissend, dass das Kultusdepartement ihn unterstützt und um diesem nicht zu widersprechen.61

Die am 25. Dezember 1961 erfolgte Verabschiedung von Alfred Herrmann aus dem Stadtpfarramt schildert der Kultusbeauftragte von Hermannstadt, Gheorghe Moldovan, in einem ausführlichen Bericht an die Kultusoberbehörde. Der Großteil seines Berichtes ist allerdings den Spannungen und Vorbereitungen der Wahlen gewidmet.62 Die Regionsdirektion der Securitate in Kronstadt erinnerte das Rayonsamt in Hermannstadt am 30. Dezember 1961 an die im informativen Maßnahmenplan betreffend die EKR geplanten Schritte, um den Agenten „Nikodemus“ in das Amt des Stadtpfarrers zu bringen.63 In seinem Bericht über die Tätigkeit im Jahr 1961 schreibt der Regionsbevollmächtigte Duldner, zu den wichtigsten Problemen gehöre weiterhin die EKR, wo Bischof Müller seine Strategie geändert habe: Bislang habe er die Pfarrer mit „guten Beziehungen zu den Staatsorganen“ auf Distanz gehalten, da er aber die immer entscheidendere Bedeutung des Departements festgestellt habe sowie dessen Einfluss auf einige der Spitzenvertreter der Kirche – und dieser zu seinen Ungunsten erfolge –, sei er nun bemüht, diese Pfarrer auf seine Seite zu bringen. So versuche er nun zu verhindern, dass Gross nach Hermannstadt (ins Stadtpfarramt) gelange und mittels Intrigen sei es ihm gelungen, Weingärtner von Gross zu entfernen.64

Der Kirchenordnung der EKR zufolge wählen die stimmberechtigten Gemeindevertretungsmitglieder den Stadtpfarrer, die Wahl musste jedoch durch das Kultusdepartement bestätigt werden. Um das gewünschte Ergebnis zu erhalten, mussten markante Vertreter der Gemeinde dahingehend beeinflusst werden, als Kandidaten jenen Pfarrer vorzuschlagen, der in der Gunst der staatlichen Behörden stand oder bereit gewesen wäre, eine Konfrontation mit ihnen in Kauf zu nehmen in der Hoffnung, dass seine Wahl, dank dem Vorsprechen des Bischofs bei hohen Staats- und Parteisprechern genehmigt wird.65 „Kultusinspektor“ Moldovan nahm an der Sitzung der Gemeindevertretung am 7. Januar 1962 teil. Ob der Kultusinspektor etwas gesagt hat und falls ja, was, ist nicht protokolliert. In den Protokollen aller Sitzungen teilt der Kurator eingangs mit, diese seien „ordnungsgemäß bei der Miliz angemeldet“ worden (wie das im Falle jeder Versammlung verpflichtend war).66

Der Plan der Securitate 

Über seinen Plan betreffend die Wahlvorbereitung erstattet der Rayonsdienst Hermannstadt der Securitate am 15. Januar 1962 Bericht. Das Dokument ist in doppelter Kopie in der Akte Reichs vorhanden. Erwähnt wird darin ein direktes Gespräch zwischen Reich und dem Kultusbevollmächtigten der Region Kronstadt, der den Pfarrer aufgefordert hat, von der Kandidatur abzusehen, da er die Amtsbestätigung nicht erhalten werde. Ein Standpunkt, den auch der Landeskirchenkurator unterstützte, der das Gespräch vermittelt hatte.67 Die Stimmung in der Kirchengemeinde, in der sich Pfarrer Reich großer Beliebtheit erfreute, und die wusste, dass Dechant Gross der Kandidat der Staatsmacht war, widerspiegelt der Informantenbericht der Quelle „Petruc Valer“.68 Wenige Tage zuvor hatte derselbe IM seinem Führungsoffizier über ein Gespräch mit Pfarrer Reich berichtet, der ihm mitgeteilt habe, er fühle sich wegen der Wahlen im Augenmerk der Securitate und der Parteiorgane. Reich habe nicht beabsichtigt, für das Stadtpfarramt zu kandidieren, die Mehrheit der armen Bevölkerung möchte jedoch ihn zum Stadtpfarrer haben, „die Organe“ allerdings wünschten Pfarrer Gross in diesem Amt, so der IM.69

Die Vertreter der Staatsmacht machten wenig Hehl aus ihren Absichten – wohl auch, um die Leute einzuschüchtern. Bischof Müller berichtet in seinen Erinnerungen, dass der Regions- und der Rayonsbevollmächtigte Kurator Schebesch zu einer Unterredung in die Gaststätte des „Römischen Kaisers“ bestellt hatten, in der sie ihm „den Plan der Securitate zwecks Durchführung der Wahl von Gross als Stadtpfarrer mit Einsatz ihrer Beeinflussung der Wahlberechtigten bekanntgaben.“ Schebesch informierte den Bischof und dieser sandte eine Denkschrift an den Generalsekretär des Kultusdepartements Dumitru Dogaru.70 Dogaru entsandte einen Bevollmächtigten aus Bukarest, der mit Kurator Schebesch und den lokalen Behörden den Kompromiss aushandelte, Ernst Weingärtner als Kandidaten vorzuschlagen. Reich habe von der Kandidatur selbst abgesehen.71

Vermutlich war der auf ihn ausgeübte Druck zu stark gewesen und er nicht gewillt, es auf eine Konfrontation ankommen zu lassen, bei der kaum Aussichten bestanden, sie zu seinen Gunsten zu entscheiden.  

Dass Otto Reich der Wunschkandidat der Gemeinde und des Bischofs gewesen war, aber „leider nicht von den letztlich ausschlaggebenden Vertretern des Kultusministeriums in Bukarest“, und dass der Bischof zu verhindern versuchte, dass der „wenig interessante Geistliche (Pfarrer aus Hammersdorf)“ mit „rotem, zumindest rötlichem Einschlag“ gewählt werde und dass das „Nein“ aus Bukarest bewirkt habe, dass der ihnen genehme Pfarrer von Großau (rum. Cristian, ung. Keresztenysziget), Ernst Weingärtner, gewählt wurde, bestätigte auch Trude Kast, Bischof Müllers Haushaltsdame, in ihren Erinnerungen.72

Die Stadtpfarrerwahl wird von der Gemeindevertretung in einer Zusammenkunft am 21. Januar 1962 besprochen. In ihr teilt Otto Reich mit, er habe „nach reiflicher Überlegung und vielen schlaflosen Nächten den Entschluss gefasst“, „sich um die Stadtpfarrerstelle nicht zu bewerben“. „Das Wohlergehen der Kirche, die harmonische Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und den höheren Behörden“ seien ihm wichtiger und wertvoller „als jede persönliche Ehrung“. Es schmerze ihn, die Gemeinde zu enttäuschen, aber sie dürfe nicht leiden und er bleibe ja weiterhin ihr Pfarrer. Er schlug als Kandidaten Pfarrer Weingärtner vor. Denselben Vorschlag unterbreitete auch Kurator Schebesch der Gemeindevertretung und sagte, die „Beweggründe“ könne er nicht mitteilen, „es ist aber Ehrensache, mir das Vertrauen zu schenken und keine unangenehmen Vorbedingungen zu schaffen. Was wir tun, geschieht freiwillig und ohne jeden Zwang, oder wir tun es nicht. Die Gemeinde wird einsehen, dass wir das Beste getan haben[,] was man tun konnte.“ Mehrere Mitglieder der Gemeindevertretung sprechen Kurator Schebesch das Vertrauen aus.73 

Ernst Weingärtner wird am 28. Januar 1962 zum Stadtpfarrer gewählt. In den Protokollen der evangelischen Kirchengemeinde befindet sich nur der Vermerk, dass ein Bericht darüber nicht verfasst wurde.74

Der gewählte Stadtpfarrer 

Ernst Weingärtner (1918–2001), 1942 bis 1952 Pfarrer in Bulkesch (rum. Bălcaciu, ung. Bolkács) und seither in Großau, wurde 1952 erstmals als IM angeworben.75 In dem Bericht über seine Rekrutierung wird mitgeteilt, er sei zum Treffen mit den Unterlagen über seine Konflikte mit der DViR-Führung der Gemeinde erschienen und habe sich mit der Politik der RKP einverstanden erklärt.76 1955 wurde er – zwischenzeitlich Pfarrer im Rayon Hermannstadt – von der dortigen Securitate als IM „reaktiviert“. Im Bericht über diesen Vorgang charakterisiert der Offizier ihn als „intelligent und schlau“.77

Über den Ablauf der Stadtpfarrerwahl erfahren wir auch aus Reichs Akte nichts. In ihr ist erst der Bericht des Kultusbevollmächtigten Moldovan von der am 24. März 1962 erfolgten Einführung von Ernst Weingärtner als Stadtpfarrer abgeheftet.78 Pfarrer Otto Reich wird darin nicht mehr erwähnt. Weingärtners Wahl zum Stadtpfarrer von Hermannstadt und sein Transfer aus Großau waren am 20. Februar 1962 durch ein vom Regionsbevollmächtigten Duldner gezeichnetes Schreiben anerkannt beziehungsweise genehmigt worden. Weder der Regionsbevollmächtigte noch der ebenfalls auf der Gästeliste der Einführungsfeier geführte Vertreter des Kultusdepartements waren bei der Feierlichkeit anwesend.79 

In dem mit dem 6. Februar 1962 datierten „Synthesebericht über die Tätigkeit der Bevollmächtigten im Januar 1962“ bezeichnet Duldner die Stadtpfarrerwahl als Problem Nummer 1. Er gibt zu, dass das Departement einige Fehler gemacht habe, die Bischof Müller als Vorwand für die verschiedenen direkten Eingriffe in die Wahlen genutzt habe. Nach Ansicht Duldners seien die „retrograden und feindlichen“ Kräfte in der Kirche immer noch bedeutend. Selbst der Direktor im Kultusministerium Ion Rodeanu habe gesagt, „der heutige Geist der Reaktion in Hermannstadt unterscheidet sich in nichts von jenem von 1938“. Die Wahl von Weingärtner als Kompromiss beurteilt Duldner als „willkommen“. Den Informationen des Departements zufolge sei der Bischof nicht erfreut über diese Wahl, der Vorschlag sei jedoch so unerwartet gewesen, dass er keine Zeit hatte seine Leute in Bewegung zu setzen, um ihm entgegenzuwirken.80 In dem auf den 9. Januar 1962 datierten Tätigkeitsbericht über das Jahr 1961 hatte Duldner die Departementsleitung darauf hingewiesen, dass der Ausgang der Stadtpfarrerwahl in Hermannstadt als „Beweis“ für das Kräfteverhältnis in der EKR betrachtet werden könne: Sollte es dem Bischof gelingen, die Wahl von Dechant Gross zu verhindern, sei das Los der landeskirchlichen Wahlen besiegelt, die dann nach dem Gutdünken des Bischofs stattfinden werden. Werde Gross gewählt, werden sich die Geistlichen um ihn gruppieren; das Ergebnis des Wahlerfolgs sei zurzeit nicht abschätzbar.81      

In der Akte Reichs befindet sich der Bericht des Hermannstädter Bevollmächtigten über die Vorbereitungssitzung der Bezirkskirchenwahlen am 2. März 1962, in der die Kandidatenliste festgelegt und Pfarrer Reich als abwesend gemeldet wurde. Mehrere Pfarrer hatten die Wiederwahl von Johann Gross zum Dechanten vorgeschlagen, einige Pfarrer jedoch empfahlen statt diesem Ernst Weingärtner.82 Aus dem ebenfalls vorhandenen Bericht von Moldovan über die Bezirkskirchenwahlen vom 11. März 1962 geht hervor, dass Weingärtner nicht kandidierte, aber dennoch 32 Stimmen erhielt, während Gross mit Stimmenmehrheit (82 Stimmen) wiedergewählt wurde.83

War Weingärtner nahegelegt worden, von einer Kandidatur abzusehen, und war dieser Verzicht Teil des ausgehandelten Kompromisses gewesen? Musste Gross Dechant bleiben, damit weder er noch die ihn unterstützenden Vertreter der Staatsmacht ihr Ansehen verlieren? Bischof Friedrich Müller konnte es im November 1962 verhindern, dass einer der beiden zum Bischofsvikar gewählt wurde, wie es Securitate und lokale Kultusbeauftragte beabsichtigt hatten.84

In Reichs Akte ist fernerhin die mit dem 18. April 1962 datierte ausführliche Berichterstattung über die Maßnahmen abgeheftet, die zur Umsetzung der im „Arbeitsplan“ betreffend die evangelisch-lutherische Glaubensgemeinschaft vorgesehenen Aufgaben getroffen wurden, sowie die dadurch erhaltenen Ergebnisse des Rayonsdienstes Hermannstadt der Securitate. Laut Ansicht der Offiziere waren so die Prämissen geschaffen für die „positive Orientierung“ der Kultusleitung in der von ihnen gewünschten Richtung. Im Klartext bedeutet dies: infolge der Stadtpfarrer- und der Bezirkskirchenwahlen war eine Instrumentalisierung der Repräsentanten der Glaubensgemeinschaft insgesamt sowie hinsichtlich der Landeskirchenwahlen möglich.85

Auch Weingärtners Führungsoffizier zeigte sich nach dessen Einsetzung als Stadtpfarrer zufrieden mit der Kooperation. 1963 stellt er jedoch – auch infolge der Wahl des Stadtpfarrers ins Landeskonsistorium, von wo Informationen erwartet wurden – eine „Reserviertheit“ in der Informantentätigkeit fest. 1964 wurde Weingärtner wegen „bewusster und absichtlicher Reserviertheit und Unehrlichkeit“ aus dem Informantennetz ausgeschlossen. Er hatte es u. a. versäumt, von Kontakten zu einem Vertreter der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland zu berichten.86 In demselben Jahr wurde auch Johann Gross aus dem Mitarbeiterverhältnis entlassen. Er war infolge der ihm versprochenen und dann nicht erfolgten Wahl ins Landeskonsistorium und zum Bischofsvikar enttäuscht und ebenfalls auf Distanz zu den Vertretern der Staatsmacht gegangen. Aus Protest stellte er einen Ausreiseantrag.87 Weingärtner wurde auf Grund der Kontakte zur Landsmannschaft und seiner Einstellung zugunsten der Ausreise – die auch zum Konflikt mit Bischof Müller geführt hatten –88 eine Überwachungs- und 1977 sodann eine informative Verfolgungsakte eröffnet, die jeweils mit seiner erneuten Anwerbung als Informant geschlossen wurden.89 Der offenbar eitle und die Konventionen der Zusammenarbeit mit dem Presbyterium überschreitende Weingärtner geriet sehr bald mit diesem und Kurator Schebesch in Konflikt und wurde 1971 aus disziplinarischen Gründen nach Großau rückversetzt.90

Reich bleibt im Visier

Was Pfarrer Otto Reich angeht, so wird er auch nach der Stadtpfarrerwahl weiter durch die Securitate beobachtet. Mit dem 9. September 1963 ist der „Beschluss, in Evidenz aufgenommen zu werden“91 der Regionsdirektion der Securitate Kronstadt datiert – also die Entscheidung, die Überwachung Reichs fortzuführen. Als Motiv hierfür wird in dem entsprechenden Vordruck in der Rubrik „politische Tätigkeit vor dem 23. August 1944“ der Studienaufenthalt in Deutschland, der Einsatz an der Ostfront als Pfarrer und als ebensolcher sein Wirken in der „faschistischen Organisation“ angegeben.92 In der Rubrik „politische Tätigkeit nach dem 23. August 1944“ wird angeführt, er sei „aktiver Militant der evangelisch-lutherischen Glaubensgemeinschaft, fanatisches93 Element, Vertrauensperson von Bischof Müller, unterhält Verbindungen zum Ausland“.94 Derselbe Offizier (Vasile Machedon)95 hatte bei Johann Gross als Motiv seiner Registrierung ebenfalls die Auslandsstudien, aber auch den Einsatz im Generalgouvernement angeführt, über seine Tätigkeit nach dem 23. August 1944 jedoch nur „aktiver Militant der evangelisch-lutherischen Glaubensgemeinschaft A. B.“ eingetragen.96 Eine neuerliche Überprüfung Reichs durch die Securitate erfolgte 1965, auf Grund ihrer wird der Vorschlag gemacht, ihn weiterhin „aktiv in der operativen Basis“ – das heißt im allgemeinen Beobachtungsvorgang der evangelischen Gemeinschaft – zu überwachen.97 Er bleibt bis zu seiner Verrentung 1971 Stadtprediger in Hermannstadt und bei den Gemeindemitgliedern sowie Pfarrerkollegen sehr beliebt.  

In Kapitel VII, Artikel 84 der damals gültigen Verfassung Rumäniens von 1952 war verankert: „Die Glaubensgemeinschaften sind frei sich zu organisieren und ihre Tätigkeit auszuüben.“ Ein Beispiel für diese „Freiheit“ ist die Stadtpfarrerwahl 1962 in Hermannstadt. Sie beweist, wie sehr die Kirchengremien dem Diktat der Machtstrukturen ausgesetzt waren. Bei der Wahl fiel sowohl der Wunschkandidat der Gemeinde und des Bischofs als auch jener der Machtstrukturen durch. Gewählt wurde weder Pfarrer Otto Reich, der sich einer Instrumentalisierung verweigerte, noch der zur Mitarbeit gewillte Pfarrer Johann Gross. Aufgrund eines Kompromisses erfolgte die Wahl von Pfarrer Ernst Weingärtner. Otto Reich war letztlich ein Opfer der Intrigen von Kultusbeauftragten und Securitate im Hinblick auf die Wahl des Bischofsvikars und ihren Bemühungen, mehr Einfluss auf die Leitung der Evangelischen Kirche A. B. in Rumänien zu haben.     

Dokumente

Dokument 1: 2. April 1958: Begleitschreiben der Regionsdirektion der Securitate Stalin an die Dienstelle des Rayons Hermannstadt bei dem Übersenden der Unterlagen zu Otto Reich  

Dokument 2: 27. September 1961: Bericht des Informanten „Olteanu“ betreffend die anstehenden Stadtpfarrerwahlen   

Dokument 3: 25. Dezember 1962: Bericht des Kultusbevollmächtigten des Rayons Hermannstadt, Gheorghe Moldovan, über die Verabschiedungsfeier von Bischofsvikar Alfred Herrmann und die sorgenvollen Erwägungen in der evangelischen Gemeinschaft 

Dokument 4: 30. Dezember 1961: Erinnerungsschreiben der Regionsdirektion Kronstadt der Securitate an das Rayonsamt Hermannstadt betreffend die vorgesehenen Maßnahmen, um „Nikodemus“ in das Amt des Stadtpfarrer zu bringen 

Dokument 5: 15. Januar 1962: Bericht des Rayonsdienstes Hermannstadt der Securitate über die Vorbereitung der Wahl des Stadtpfarrers und Bischofsvikars  

Dokument 6: 24. Januar 1962: Bericht des Informanten „Petruc Valer“ über die Stimmung in der evangelischen Gemeinde vor den Stadtpfarrerwahlen 

Dokument 7: 18. April 1962: Bericht des Rayonsdienstes Hermannstadt der Securitate an die Regionsdirektion Kronstadt betreffend die im Arbeitsplan im Bereich „Evangelisch lutherische deutsche Glaubensgemeinschaft“ vorgesehenen Maßnahmen und deren Umsetzung 

Dokument 8: 25. Oktober 1965: Mitteilung des Rayonsdienstes der Securitate Hermannstadt an die Regionsdirektion Kronstadt, Pfarrer Otto Reich weiterhin in der operativen Datenbasis zu führen 

Editorische Hinweise: Die hier edierten Dokumente wurden von der Verfasserin dieses Beitrags ins Deutsche übersetzt. Die Übersetzung lehnt sich bewusst an die rumänische Terminologie an, um möglichen Lesern der CNSAS-Akten das Lesen zu erleichtern. Die Bedeutung einiger Abkürzungen der Securitate in der Anrede oder am Ende der Schriftstücke (zum Beispiel „s.c.“) konnte nicht geklärt werden. Sie wurden deshalb so belassen. Bei Datumsangaben wurde stets die im Original verwendete arabische oder römische Ziffer beibehalten. Da nicht alle genannten Securitate-Offiziere eindeutig zu identifizieren waren, fehlen in manchen Fällen biografische Angaben. 

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Hannelore Baier ist Journalistin, Autorin von Beiträgen und Herausgeberin von Dokumenten zur Zeitgeschichte der deutschen Minderheit in Rumänien. Letzte Buchveröffentlichung als Herausgeberin: Überwachung und Infiltration. Die Evangelische Kirche A. B. in Rumänien unter kommunistischer Herrschaft (1945–1969). Dokumentation, als Band 143 der Veröffentlichungen des Instituts für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas an der Ludwig-Maximilians-Universität München (IKGS), Regensburg 2022, erschienen. 

  1. MFI steht für „microfilmat fond informativ“, das heißt aus dem Informativfonds mikroverfilmt, SB für Sibiu beziehungsweise der Landkreis Sibiu/Hermannstadt, aus dem sie stammt. Die Mikroverfilmung der Akte „Reich Otto-Carol“ erfolgte laut Stempel auf dem Aktendeckel am 8.3.1975. ↩︎
  2. Größere evangelische Gemeinschaften wurden zumeist in den Städten neben dem Stadtpfarrer von einem oder mehreren sogenannten „Stadtpredigern“ betreut.  ↩︎
  3. Zur Problematik der Einmischung und Kontrolle der EKR vgl. auch Vasile Valentin: Supraveghere, imixtiune și control asupra Bisericii Evanghelice CA în primele două decenii postbelice. In: Caietele CNSAS 1–2 (2016), S. 9–42, in deutscher Zusammenfassung Vasile Valentin: Überwachung und Kontrolle der Evangelischen Kirche A. B. in Rumänien in den ersten beiden Nachkriegsjahrzehnten. In: Zeitschrift für Siebenbürgische Landeskunde (fortan ZfSL) 41 (2018), S. 171–188; Hannelore Baier (Hg.): Überwachung und Infiltration. Die Evangelische Kirche A. B. in Rumänien unter kommunistischer Herrschaft (1945–1969). Dokumentation. Regensburg 2022.  ↩︎
  4. In seinen Dichtungen nimmt er bestimmte Typen und Verhaltensweisen seiner Landsleute aufs Korn, seine Theaterstücke wurden von zahlreichen Schul- und Laientruppen aufgeführt. ↩︎
  5. Auf Grund von Dekret Nr. 253/1955 konnten in den Westen Europas geflüchtete oder infolge des Kriegsgeschehens dort verbliebene rumänische Staatsbürger ins Land zurückkehren, ohne – wie bis dahin – Gefängnisstrafen zu befürchten. Die Möglichkeit dieser Familienzusammenführung nutzten auch einige Rumäniendeutsche. ↩︎
  6. Arhivele Consiliului Național pentru Studierea Arhivelor Securității (Archive des Nationalen Rats für die Erforschung der Archive der Securitate [fortan ACNSAS]), MFI 9893 SB, S. 5. Die Note des Offiziers mit den Reich belastenden Aussagen trägt das Datum des 4.1.1956.    ↩︎
  7. ACNSAS, MFI 9893 SB, S. 7 sowie S. 59. ↩︎
  8. Ebenda, S. 6. ↩︎
  9. Die Deutsche Volksgruppe in Rumänien (DViR) wurde aufgrund des Dekretgesetzes Nr. 388420.11. 1940 zur juristischen Person öffentlichen Rechts erklärt. Ihr „nationaler Willensträger“ war die am 9.11.1940 gegründete Nationalsozialistische Arbeiterpartei der Deutschen Volksgruppe in Rumänien.  ↩︎
  10. Aus der umfangreichen Literatur zur Deportation von rund 70.000 Rumäniendeutschen im Januar 1945 seien hier nur erwähnt: Georg Weber, Renate Weber-Schlenther, Armin Nassehi, Oliver Sill, Georg Kneer: Die Deportation von Siebenbürger Sachsen in die Sowjetunion 1945–1949, 3 Bände. Köln, Weimar, Wien 1996; Ilie Schipor: Deportarea în fosta URSS a etnicilor germani din România. Sibiu 2019; in deutscher Übersetzung: Die Deportation von Rumäniendeutschen in die UdSSR Sibiu 2023/Hermannstadt.      ↩︎
  11. Vgl. Hannelore Baier: Die Rechtsstellung der Deutschen in Rumänien 1944–1952 im Lichte neuer Archivforschung. In: Forschungen zur Volks- und Landeskunde 48 (2005), S. 87–99; dies.: Die Deutschen Rumäniens als Objekt staatlicher Willkür – oder Kontinuitäten trotz Diskontinuität. In: Zugänge 41 (2013), S. 105–123.   ↩︎
  12. Die kulturellen Rechte wurden im Sinne der Stalinschen Nationalitätenpolitik gewährt; vgl. Hannelore Baier: Die deutsche Minderheit in Rumänien 1953–1959, in: Rudolf Gräf, Gerald Volkmer (Hgg.): Zwischen Tauwetter und Neostalinismus. Deutsche und andere Minderheiten in Ostmittel- und Südosteuropa 1953–1964. München 2011, S. 107–117.  ↩︎
  13. Die Kirchenordnung der EKR 1948 im Zentralarchiv der Evangelischen Kirche A. B. in Rumänien (Hermannstadt) (ZAEKR). ↩︎
  14. Zum Beispiel in einem Schreiben an das Bezirkskonsistorium Mediasch, vgl. ACNSAS, fond documentar, Dossier 1837. Band 2, S. 136; das Schreiben wurde wiederholt in Berichten der Securitate als Beweis für die „feindliche“ Einstellung Müllers zitiert, vgl. ebenda, S. 181–192, Dossier 1852. Band 7, S. 529, S. 559–563.  ↩︎
  15. Kronstadt/Brașov trug zwischen 1950–1960 offiziell den Namen Stalinstadt/Orașul Stalin und die Verwaltungsregion hieß „Stalin“. ↩︎
  16. Nach der Zwangsvereinigung der Sozialdemokratischen mit der Kommunistischen Partei 1948, trug die Rumänische Kommunistische Partei (RKP) bis 1965 die Bezeichnung Rumänische Arbeiterpartei (RAP). ↩︎
  17. Der 16 Seiten lange und von Gheorghe Crăciun unterzeichnete Bericht in ACNSAS, fond documentar, Dossier 1861. Band 1, S. 47–62.  ↩︎
  18. Drăghici spricht von den „religiösen“ Organisationen „Brüderschaft“ (sic!) und „Schwesterschaft“, vgl. Florica Dobre (Hg.): Securitatea. Structuri–cadre, obiective și metode [Die Securitate. Strukturen – Kader, Ziele und Methoden]. Bd. I: 1948–1967. București 2006, S. 427–462, hier: S. 432; vgl. desgleichen Hannelore Baier: Die Rumäniendeutschen im Visier der Securitate. In: Corneliu Pintilescu (Hg.): In honorem Vasile Ciobanu: Studii privind minoritatea germană din România în secolul XX / In honorem Vasile Ciobanu: Studien über die Rumäniendeutschen im 20. Jahrhundert. Sibiu 2017. S. 296f.  ↩︎
  19. ACNSAS, fond documentar, Dossier 1837. Band 1, S. 3f., S. 29, S. 48f.; Band 2, S. 424, S. 438–466; Dossier 1852. Band 7, S. 529, S. 545–553, S. 559–563. ↩︎
  20. ACNSAS, MFI 9893 SB, S. 1f. bzw. 217. ↩︎
  21. ACNSAS, MFI 9883 SB, S. 58.  ↩︎
  22. Ebenda. Hervorhebung im Original. ↩︎
  23. Durch den Ministerratsbeschluss Nr. 435 vom 21.3.1957 war das Kultusministerium zum Kultusdepartement und als solches zu einem dem Ministerrat beigeordneten Departement (de pe lângă Consiliul de Miniștri) unter der Leitung eines Generalsekretärs herabgestuft worden.   ↩︎
  24. ACNSAS, MFI 9883, S. 34–45, das Begleitschreiben des Regionsinspektorats Kronstadt an die Rayonsdienstelle der Securitate Hermannstadt trägt das Datum 17.VI.1960 (ebenda, S. 46).   ↩︎
  25. Gheorghe Crăciun (1913–2001), Leiter der Securitate in den Regionen Hermannstadt (1948–1951) und Kronstadt (1954–1958), Kommandant des Gefängnisses Aiud (1958–1964), Führungsposten in der Direktion Inlandsüberwachung (1964–1969); vgl. Cristina Anisescu: Compulsie la repetiție. In: Silviu B. Moldovan (Hg.): Arhivele Securităţii, Bd. 2. București 2006, S. 386–415. ↩︎
  26. Ernest Deitel (1927–?), Offizier der Regionsdirektion Banat der Securitate (1953–1955), Leiter von Dienst 3 (1955–1957) und sodann Dienst 2 (1957–1960) der Regionsdirektion Stalin, 1975 in die USA emigriert. ↩︎
  27. ACNSAS, MF 9893 SB, S. 4. Übersetzung als Dokument Nr. 1.  ↩︎
  28. Ebenda, S. 32. Dieses Begleitschreiben ist von Gheorghe Crăciun und „Dienstleiter Major Maier Lazăr“ unterzeichnet. ↩︎
  29. Vgl. Baier: Überwachung und Infiltration. S. 94–130. ↩︎
  30. Johann Michael Gross (1904–1975), Dechant des Hermannstädter Kirchenbezirks (1954–1968), wurde „stufenweise“ zur Mitarbeit herangezogen und 1960 angeworben (ACNSAS, MI 2785 SB, S. 2–4, S. 11, S. 22). In der Mitarbeitsverpflichtung erklärte er sich bereit, schriftliche Berichte mit dem Decknamen „Nikodemus“ [wird auch als „Nicodemus“ geführt] zu zeichnen (MI 2785 SB, S. 11).  ↩︎
  31. ACNSAS, MFI 9893 SB, S. 24. Der Informantenbericht von „Nicodemus“ vom 24.3.1960 ist von dem für die EKR zuständigen Offizier Ioan Olariu verfasst und schließt mit einer schlussfolgernden Note des „Büros“.  ↩︎
  32.  „Popescu Emil“ war der Decknamen von Pfarrer Ernst Weingärtner (1918–2001), Pfarrer in Großau (1952–1961), Stadtpfarrer von Hermannstadt (1962–1971), 1952 erstmals und danach mehrmals angeworben worden, vgl. ACNSAS, MR 2168 SB, S. 72 und Anmerkungen 74 sowie 76. ↩︎
  33. Otto Reich hatte fünf Kinder. ↩︎
  34. ACNSAS, MF 9893 SB, S. 57. Der Informantenbericht ist „Popescu Emil“ unterzeichnet, verfasst aber wurde der mit dem 2.11.1960 datierte Bericht von Hauptmann Munteanu Ilie, vermutlich auf Grund eines Berichts der „Quelle“ „Popescu Emil“.  ↩︎
  35. Konrad Möckel (1892–1965), Stadtpfarrer von Kronstadt (1933–1958). Zum Prozess vgl. Andreas Möckel: Umkämpfte Volkskirche. Leben und Wirken des evangelisch-sächsischen Pfarrers Konrad Möckel (1892–1965). Köln, Weimar, Wien 2011, S. 296–322; Corneliu Pintilescu: Procesul Biserica Neagră 1958 [Der Schwarze-Kirche-Prozess]. Kronstadt, Heidelberg 2008, S. 43–130; Karl-Heinz Brenndörfer, Thomas Șindilariu (Hgg.): Der Schwarze-Kirche-Prozess 1957/1958. Erlebnisberichte und Dokumentation. Kronstadt, Heidelberg 2011, S. 32–97.  ↩︎
  36. Andreas Birkner (1911–1998), Schriftsteller, Lehrer und Pfarrer. Haftentlassung 1964, Ausreise in die Bundesrepublik (1966).  ↩︎
  37. Harald Siegmund (1930–2012), Schriftsteller und Pfarrer in Batiz (1955–1958), nach der Haftentlassung 1962 Gelegenheitsarbeiter, nach seiner Rehabilitierung Dramaturg am Deutschen Staatstheater Temeswar (1969–1972).  ↩︎
  38. Vgl. zu dieser Problematik Peter Motzan, Stefan Sienerth (Hgg.): Worte als Gefahr und Gefährdung. Fünf deutsche Schriftsteller vor Gericht. München 1993, S. 63, S. 171–176, S. 208–216; Michaela Nowotnick: Die Unentrinnbarkeit der Biographie. Der Roman „Rote Handschuhe“ von Eginald Schlattner als Fallstudie zur rumäniendeutschen Literatur. Köln, Weimar, Wien 2016, S. 94–113; Mihnea Berindei, Dorin Dobrincu, Armand Goșu (Hgg.): Istoria comunismului din România. Documente. Perioada Gheorghe Gheorghiu-Dej (1945–1965) [Die Geschichte des Kommunismus in Rumänien. Dokumente aus der Periode Gheorghe Gheorghiu-Dej (1945–1965)]. București 2009, S. 651–665.  ↩︎
  39. Alfred Herrmann (1888–1962), Stadtprediger in Kronstadt-Bartholomae (1924–1932), Stadtpfarrer von Czernowitz (1932–1937), Bukarest (1937–1946) und Hermannstadt (1946–1961), Dechant des Hermannstädter Bezirks (1948–1961), Bischofsvikar (1954–1961).   ↩︎
  40. Hermann war 1951 „aufgrund seiner Überzeugung“ als IM mit dem Decknamen „Prietenul“ angeworben worden (vgl. ACNSAS, Dossier MR 2534 SB, S. 2; Thomas Șindilariu: Die Bestrebungen zur Beseitigung von Bischof Friedrich Müller – ein Werk der Securitate? In: Zugänge 41 (2013), S. 129. Herrmann hatte 1932 den Sächsischen Arbeiterbund gegründet, trat 1948 als „langjähriger Sozialdemokrat“ dem Regionskomitee für den Friedenskampf bei, vgl. ACNSAS, Dossier MR 2534 SB, S. 6.  ↩︎
  41. Bischof Friedrich Müller schildert in seinen Erinnerungen ausführlich, wie Stadtpfarrer Herrmann vom Kultusbevollmächtigten Gheorghe Moldovan zur Abdankung gedrängt wurde und die Bemühungen, Dechant Gross in dieses Amt wählen zu lassen, vgl. Friedrich Müller: Erinnerungen. Zum Weg der siebenbürgisch-sächsischen Kirche 1944–1964. Köln u. a. 1995, S. 192–196.  ↩︎
  42. Gheorghe Moldovan (1913–?), KP-Mitglied seit 1945, von Beruf Buchdrucker, 1956–1970 Kultusbeauftragter, meistens zeitgleich für die Rayons Hermannstadt, Agnetheln, Mediasch, Fogarasch.  ↩︎
  43. ZAEKR, Bestand 400/276, Z. 52 (Sitzungsprotokolle des Presbyteriums und der Gemeindevertretung 1961–1964), ohne Seitenangabe. ↩︎
  44. Ebenda. ↩︎
  45. ZAEKR, Bestand 103 (Landeskonsistorium), GZ 281 (ohne Seitenangabe). ↩︎
  46.  Eugen Duldner (1927–?), in Agnetheln geboren, Kenntnis der deutschen und ungarischen Sprache, Besuch der katholischen Schule, der politischen Kaderschule in Bukarest (1945) und Hermannstadt (1951/52), Militärdienst bei der Securitate (1949–1951), absolvierte im Fernkurs die Pädagogische Schule Kronstadt (1954). Kultusbevollmächtigter der Region Stalin/Kronstadt zwischen 1955–1984 und in diesem Amt für die Beaufsichtigung der EKR zuständig (Arhivele Naționale ale României – Nationale Archive Rumäniens [fortan ANR], Fonds Ministerul Cultelor și Artelor – Ministerium der Kulte und Künste [fortan MCA], Dossier 254/1967, S. 18–42; Adrian Nicolae Petcu: Împuternicitul de culte – între conformism și asigurarea libertății religioase [Der Kultusbevollmächtigte – zwischen Konformismus und Sicherung der Religionsfreiheit]. In: Caietele CNSAS 1–2 (2013), S. 7–82, hier S. 56–58.  ↩︎
  47. Die Auszüge aus dem Maßnahmenplan der Regionsdirektion Stalin der Securitate und dessen Umsetzung betreffend die Wahl von Gross zum Dechanten 1954 in seiner Akte, vgl. ACNSAS, MI 34893 SB, S. 36f. ↩︎
  48. Duldner in der vermutlich an das Kultusdepartement gesandten Charakterisierung von Gross, vgl. ACNSAS, MI 2785 SB, S. 32–35. ↩︎
  49.  Der von Ioan Olariu gezeichnete Bericht vom 23. März 1961 aufgrund des Gesprächs mit der Quelle „Albert“ – vermutlich Hauptanwalt der EKR Albert Hochmeister, da die Personaldaten sehr exakt sind. ↩︎
  50. Das Bischofsamt hatte im Februar 1944 zehn Pfarrer ins Generalgouvernement entsandt, um die in dieses Gebiet „Heim ins Reich“-Umgesiedelten evangelischen Christen zu betreuen. ↩︎
  51. ACNSAS, MI 34893 SB, S. 10. ↩︎
  52. Viktor Glondys, Tagebuch. Aufzeichnungen von 1933 bis 1949. Hgg. Johann Böhm und Dieter Braeg. Dinklage 1997, S. 531. ↩︎
  53. Das am 13.2.1949 auf Anordnung der KP gegründete „Deutsche Antifaschistische Komitee“ (DAK) und sein Propaganda-Organ, die in Bukarest erscheinende Tageszeitung Neuer Weg, sollten durch instrumentalisierte Vertreter aus den eigenen Reihen mittels „Klassenkampf“ die Umerziehung der rumäniendeutschen Bevölkerung und ihre Eingliederung in die sozialistische Gesellschaft gewährleisten.  ↩︎
  54. ACNSAS, MI 34893 SB, S. 22–24. ↩︎
  55. Selbstbiografie vom 20.4.1960, vgl. ACNSAS, MI 2785 SB, S. 12–16. Der Bericht über die stufenweise Anwerbung trägt das Datum des 6.5.1960, vgl. ACNSAS, MI 2785 SB, S. 7–10.  ↩︎
  56. ZAEKR, Bestand 400/276, Z. 52. ↩︎
  57. Vgl. Anm. 31.  ↩︎
  58. IM „Olteanu“ (auch „Olteanu Nicolae“) war, laut Altenlage, Rudolf Wolf (1904–1975), Ingenieur, Hermannstädter Bezirkskirchenkurator (1949–1966), Landeskirchenkurator (1954–1966), vgl. ACNSAS, Dossier MFI 11525 SB, S. 1–4, seine Charakterisierung als Informant: S. 25, seine Autobiografie: S. 46.  ↩︎
  59. Die Dechanten und die Kuratoren der Bezirke wurden alle vier Jahre gewählt.   ↩︎
  60. ACNSAS, MFI 9893 SB, S. 20. ↩︎
  61.  Ebenda, S. 21, Dokument 2. ↩︎
  62.  Ebenda, S. 138–140, Dokument 3. ↩︎
  63. Ebenda, S. 22, Dokument 4. ↩︎
  64. ANR, fond MCA, Dossier 89/1961, S. 3. Der mit dem 9.1.1962 datierte Tätigkeitsbericht ist in dem Dossier abgeheftet, der die Tätigkeitsberichte der Jahre 1961/62 aus der Region Kronstadt umfasst. ↩︎
  65. Vor allen wichtigen Wahlen fanden Verhandlungen statt zwischen Vertretern der Staatsmacht und dem Bischof oder den Dechanten und es war bekannt, dass es eine Parität geben muss zwischen den Wunschkandidaten der Staatsvertreter und jenen des Bischofs, vgl. Baier, Überwachung und Infiltration, S. 87, 339–368. ↩︎
  66. ZAEKR, Bestand 400/276, Z. 52. ↩︎
  67. ACNSAS, MFI 9893 SB, S. 16–19 sowie 134–137, Dokument 5. Der Adressat war vermutlich die Regionsdirektion Kronstadt der Securitate.  ↩︎
  68. ACNSAS, MFI 9893 SB, S. 14f., Bericht vom 24.1.1962, Dokument 6. Es konnte nicht entschlüsselt werden, wer der Informant war. ↩︎
  69. Bericht von „Petruc Valer“ vom 17.1.1961, vgl. ACNSAS, MFI 9893 SB, S. 25.  ↩︎
  70. Dumitru Dogaru (1907–1993), Literatur- und Philosophiestudium, danach Mitarbeiter des Soziologen Dimitrie Gusti, seit 1949 Mitarbeiter, 1957–1975 Generalsekretär im Kultusministerium. ↩︎
  71. Müller: Erinnerungen, S. 196. ↩︎
  72. Trude Kast: Der zweite Teil der Geschichte der Familie Kast-Kristyn 1930–1980. Typoskript im Archiv des Siebenbürgen-Instituts in Gundelsheim am Neckar, Nachlassarchiv, BI V3/73, S. 292. Trude (Gertrud) Kast (1900–1988), Buchhalterin, nach der Verrentung zunächst Haushaltsdame bei Erwin Wittstock in Kronstadt, seit 1961 und bis zu dessen Tod 1969 bei Bischof Müller. ↩︎
  73. ZAEKR, Bestand 400/276, Z. 52. ↩︎
  74. Ebenda. ↩︎
  75. Seine handschriftliche Mitarbeitererklärung vgl. ACNSAS, MR 2168 SB, S. 72. ↩︎
  76. Ebenda, S. 66f. In späteren Jahren berichten die Offiziere, es habe sich um persönliche Querelen in der Zusammenarbeit mit dem lokalen Volksgruppenvertreter gehandelt, die Weingärtner wiederholt als Widerstandshaltung interpretiert (ACNSAS, MFI 16025, Bd. 7, S. 1). ↩︎
  77. ACNSAS, MR 2168 SB, S. 62–65, die neuerliche Mitarbeitererklärung, S. 66. ↩︎
  78. ACNSAS, MFI 9893 SB, S. 130; eine Kopie davon im ANR, fond MCA, Dossier 71/1962, S. 55. ↩︎
  79. Ihre Namen sind in der Liste durchgestrichen, ZAEKR, Bestand 103, GZ 281. ↩︎
  80. ANR, MCA, Dossier 89/1961, S. 9. ↩︎
  81. ANR, fond MCA, Dossier 89/1961, S. 3.  ↩︎
  82. ACNSAS, MFI 9893 SB, S. 132f. ↩︎
  83. Ebenda, S. 131.  ↩︎
  84.  Zum Bischofsvikar wurde Hermann Binder (1911–2006), Dozent und Dekan des Theologischen Institut (1949–1978), Bischofsvikar (1962–1978), Vertreter der EKR unter anderen bei der Konferenz Europäischer Kirchen (1958–1959), der Christlichen Friedenskonferenz in Prag (1960–1970) sowie im Ökumenischen Rat der Kirchen (1961–1972).  ↩︎
  85. ACNSAS, MFI 9893 SB, S. 143–146. Dokument 7. ↩︎
  86. ACNSAS, MR 2168 SB, S. 49–51, S. 84–87. ↩︎
  87. In der auf den 5.9.1963 datierten Charakterisierung des Informanten meint der Leiter des Securitate-Rayonsdienstes Hermannstadt (Dumitru Surd), die Unterstützung der Kandidatur von Gross sei „lächerlich“ (ridicolă) gewesen, da er sich wenig Popularität unter den Pfarrern erfreue und ein „Trinker“ (element bețiv) sei. Durch diese Bemerkungen versuchten die Offiziere sicher auch ihren Misserfolg zu rechtfertigen (vgl. ACNSAS, MI 2785 SB S. 23f.). Beantragt hat Gross zunächst eine Ausreisegenehmigung nach Österreich (ebenda, S. 36–38), er reiste 1971 in die Bundesrepublik Deutschland aus (MI 34893 SB, S. 57).  ↩︎
  88. Vgl. Baier: Überwachung und Infiltration, S. 284–288.  ↩︎
  89.  ACNSAS, MFI 16026 SB, Bd. 7, S. 55–57, beobachtet und verfolgt wurde er unter den Decknamen „Walter“ bzw. „Velcu“, (ACNSAS, MFI 16025, Bd. 1, S. 1–4, Bd. 7, S. 4–10 bzw. Bd. 2, S. 8–10). Mit „Emil Popescu“ unterzeichnete Berichte sind bis 1978 abgeheftet. (Ebenda, Bd. 7, S. 53). ↩︎
  90. ZAEKR, Bestand 400/276, Z. 52. ↩︎
  91. Die „operative Evidenz“ war eine Datenbasis oder -bank auf zentraler oder lokaler Ebene, in der neben einem vorgedruckten Personalbogen, in den die Informationen über die Person, Vorhaben oder Probleme, die zu einem bestimmten Zeitpunkt für die Securitate von Interesse waren oder sein könnten, auch die Person betreffende Unterlagen abgeheftet wurden. Im Fall von Reich waren es 54 Seiten. Zwischen 1956–1972 wurde die Operative Evidenz von Dienst C der Securitate organisiert und verwaltet. Betreffend das Führen und Ergänzen der Datenbank wurden wiederholt Anordnungen erteilt, in unserem Fall wurden vermutlich jene von 1961 befolgt. Vgl. ACNSAS, Dossier 3616, Bd. 10, S. 38–60, http://www.cnsas.ro/documente/acte_normative/DJ%203619_010%20fila%20038-060.pdf, 17.11.2021. ↩︎
  92. Die Aufnahme von Pfarrer Reich in die operative Datenbasis erfolgte vermutlich auf Grund des in Dokument 7 zitierten Befehls der Regionsdirektion der Securitate Kronstadt. ↩︎
  93. Als „fanatisch“ wurden jene bezeichnet, die sich vom Glauben und der Kirche nicht abbringen ließen.  ↩︎
  94. ACNSAS, MFI 9893 SB, S. 62–62v.    ↩︎
  95.  Vasile Machedon (1931–1993), Offizier der Regionaldirektion Hermannstadt (1950–1953) sowie Stalin (1953–1968), innerhalb derer zeitweilig im Rayonsdienst und sodann des Kreisinspektorates der Securitate Hermannstadt (1968–1975). ↩︎
  96. ACNSAS, MI 34893 SB, S. 56–56v. Die Aufnahme in die Datenbasis erfolgte in seinem Fall 1962.  ↩︎
  97. ACNSAS, MFI 9893 SB, S. 84, Dokument 8. ↩︎
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